Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:12
Du kannst ja die Jagd als Gast auch in fremden Revieren ausüben.itadakimasu hat geschrieben: Eine Idee ob man ein eigenes Revier haben muss, oder reicht es Jagdgast zu sein?
Du kannst ja die Jagd als Gast auch in fremden Revieren ausüben.itadakimasu hat geschrieben: Eine Idee ob man ein eigenes Revier haben muss, oder reicht es Jagdgast zu sein?
Was ist anitadakimasu hat geschrieben: Eine Idee ob man ein eigenes Revier haben muss, oder reicht es Jagdgast zu sein?
so schwer zu verstehen?hari hat geschrieben:in der Regel wer eine gueltige Jagdkarte geloest hat ...
Letzter Versuch einer Diskussion, dann darfst weiter rumpöbeln ohne meinen Beitrag. Was du nicht verstehst, kann ich nicht nachvollziehen. Sollte für jeden, der sinnerfassen lesen kann, klar sein. Aber ich formuliers für dich nochmal um: bei mir besteht regelmäßig die Gefahr, dass ich auf weniger als 3 pro Jahr komm. Also ich schieß Berwerbe, aber kann nicht garantieren, dass es immer genug sein werden. Das war eigentlich in meinen letzten zwei Posts auch schon klar...Jo_Kux hat geschrieben:Versteh ich jetzt nicht, du schiesst eh Bewerbe und trotzdem erfüllst du die Bedingungen für Sportschützen nicht?Ferrum hat geschrieben: ...ich schieße wenn ich da bin Bewerbe, auch Rifle --> da brauch ich große Mags. Mein Problem hat null mit Ego zu tun, das unterstellst du mir (und darfst bitte ganz dringend in Zukunft unterlassen). Ich würde mich selbst ja auch als Hobbyschütze bezeichnen. Aber mein Hobby kann ich eben dann nicht mehr ausüben wegen der Übererfüllung der EU-RL. Warum hat Maddin schon erklärt. Damit ist dein ganzes Argument leider keines, sorry. Gibt's noch weitere?
Na dann bist du eben kein Spotschütze, ganz einfach.
Warum du glaubst als Sportschütze gelten zu wollen (wo du dich doch selber als Hobbyschützen bezeichnest), ist mir dann ein Rätsel. Aber vielleicht ist es ein eingebildetes Erbrecht?
Ob du meine Argumente teilst oder nicht... tja, schnuppe. Was Sache ist, sagt dir dann eh die Behörde.
Waren das jetzt Argumente genug?
Grundsätzlich muss man sagen, dass eine Def. des Sportschützen und seiner Vereine ohne eine entsprechende Sportordnung analog zu Deutschland und seinen Verbänden (DSB, BDMP...) einfach keinen Sinn ergibt.Neurologe44 hat geschrieben:Ich bleib dabei, so wie ich das lese gilt: wenn ich die Definition Sportschütze schaffe und die IPSC Austria bestätigt, dass eine Vorderschaftsrepetierflinte für shotgun Standard Manual notwendig ist, dann kann ich auch hier (wie bei den 30er Magazinen) eine Bewilligung bekommen.
Ich glaub auch, dass das Ganze insgesammt nicht schlecht ist!
Wo hast du denn das her?cas81 hat geschrieben: JEDE Expansivmunition nur als Sportschütze?
Hab ich was überlesen?
ja das ist spannendKaBoom hat geschrieben: Oder hat der Schützenpass keine geltung mehr weil er viellleicht von Vereinen ausgestellt wurde die jetzt dann
nicht mehr den Status "Sport-Schützenverein" innehaben weil sie nur 99 Mitglieder haben????
genau das ist der punkthari hat geschrieben:man braucht halt irgendwelche Regeln fuer die *Ausnahme* bei hi-cap und bei "mehr als normalem" Bedarf bezueglich der Plaetze. Gewisse Erfordernisse muessen also festgelegt werden. Ueber die konkrete Ausgestaltung kann man sicher diskutieren. Aber wenn jeder selbsternannter Sportschuetze ist und damit das Verbot umgeht, macht der high-cap ban ueberhaupt keinen Sinn (also nicht dass ich es als sinnvoll erachte, aber es gibt da eben Vorgaben der EU).
Dann bist du per Definition kein Sportschütze. Punkt. Aus.Ferrum hat geschrieben:Letzter Versuch einer Diskussion, dann darfst weiter rumpöbeln ohne meinen Beitrag. Was du nicht verstehst, kann ich nicht nachvollziehen. Sollte für jeden, der sinnerfassen lesen kann, klar sein. Aber ich formuliers für dich nochmal um: bei mir besteht regelmäßig die Gefahr, dass ich auf weniger als 3 pro Jahr komm. Also ich schieß Berwerbe, aber kann nicht garantieren, dass es immer genug sein werden. Das war eigentlich in meinen letzten zwei Posts auch schon klar...Jo_Kux hat geschrieben:Versteh ich jetzt nicht, du schiesst eh Bewerbe und trotzdem erfüllst du die Bedingungen für Sportschützen nicht?Ferrum hat geschrieben: ...ich schieße wenn ich da bin Bewerbe, auch Rifle --> da brauch ich große Mags. Mein Problem hat null mit Ego zu tun, das unterstellst du mir (und darfst bitte ganz dringend in Zukunft unterlassen). Ich würde mich selbst ja auch als Hobbyschütze bezeichnen. Aber mein Hobby kann ich eben dann nicht mehr ausüben wegen der Übererfüllung der EU-RL. Warum hat Maddin schon erklärt. Damit ist dein ganzes Argument leider keines, sorry. Gibt's noch weitere?
Na dann bist du eben kein Spotschütze, ganz einfach.
Warum du glaubst als Sportschütze gelten zu wollen (wo du dich doch selber als Hobbyschützen bezeichnest), ist mir dann ein Rätsel. Aber vielleicht ist es ein eingebildetes Erbrecht?
Ob du meine Argumente teilst oder nicht... tja, schnuppe. Was Sache ist, sagt dir dann eh die Behörde.
Waren das jetzt Argumente genug?
Wieder einmal unterstellst du mir, dass ich als irgendwas gelten will. Auch das erkläre ich gerne nochmal für die Leute, die gerne schreiben, bevor sie gelesen und verstanden haben: ich will mein Hobby in dem Umfang, in dem es meine Lebensumstände zulassen, weiter ausüben. Nach der EU-Definition darf ich das, lt. dem Gesetzesentwurf könnte es schwierig werden. Das ist mein Problem. Was genau deines ist, verstehe ich aber auch nicht ganz.
Nachdem ich wiederlegt habe, dass die von Anderen angesprochenen Probleme nur konstruierte Fälle sind, weil es genau auf mich zutrifft, pöbelst du mich nur an. Betreffend Argumente: Rechtfertigungsgrund, [stichhaltiger, plausibler] Beweisgrund, Punkt einer Beweisführung. In der Argumentationskette zum ursprünglichen Punkt (nämlich dem des angeblichen konstruierten Sonderfalls) hast du bist jetzt kein einziges Argument gebracht. Warum du mit dieser charmanten Art darauf reagierst, wenn dir jemand sagt, dass du Unrecht hattest mit deiner Aussage, verstehe ich wie gesagt nicht ganz. Mein Verdacht wäre aber, dass du einfach zu den ganz wenigen Leuten gehörst, wo es mich freut wenn ich ab 01.01. den Schalldämpfer aufs AUG oder AR schraub und du das nicht darfst, weil eigentlich hätt ich die Freigabe allen gegönnt.
Und abschließend noch (auch wenn du's vielleicht wieder nicht verstehen wirst): natürlich wird mir die Behörde sagen, ob ich nach neuer Definition Sportschütze bin oder nicht. Aber leider hast du deswegen kein bisserl mehr oder weniger Recht in der Ausgangsfrage, egal wie diese Entscheidung ausfallen wird.
Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.
Nein Danke, ich bin an einer Diskussion mit jemandem, der sich an eine gesetzliche Vorgabe nicht halten will und deswegen rumjammert, nicht interessiert.Ferrum hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:
..und trotzdem erfüllst du die Bedingungen für Sportschützen nicht?
Na dann bist du eben kein Spotschütze, ganz einfach.
Warum du glaubst als Sportschütze gelten zu wollen, ist mir dann ein Rätsel.
jeinMentor hat geschrieben:Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.
Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.
Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...
Mfg
RichtischMentor hat geschrieben:Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.
Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.
Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...
Mfg