Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 15:42
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Danke, dann ist's faktisch offiziell. Die Dokumente scheinen auf den ersten Blick deckungsgleich zu sein.Incite hat geschrieben:unter Punkt 20 findet ihr das (angeblich) aktuelle Dokument mit den Kompromissen über das im Imco am 25 abgestimmt werden soll
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/ ... tt-3789870
Du hast recht. Aber in der gegebenen Situation ist mir lieber, der Zusatz ist dabei, als nicht. Denn dann haben wir DEFINITIV getrennte Verwahrung ohne Wenn und Aber.BigBen hat geschrieben:Naja aber was heisst "other than in a safe" wirklich? Wer definiert was ein "safe" ist? Ist ein Waffenschrank aus Stahl ein "Safe" oder nicht?
Alles nicht so einfach...
Das war auch die Hauptstrategie der alten Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin weil man genau wusste, dass man im direkten Kampf nicht lange durchhalten würde. Ich hab mal einen Bericht gelesen (muss schauen ob ich den noch finde) wo ein alter russischer Stratege dies sogar als Horrorszenario für die Rote Armee dargestellt hat.DerWolf hat geschrieben:Sicherheitspolitisch ist auch völlig schwachsinnig was hier in Österreich betrieben wird. Abgesehen von der völlig verfehlten "Strategie" - eigentlich sollte das Hauptaugenmerk auf Guerilla-Taktik liegen: im Fall der Besetzung, tagsüber versteckt in Kellern sitzen und nachts ausrücken, schnell zuschlagen, töten und sabotieren, und sich schnell wieder zurückziehen und das so lange, bis es dem Besatzer zu blöd wird, massenhaft Särge nach Hause schicken zu müssen
Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Repetierer + langes Mag -> alles OK....Repetierer + langes Mag. + HA ohne Kat.A Genehmigung -> WBK pfutsch!Musashi hat geschrieben:
Ich glaub das hast Du falsch verstanden. So wie ich's lese ist die WBK Futsch, wenn Du ein Magazin hast, das mehr als 20 Schuss fasst oder ein Magazin, das mehr als 10 Schuss fasst und an eine Langwaffe passt. Dass Du die dazugehörige Waffe haben musst, steht dort nicht.euvassal hat geschrieben:Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Repetierer + langes Mag -> alles OK....Repetierer + langes Mag. + HA ohne Kat.A Genehmigung -> WBK pfutsch!
Das sieht die unterdrückte russische Minderheit in Vorarlberg sicher ganz andersRobiwan hat geschrieben:Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Alieninvasion aber für wahrscheinlicher als dass der Russe sich Richtung Österreich in Marsch setzt. Im Baltikum hätte ich da mehr Sorgen.
Das hat sich bei der gesamten Geschichte noch keiner wirklich überlegt...hasgunz hat geschrieben:Wie soll das funzen...
Wenn du ein hicap + WBK hast, dann kann die WBK entzogen werden. Ja, du hast recht, dass man dazu nicht im Besitz einer Waffe sein muss. Hast du aber keine WBK, sondern einen Repetierer + hicap, passiert dir.............nix! Somit ist die im Posting beschriebene Aussage "das heißt, auch Repetiermagazine über 10 Schuss sind verboten" nicht richtig. Die immer wieder gemachte Behauptung, auch Repetierer seien vom Mag-ban betroffen, kommt IMHO genau von diesem Absatz. Ich denke, man wollte nur verhindern, dass der Waffenbesitzer meint: "Naa, Herr Inspekta, de 30ger Mags san für mei Troy Pumpn, ned für mei OA!!!"HS911 hat geschrieben:Ich glaub das hast Du falsch verstanden. So wie ich's lese ist die WBK Futsch, wenn Du ein Magazin hast, das mehr als 20 Schuss fasst oder ein Magazin, das mehr als 10 Schuss fasst und an eine Langwaffe passt. Dass Du die dazugehörige Waffe haben musst, steht dort nicht.