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Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Do 16. Apr 2026, 23:39
von FdH22
treffnix hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 21:04
Wie schon erwähnt, wir leben in einem Rechtsstaat und die Behörde ist an Gesetze gebunden und kann nicht einfach schalten und walten, wie es ihr beliebt.
Theorie u. Praxis sind besonders beim Waff§§ zwei verschiedene Welten

Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Do 16. Apr 2026, 23:59
von Poirot
AUG-andy hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 21:42
Willkommen in der Realität des Waffengesetzes.
Jede BH oder LPD legt das Gesetz anders aus.
Das war immer schon so und wird sich jetzt nicht großartig ändern.
Da gibt es bestimmt auch irgendwelche Gummi § wo steht, dass die Behörden bei Sicherheitsinteressen Zugriff auf alles haben und es im Ermessen der Behörde liegt usw.
Datenschutz ist vermutlich nur so ein Begriff um den Bürgern die Angst zu nehmen. Wahrscheinlich sitzt in den USA bei der NSA (oder sonstige Behörden) ein Nerd am PC, drückt einen Knopf und schon kann er sehen was die Mitzi Tant in Wien für eine Creme vom Dermathologen verschrieben bekommen hat, wie viel die gekostet hat, wer der Pharma Vertreter für die Apotheke war und welche orthopädischen Schuheinlagen er bekommen hat nachdem ihm der Arzt eine Krone aus einem Zahnlabor in Ungarn eingesetzt hat.
Alles schön vernetzt. Und KI kann die riesigen Datenmengen auch analysieren während uns vorgegaukelt wird das die ja nur dafür gebraucht wird um Celebrity deepfakes für unsere Bespaßung zu erstellen

Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 07:01
von treffnix
Also ich lese hier einiges an Paranoia und ein quasi nicht vorhandenes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit heraus.
Wenn ihr meint, dass die Behörde auf eure ELGA-Daten zugreift oder ihr jemanden kennt, bei dem das passiert ist, würde ich rechtsfreundliche Vertretung konsultieren und dem nachgehen. Es gibt bestimmt mehr als genug Anwälte (auch unter den Waffenbesitzern), die sich auf so etwas mit Vergnügen stürzen werden/würden.
Nochmal: welcher Paragraph im WaffG soll der Behörde einen Zugriff auf ELGA oder andere Gesundheitsdaten ermöglichen?
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 08:25
von Poirot
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 07:01
Nochmal: welcher Paragraph im WaffG soll der Behörde einen Zugriff auf ELGA oder andere Gesundheitsdaten ermöglichen?
Hier die Ausnahmen in der Datenschutz Grundverordnung.
https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo/paragraf/9
Art. 9 Abs. 2 DSGVO ist die Basis für die Legitimierung der Datenverarbeitung damit die Behörden der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nachgehen können (Erteilung, Versagung oder den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse).
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 09:33
von Promo
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 07:01
Also ich lese hier einiges an Paranoia und ein quasi nicht vorhandenes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit heraus.
Wenn ihr meint, dass die Behörde auf eure ELGA-Daten zugreift oder ihr jemanden kennt, bei dem das passiert ist, würde ich rechtsfreundliche Vertretung konsultieren und dem nachgehen. Es gibt bestimmt mehr als genug Anwälte (auch unter den Waffenbesitzern), die sich auf so etwas mit Vergnügen stürzen werden/würden.
Nochmal: welcher Paragraph im WaffG soll der Behörde einen Zugriff auf ELGA oder andere Gesundheitsdaten ermöglichen?
Die betreffenden Paragraphen des WaffG treten erst ab 28.04.2026 in Kraft, dann lässt sich ein Vergleich zwischen WaffG 1996 und GTelG 2012 ziehen. Vielen Dank aber für deinen Hinweis auf § 14 Abs 3 GTelG 2012, das war mir so nicht bekannt. Ich teile deine Einschätzung, dass das ein absoluter Leckerbissen für Juristen wäre infolge des Widerspruchs dem widersprechende Bestimmungen des WaffG aufzuheben, beziehungsweise Behörden wegen Verstoß gegen ebendiese zu maßregeln.
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 09:43
von treffnix
Poirot hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 08:25
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 07:01
Nochmal: welcher Paragraph im WaffG soll der Behörde einen Zugriff auf ELGA oder andere Gesundheitsdaten ermöglichen?
Hier die Ausnahmen in der Datenschutz Grundverordnung.
https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo/paragraf/9
Art. 9 Abs. 2 DSGVO ist die Basis für die Legitimierung der Datenverarbeitung damit die Behörden der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nachgehen können (Erteilung, Versagung oder den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse).
Nichts davon würde den Zugriff der Behörde rechtfertigen.
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 10:29
von AUG-andy
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 09:43
Poirot hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 08:25
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 07:01
Nochmal: welcher Paragraph im WaffG soll der Behörde einen Zugriff auf ELGA oder andere Gesundheitsdaten ermöglichen?
Hier die Ausnahmen in der Datenschutz Grundverordnung.
https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo/paragraf/9
Art. 9 Abs. 2 DSGVO ist die Basis für die Legitimierung der Datenverarbeitung damit die Behörden der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nachgehen können (Erteilung, Versagung oder den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse).
Nichts davon würde den Zugriff der Behörde rechtfertigen.
Warum?
Es geht doch Vorrangig schwarze Schafe auszusortieren.
Psychisch auffällige Personen vorzeitig den Waffenzugang verweigern.
Ebenso Drogen und Alkoholkranken und was es sonst noch alles gibt.
Haben ja derzeit viele Kandidaten einen Pass oder WBK die sie in Zukunft nicht mehr bekommen hätten.
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 11:13
von treffnix
Bringen wir bitte die Dinge nicht durcheinander. Es geht nicht darum, was sinnvoll oder wünschenswert wäre (natürlich sollten nur psychisch einwandfrei geeignete Personen eine Waffe besitzen dürfen und die Aufwertung des Psychotests ist IMHO gerechtfertigt, gut und wichtig) - es geht hier darum, was die Behörde im Rahmen der rechtlichen Grundlagen tun darf und was nicht: und der Zugriff auf Gesundheitsdaten ist ganz sicher rechtlich nicht gedeckt.
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 11:20
von AUG-andy
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 11:13
Bringen wir bitte die Dinge nicht durcheinander. Es geht nicht darum, was sinnvoll oder wünschenswert wäre (natürlich sollten nur psychisch einwandfrei geeignete Personen eine Waffe besitzen dürfen und die Aufwertung des Psychotests ist IMHO gerechtfertigt, gut und wichtig) - es geht hier darum, was die Behörde im Rahmen der rechtlichen Grundlagen tun darf und was nicht: und der Zugriff auf Gesundheitsdaten ist ganz sicher rechtlich nicht gedeckt.
Wie willst dann sinnvoll Ausfiltern?
Passt schon, oder hast du Leichen im Keller?
Besser mehr aussortieren als ein noch schärferes Waffengesetz.
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 11:22
von Poirot
Poirot hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 08:25
Art. 9 Abs. 2 DSGVO ist die Basis für die Legitimierung der Datenverarbeitung damit die Behörden der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nachgehen können (Erteilung, Versagung oder den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse).
Mein Vorschlag: informiere dich bei Behörden und Juristen.
Den dazugehörigen § im Waffengesetz und der DSGV hast du jetzt ja.
§ 56a WaffG Übermittlung personenbezogener Daten
(2)Absatz 2Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind ermächtigt, den Waffenbehörden nach der Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631/1975, insbesondere auch durch Ermittlungsmaßnahmen nach dem 4. bis 6. Abschnitt des 8. Hauptstücks, ermittelte personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörden in Verfahren betreffend die Überprüfung der Verlässlichkeit oder die Auferlegung eines Waffenverbotes gemäß § 12 erforderlich ist. Im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens obliegt die Übermittlung dieser Daten an das Landesverwaltungsgericht der jeweiligen Waffenbehörde.Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind ermächtigt, den Waffenbehörden nach der Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,, insbesondere auch durch Ermittlungsmaßnahmen nach dem 4. bis 6. Abschnitt des 8. Hauptstücks, ermittelte personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörden in Verfahren betreffend die Überprüfung der Verlässlichkeit oder die Auferlegung eines Waffenverbotes gemäß Paragraph 12, erforderlich ist. Im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens obliegt die Übermittlung dieser Daten an das Landesverwaltungsgericht der jeweiligen Waffenbehörde.
(3)Absatz 3Die Ermächtigung gemäß Abs. 2 umfasst auch die Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörden in der Zentralen Informationssammlung (§ 55) ist unzulässig. Zudem dürfen diese Daten nur an andere Waffenbehörden übermittelt werden.
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 12:14
von Poirot
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 07:01
Also ich lese hier einiges an Paranoia und ein quasi nicht vorhandenes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit heraus.
Passt gut zur Datenschutzdiskussion. Wie man sieht sind Daten definitiv nie sicher. Bedingungsloses Vertrauen wäre also sehr naiv.
https://www.derstandard.at/story/300000 ... etroffenen
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 12:33
von treffnix
Wow, jetzt wird es wild.
(1) Tut es nichts zur Sache, ob und welche Leichen ich im Keller habe. Weder die Behörde noch ForumsuserXYZ entscheiden eigenmächtig, welche Daten sie zur Überprüfung heranziehen - hier gibt es einen rechtlichen Rahmen, der nicht verlassen werden kann. (Ob der Rahmen zu weit- oder eng gefasst ist, ist an dieser Stelle nicht relevant!)
(2) In welcher Realität fallen die genannten Gesundheitsdaten in nach der StPO ermittelte Daten? Hier werden einfach Kraut und Rüben vermischt.
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 12:38
von AUG-andy
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 07:01
Also ich lese hier einiges an Paranoia und ein quasi nicht vorhandenes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit heraus.
Die Paranoia hast du, wenn du eine saubere Weste hast ( damit meine ich deine medizinische Unauffälligkeit ) ist doch alles in Ordnung. Oder glaubst du ernsthaft den kleinen Beamten interessiert deine Krankenakte? Es sollen ja nur potentielle Kandidaten herausgefiltert werden. Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Beantworte folgende Frage:
Wie soll eine Behörde feststellen dass du "Gestört oder eine potentielle Gefahr " darstellst ohne Krankenakte?

Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 12:39
von treffnix
AUG-andy hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 12:38
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 07:01
Also ich lese hier einiges an Paranoia und ein quasi nicht vorhandenes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit heraus.
Die Paranoia hast du, wenn du eine saubere Weste hast ( damit meine ich deine medizinische Unauffälligkeit ) ist doch alles in Ordnung. Oder glaubst du ernsthaft den kleinen Beamten interessiert deine Krankenakte? Es sollen ja nur potentielle Kandidaten herausgefiltert werden. Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Können wir bitte sachlich bleiben? Es geht hier um die rechtlichen Rahmenbedingungen und nicht was du für richtig hältst.
Re: Folgen für Psycho Community nach Amok von Graz
Verfasst: Fr 17. Apr 2026, 12:43
von AUG-andy
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 12:39
AUG-andy hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 12:38
treffnix hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 07:01
Also ich lese hier einiges an Paranoia und ein quasi nicht vorhandenes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit heraus.
Die Paranoia hast du, wenn du eine saubere Weste hast ( damit meine ich deine medizinische Unauffälligkeit ) ist doch alles in Ordnung. Oder glaubst du ernsthaft den kleinen Beamten interessiert deine Krankenakte? Es sollen ja nur potentielle Kandidaten herausgefiltert werden. Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Können wir bitte sachlich bleiben? Es geht hier um die rechtlichen Rahmenbedingungen und nicht was du für richtig hältst.
Du machst dir doch in die Hose wegen deiner Gesundheitsdaten.
Es wird schon alles seine Richtigkeit haben.