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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Verfasst: Sa 15. Nov 2025, 21:27
von Snoop
moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50
DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.

Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Verfasst: Sa 15. Nov 2025, 21:54
von Kandman
Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27
moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50
DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.
Ist das so?

Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Verfasst: Sa 15. Nov 2025, 22:07
von FdH22
Kandman hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:54
Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27
moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50
DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.
Ist das so?
Ja leider!
Nix mehr mit Treffen zB am Schießstand, bissl quatschen, WBK checken, Zettel ausfüllen. Waffe gegen Cash, und der Deal ist gelaufen.
Bullshit das Ganze, aber immer noch besser als die totale Entwaffnung a-la GB/Australien/Canada :tipphead:

Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Verfasst: Sa 15. Nov 2025, 22:27
von Dante-Mante
Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27
moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50
DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.
Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?

Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Verfasst: Sa 15. Nov 2025, 22:34
von Kandman
Dante-Mante hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 22:27
Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27
moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50
DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.
Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?

So hab ich es auch verstanden

Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)

Verfasst: So 16. Nov 2025, 00:19
von gewo
Dante-Mante hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 22:27
Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27
moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50
DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.
Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?
Ja kannst du

Aber Du musst halt sicherstellen dass der käufer nicht eine wartezeit einzuhalten hat.