Re: Fangschuss nach Unfall?
Verfasst: Mo 29. Aug 2011, 22:30
...ich schließe mich dem an.BigBen hat geschrieben:danke, wieder was dazu gelernt
...ich schließe mich dem an.BigBen hat geschrieben:danke, wieder was dazu gelernt
... im Falle WP und geladener FFW, würde dieser § denn wirklich hier gelten? Eine FFW ist ja per Jagdgesetz keine anerkannte Waffe geeignet zum Erlegen von Wild.[b]§ 69 Verhalten im Jagdgebiet[/b] hat geschrieben: ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr, mit Gegenständen, die zum Fangen und Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder es erleichtern
NÖ JG steht unter §94 Abs 2 hat geschrieben:....mit einem Gewehr, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden....
@poinit2009pointi2009 hat geschrieben:also Jungs + Mädels mit WP, wenn ihr das nächstemal mit dem Auto unterwegs seits mit der geladenen Waffe auf dem Weg zum Einsatz/Dienst/Begleitschutz oder was sonst auch immer.... NIEMALS am Strassenrand halten, aussteigen und am Strassenrand in die Wiese pinkeln, sonst kommt Gumbar und schimpft euch
@MikeD,MikeD hat geschrieben:@Gumbar
...auch ich sag´ Danke !
Wobei sich Dr. Arbeiter da selbst widerspricht, eine FFW wird ja auch nicht primär im Jagdbetrieb eingesetzt (die meisten Jäger haben gar keine).
versuche doch einmal, Wild auf ca. 30m mit einem Knicker zu erlegen.. da müsstest Du schon Messerwefer der 1aa+ Güte sein, um das zu schaffenMikeD hat geschrieben: Ich sehe da keinen Unterschied zum Knicker (den wohl jeder Jäger führt) und der seiner Meinung nach im fremden Revier ja erlaubt ist.
so wie ich das lese, gibt der Verwaltungsgerichtshof eine Begründung. Leider geht diese aus dem Buch auch nicht hervor...MikeD hat geschrieben:Als primäre Jagdwaffe ist eine FFW auch absolut ungeeignet, da wird sich Dr. Arbeiter schon schwer mit der Argumentation auf einen möglichen versuchten Eingriff in fremdes Jagdrecht tun. Wäre also interessant zu wissen, womit er seine Aussage da in seinem Buch begründet.
Schwammerlklauben, was sonst.pointi2009 hat geschrieben: Ich würde als JAB nämlich nicht wirklich ein Problem sehen, wenn ein WP Besitzer mit seiner FFW im Revier was auch immer macht.
...aber nur, wenn sie einen Waffenpass haben, sonst ist dies ILLEGAL!!!gipflzipfla hat geschrieben:@MikeD,
alleine schon als Fangschusswaffe besitzen viele Jäger eine KW.
@pointi2009,pointi2009 hat geschrieben:ja Kärnten ... ok 1 Bundesland von 9. wie schauts in den anderen aus?
bei uns in Kärnten (und nicht nur in Kärnten) wird geildert auf Teufel komm raus.pointi2009 hat geschrieben:Ich würde als JAB nämlich nicht wirklich ein Problem sehen, wenn ein WP Besitzer mit seiner FFW im Revier was auch immer macht. Und eine Straftat begehen würde eher ein Nicht WP Besitzer mit einer illegalen Waffe![]()
Daher ist für mich die Argumentation, dass jede Waffe von diesem Verbot des Betretens betroffen ist, absoluter nonsens.
Aber wie schon oft, viele Gesetze + Verordnungen entbehren jeglicher Logik.
Sonnenklar,alfacorse hat geschrieben:...aber nur, wenn sie einen Waffenpass haben, sonst ist dies ILLEGAL!!!gipflzipfla hat geschrieben:@MikeD,
alleine schon als Fangschusswaffe besitzen viele Jäger eine KW.
hallopointi2009 hat geschrieben: Daher würde das heissen: jeder Nichtjäger kann NUR die Polizei und diese den JAB verständigen, der das Tier dann nach ewiger Zeit von ihrem Leiden erlösen kann.