Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:56
Die Frage wäre auch, ob man den Sportschützen status auch wieder verlieren kann, und was dann mit den Magazinen z.b. passiert.
Schön wäre es, die einzelnen Mitglieder müssen sich erst mal Qualifizieren damit sie z.b. zu einer ÖM fahren "dürfen".Mentor hat geschrieben:Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.
Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.
Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...
Mfg
Na ja, die Ausnahmegenehmigung gibts ja innerhalb der Übergangsfrist unabhaenig. Also "Altbestand". Wie zukünftige Ausnahmegenehmigungen aussehen ist die Frage. Aber ich lese da nichts heraus dass die erteilte Genehmigung zeitlich befristet oder der Status regelmäßig zu erneuern waere.Mentor hat geschrieben:Die Frage wäre auch, ob man den Sportschützen status auch wieder verlieren kann, und was dann mit den Magazinen z.b. passiert.
So schauts aus. Drum sag ich ja dass es heftig ist.Kapselpracker hat geschrieben:Schön wäre es, die einzelnen Mitglieder müssen sich erst mal Qualifizieren damit sie z.b. zu einer ÖM fahren "dürfen".Mentor hat geschrieben:Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.
Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.
Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...
Mfg
Was ist jetzt wenn du keine Mitglieder hast die sich für so eine ÖM Qualifizieren?
Bist dann das Privileg ein "Sportschützenverein" zu sein los?
Ui, da müsste man ja zusammen arbeiten!gewo hat geschrieben:wenn ein verein keinen schuetzen hat der sich qualifiziert hat dann kann er ja noch gemeinsam mit vier anderen bundeslaendern einen cup machen
ist zwar muhesam aber geht
und der vorstand muss das auch wollen (oder halt der vereinssportleiter)
die EU richtline hat definiert: mind. 12 moante mitglied in einem verein und regelmaessiges training oder bewerbeMjoelnir hat geschrieben:Ui, da müsste man ja zusammen arbeiten!gewo hat geschrieben:wenn ein verein keinen schuetzen hat der sich qualifiziert hat dann kann er ja noch gemeinsam mit vier anderen bundeslaendern einen cup machen
ist zwar muhesam aber geht
und der vorstand muss das auch wollen (oder halt der vereinssportleiter)
Bevor ich noch nachlege: Vom wem kam eigentlich die grandiose Idee, den Sportschützen überhaupt zu definieren? Von der EU oder der Verein?
EU. Aber denen würde eine Mitgliedschaft und ein simpler Trainingsnachweis, wie bisher zur 5-jährigen Verlängerung, reichen.Mjoelnir hat geschrieben:Ui, da müsste man ja zusammen arbeiten!gewo hat geschrieben:wenn ein verein keinen schuetzen hat der sich qualifiziert hat dann kann er ja noch gemeinsam mit vier anderen bundeslaendern einen cup machen
ist zwar muhesam aber geht
und der vorstand muss das auch wollen (oder halt der vereinssportleiter)
Bevor ich noch nachlege: Vom wem kam eigentlich die grandiose Idee, den Sportschützen überhaupt zu definieren? Von der EU oder der Verein?
Weil wenn das nicht von der EU verlangt wurde, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass das angestrebte Ziel den Sportschützen über alle anderen stehen zu lassen, ganz ordentlich in die Hose ging und allen anderen jetzt auf den Kopf fällt - so wie ich es sagte, nachdem ich den Vorschlag der Verein las.
Bin ja nicht oft einer Meinung mit dir aber da hast du recht. Hab ich weiter oben auch schonmal geschrieben.gewo hat geschrieben:es ist voellig de**ert die definition an den verein und nicht an den schuetzen zu binden
eXistenZ hat geschrieben:Wo hast du denn das her?cas81 hat geschrieben: JEDE Expansivmunition nur als Sportschütze?
Hab ich was überlesen?
Die 2. DurchführungsVO zum alten WaffG 1996 hat nun darauf abgestellt, dass "Sportwaffen" zu unpräzise ist und deshalb auf "Sportschütze" abgestellt, worauf im Erlass dazu (zuletzt 2015) der berühmte Passus mit "etwa durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportvetein" eingefügt wurde. Dieser Passus ist mit der Legaldefinition im neuen WaffG obsolet. Resultat ist, soweit ich das verstehe, dass der §17 (2) wieder alleine steht und die einzigen Möglichkeiten eine "Sportwaffe" zu definieren, entweder die technischen Eigenschaften (bzw der Zweck gem Anpreisung etc, however) sind oder eben die Verknüpfung an den neu legaldefinierten Sportschützen ist.§17 (2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Weiss ich ja eh - ich wollts dem nur nochmal unter die Nase reiben.The_Governor hat geschrieben:
EU. Aber denen würde eine Mitgliedschaft und ein simpler Trainingsnachweis, wie bisher zur 5-jährigen Verlängerung, reichen.