...ich schließe mich dem an.BigBen hat geschrieben:danke, wieder was dazu gelernt
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Fangschuss nach Unfall?
- gipflzipfla
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Re: Fangschuss nach Unfall?
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Re: Fangschuss nach Unfall?
@Gumbar
...auch ich sag´ Danke !
Wobei sich Dr. Arbeiter da selbst widerspricht, eine FFW wird ja auch nicht primär im Jagdbetrieb eingesetzt (die meisten Jäger haben gar keine). Ich sehe da keinen Unterschied zum Knicker (den wohl jeder Jäger führt) und der seiner Meinung nach im fremden Revier ja erlaubt ist.
Als primäre Jagdwaffe ist eine FFW auch absolut ungeeignet, da wird sich Dr. Arbeiter schon schwer mit der Argumentation auf einen möglichen versuchten Eingriff in fremdes Jagdrecht tun. Wäre also interessant zu wissen, womit er seine Aussage da in seinem Buch begründet.
...auch ich sag´ Danke !
Wobei sich Dr. Arbeiter da selbst widerspricht, eine FFW wird ja auch nicht primär im Jagdbetrieb eingesetzt (die meisten Jäger haben gar keine). Ich sehe da keinen Unterschied zum Knicker (den wohl jeder Jäger führt) und der seiner Meinung nach im fremden Revier ja erlaubt ist.
Als primäre Jagdwaffe ist eine FFW auch absolut ungeeignet, da wird sich Dr. Arbeiter schon schwer mit der Argumentation auf einen möglichen versuchten Eingriff in fremdes Jagdrecht tun. Wäre also interessant zu wissen, womit er seine Aussage da in seinem Buch begründet.
- pointi2009
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Re: Fangschuss nach Unfall?
... im Falle WP und geladener FFW, würde dieser § denn wirklich hier gelten? Eine FFW ist ja per Jagdgesetz keine anerkannte Waffe geeignet zum Erlegen von Wild.[b]§ 69 Verhalten im Jagdgebiet[/b] hat geschrieben: ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr, mit Gegenständen, die zum Fangen und Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder es erleichtern
im
NÖ JG steht unter §94 Abs 2 hat geschrieben:....mit einem Gewehr, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden....
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
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Re: Fangschuss nach Unfall?
Diese Diskussion wird immer schwachsinniger, dabei ist alles so einfach.
Der Revierinhaber wünscht nicht dass ohne seine schriftliche Einwilligung Waffen im Revier geführt werden. Punkt.
Da erübrigt sich auch jede Diskussion über Art der Waffen oder gar Kaliber.
Auch wenn Du zwei Meter Kupferdraht im Wald mit Dir führst musst Du das dann auf der nächsten Polizeistation erklären.
Der Revierinhaber wünscht nicht dass ohne seine schriftliche Einwilligung Waffen im Revier geführt werden. Punkt.
Da erübrigt sich auch jede Diskussion über Art der Waffen oder gar Kaliber.
Auch wenn Du zwei Meter Kupferdraht im Wald mit Dir führst musst Du das dann auf der nächsten Polizeistation erklären.
- pointi2009
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Re: Fangschuss nach Unfall?

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Re: Fangschuss nach Unfall?
@poinit2009pointi2009 hat geschrieben:also Jungs + Mädels mit WP, wenn ihr das nächstemal mit dem Auto unterwegs seits mit der geladenen Waffe auf dem Weg zum Einsatz/Dienst/Begleitschutz oder was sonst auch immer.... NIEMALS am Strassenrand halten, aussteigen und am Strassenrand in die Wiese pinkeln, sonst kommt Gumbar und schimpft euch
...Fakt ist doch aber ohne Frage, dass das (Kärntner) Jagdgesetz das Betreten fremden Waldes mit einer gleich wie auch immer gearteten Schußwaffe verboten ist.
§69, Verhalten im Jagdgebiet
Ich habe das ja oben weiter zitiert und verstehe es, vom Text her, auch.
Gleichwohl würde ich ab sofort als KW Träger mit Waffenpass eben den Revierinhaber um Erlaubnis bitten, seinen Wald mit der Waffe betreten zu dürfen.
Andrerseits wie auch schon angeführt, würde ich im bedrohten Leben die Waffe auch ohne Erlaubnis überall! führen, würde es auf eine Klage ankommen lassen.
Die auf der Begründung "bedrohtes Leben" erfolgte Ausgabe eines WP an seinen Inhaber sollte dazu ausreichen (meine pers. Meinung, egal was Dr.Arbeiter da schreibt...).
Irgendwo ist im "Arbeiter" vom VwGH und einem Urteil die Rede... Leider keinerlei Urteilsbegründung

Weil hier so manch Einer meint, man könnte mit einer KW kein Wild erlegen..
ich empfehle die Lektüre "Tod im dunklen Tann, Wilderermordfall Mieger", von Dieter Kromschröder, Verlag Neumann-Neudamm.
Darin wird an Hand von Tatsachen aus jahrelangen Aufzeichnungen diverser Berufjäger, Förster und Revierinhaber eindrücklich geschildert, wie mehrere Ortschaften und Reviere im Taunus von Wilderern heimgesucht und terrorisiert wurden..

Quelle: "Tod im dunklen Tann, Wilderermordfall Mieger", von Dieter Kromschröder, Verlag Neumann-Neudamm.
Wer es wirklich drauf anlegt, kann auch mit Kurzwaffen Rehwild und Hasen erlegen, so oft er es will und wie er möchte...
Es gibt im Internet bestimmt massig Fotos von umgebauten Wilderer Kurzwaffen und ganz so ohne ist das Thema denn dann wohl doch nicht.
Dieses Gesetz bildet zu Allererst die Grundlage zu einer späteren Verurteilung eines möglichen Wilderers
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Re: Fangschuss nach Unfall?
@MikeD,MikeD hat geschrieben:@Gumbar
...auch ich sag´ Danke !
Wobei sich Dr. Arbeiter da selbst widerspricht, eine FFW wird ja auch nicht primär im Jagdbetrieb eingesetzt (die meisten Jäger haben gar keine).
alleine schon als Fangschusswaffe besitzen viele Jäger eine KW.
versuche doch einmal, Wild auf ca. 30m mit einem Knicker zu erlegen.. da müsstest Du schon Messerwefer der 1aa+ Güte sein, um das zu schaffenMikeD hat geschrieben: Ich sehe da keinen Unterschied zum Knicker (den wohl jeder Jäger führt) und der seiner Meinung nach im fremden Revier ja erlaubt ist.

Mit einer KW (KK Match?) ist das aber problem- und fast lautlos möglich.
Im Revier eines Freundes geht Rehwild auf ca. 8m (und mehr) unter der Kanzel durch. KW drauf angelegt: Bumm...um.
so wie ich das lese, gibt der Verwaltungsgerichtshof eine Begründung. Leider geht diese aus dem Buch auch nicht hervor...MikeD hat geschrieben:Als primäre Jagdwaffe ist eine FFW auch absolut ungeeignet, da wird sich Dr. Arbeiter schon schwer mit der Argumentation auf einen möglichen versuchten Eingriff in fremdes Jagdrecht tun. Wäre also interessant zu wissen, womit er seine Aussage da in seinem Buch begründet.
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Re: Fangschuss nach Unfall?
ja Kärnten ... ok 1 Bundesland von 9. wie schauts in den anderen aus?
Ich würde als JAB nämlich nicht wirklich ein Problem sehen, wenn ein WP Besitzer mit seiner FFW im Revier was auch immer macht. Und eine Straftat begehen würde eher ein Nicht WP Besitzer mit einer illegalen Waffe
Daher ist für mich die Argumentation, dass jede Waffe von diesem Verbot des Betretens betroffen ist, absoluter nonsens.
Aber wie schon oft, viele Gesetze + Verordnungen entbehren jeglicher Logik.
Ich würde als JAB nämlich nicht wirklich ein Problem sehen, wenn ein WP Besitzer mit seiner FFW im Revier was auch immer macht. Und eine Straftat begehen würde eher ein Nicht WP Besitzer mit einer illegalen Waffe

Daher ist für mich die Argumentation, dass jede Waffe von diesem Verbot des Betretens betroffen ist, absoluter nonsens.
Aber wie schon oft, viele Gesetze + Verordnungen entbehren jeglicher Logik.
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Re: Fangschuss nach Unfall?
Schwammerlklauben, was sonst.pointi2009 hat geschrieben: Ich würde als JAB nämlich nicht wirklich ein Problem sehen, wenn ein WP Besitzer mit seiner FFW im Revier was auch immer macht.
Re: Fangschuss nach Unfall?
...aber nur, wenn sie einen Waffenpass haben, sonst ist dies ILLEGAL!!!gipflzipfla hat geschrieben:@MikeD,
alleine schon als Fangschusswaffe besitzen viele Jäger eine KW.
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Re: Fangschuss nach Unfall?
gerade beim Schwammerlklauben... Notwehr wegen Gefahr für Leib und Leben durch Fliegenpilz + Knollenblätterpilz und Co. 

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Re: Fangschuss nach Unfall?
@pointi2009,pointi2009 hat geschrieben:ja Kärnten ... ok 1 Bundesland von 9. wie schauts in den anderen aus?
schau doch einfach in die diversen Landesjagdgesetze rein.
Lassen sich alle ergoogeln, ich mache es auch nicht anders

bei uns in Kärnten (und nicht nur in Kärnten) wird geildert auf Teufel komm raus.pointi2009 hat geschrieben:Ich würde als JAB nämlich nicht wirklich ein Problem sehen, wenn ein WP Besitzer mit seiner FFW im Revier was auch immer macht. Und eine Straftat begehen würde eher ein Nicht WP Besitzer mit einer illegalen Waffe![]()
Daher ist für mich die Argumentation, dass jede Waffe von diesem Verbot des Betretens betroffen ist, absoluter nonsens.
Aber wie schon oft, viele Gesetze + Verordnungen entbehren jeglicher Logik.
Die Logik dieses Gesetzes liegt darin, dass alleine schon das Tragen einer Schußwaffe in fremden Revieren strafbar ist.
Ganz ehrlich, was bräuchte man(n) zum Schwammerlsuchen eine KW bei sich (wenn sein Leben nicht bedroht wurde und gefährdet wäre)?
Hat aber mit dem Anlassfall der Diskussion eh absolut nichts zu tun...
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Re: Fangschuss nach Unfall?
Sonnenklar,alfacorse hat geschrieben:...aber nur, wenn sie einen Waffenpass haben, sonst ist dies ILLEGAL!!!gipflzipfla hat geschrieben:@MikeD,
alleine schon als Fangschusswaffe besitzen viele Jäger eine KW.
ich gehe davon aus, dass jeder Jäger mit KW einen WP hat!
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Re: Fangschuss nach Unfall?
doch gerade diese Diskussion hat mit dem Anlassfall zu tun, denn wenn der WP seine Waffe nicht tragen darf im fremden Revier (auf einer kleinen Landstrasse mit Fallwild lebend nach einem Unfall), was macht man dann als Nichtjäger?
und
ich hab sogar das NÖ JG gelesen und es steht ja auch explizit darin:
"Gewehr, Fallen und Geräten..... die gewöhnlich verwendet werden!" - also wird eine FFW gewöhnlich zum Fangen und Töten verwendet?!
Daher würde das heissen: jeder Nichtjäger kann NUR die Polizei und diese den JAB verständigen, der das Tier dann nach ewiger Zeit von ihrem Leiden erlösen kann.
ich weiss schon, dass das spitzfindig ist und etwas an "rumteiten" grenzt, aber wenn man eine Klarheit will, muss man auch das "worst case" hernehmen.
und

"Gewehr, Fallen und Geräten..... die gewöhnlich verwendet werden!" - also wird eine FFW gewöhnlich zum Fangen und Töten verwendet?!
Daher würde das heissen: jeder Nichtjäger kann NUR die Polizei und diese den JAB verständigen, der das Tier dann nach ewiger Zeit von ihrem Leiden erlösen kann.
ich weiss schon, dass das spitzfindig ist und etwas an "rumteiten" grenzt, aber wenn man eine Klarheit will, muss man auch das "worst case" hernehmen.
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Re: Fangschuss nach Unfall?
hallopointi2009 hat geschrieben: Daher würde das heissen: jeder Nichtjäger kann NUR die Polizei und diese den JAB verständigen, der das Tier dann nach ewiger Zeit von ihrem Leiden erlösen kann.
nach meinem wissenstand laeuft es genau auf das hinaus
JAB im eigenen revier -> fangschuss ok
jaeger mit WP im fremden revier -> fangschuss heikel
nichtjaeger -> fangschuss verboten
ist aber nur hoerensagen und mitlesen in div jagd und anderen waffenforen
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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