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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 00:33
von HS911
euvassal hat geschrieben:Die immer wieder gemachte Behauptung, auch Repetierer seien vom Mag-ban betroffen, kommt IMHO genau von diesem Absatz. Ich denke, man wollte nur verhindern, dass der Waffenbesitzer meint: "Naa, Herr Inspekta, de 30ger Mags san für mei Troy Pumpn, ned für mei OA!!!" Ganz deppert sind "die da oben" ah ned!
Anderes Beispiel: Jemand hat als einzige Waffe eine Glock 19 mit normalem Magazin (15 Schuss oder so). Der verliert damit automatisch die WBK und die Waffe. Weil es eine Langwaffe gibt, wo das Magazin passt.
Davon sind die viele gängige Pistolen betroffen: Glock in nahezu allen Kalibern, Beretta 90 Serien und PX4, Smith & Wesson 59, SIG 226 eventuell auch CZ75.

Somit - ja "die da oben" (wie du sagst) sind ganz deppat, so deppat sogar das "ins Hirn gschissen" noch ein Euphemismus ist.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 00:47
von euvassal
@HS911 Das Beispiel ist gut. Allerdings denke ich, dass ein KW Magazin immer ein KW Magazin bleibt, weil es für KW entwickelt wurde, auch wenn es in manchen LW Verwendung findet. Wir werden wohl den finalen Text + den 27. Runderlass abwarten müssen. Aber hätte man die hi-cap's, wie ursprünglich vorgesehen, generell Kat.A gemacht, wären auch die Nicht WBK Besitzer betroffen gewesen. Besser?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 01:23
von DerDaniel
Da es eventuell noch nicht allen bekannt ist: bitte alle offiziellen Informationen hier hinein viewtopic.php?f=20&t=35004

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 08:19
von laska
hmg382 hat geschrieben:(2) Die generelle getrennte Verwahrung (a la Germanien) ist wieder weg. Es heißt "If stored other than in a safe, firearms and ammunition should be stored separately from each other." (7c) Die Hoffnung auf weiter bestehende SV bleibt also derweil bestehen.
Also im deutschen Dokument (Report) steht auf Seite 38 immer noch
Feuerwaffen und die zugehörige Munition müssen so aufbewahrt werden, dass sie zusammen nicht leicht zugänglich sind.
Da steht nichts von einem Tresor.
Edit: oder ist der Report jetzt was anderes als der englische Text?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 08:26
von hmg382
@laska: Quelle?

Es gibt derzeit kein offiziell veröffentlichtes Dokument in deutsch zu den Trilogverhandlungen.

Falls du dich auf den Dokumentenlink zum ersten genannten Dokument "REPORT - Control of the Acquisition and Possession of weapons" beziehst, dann kannst du das gleich wieder vergessen. Das sind die Dokumente vom ersten IMCO-Vote und datieren vom 02.08.2016. Die haben das nur "der Vollständigkeit halber" drin, weil das die aktuell gültige Meinung des IMCO darstellt, welche damals abgestimmt wurde und natürlich bis zu einer neuerlichen Abstimmung Gültigkeit hat. Die Überarbeitungen in dem "4columns" Dokument sind aber das derzeit heiße Eisen und werden wohl - so befürchte ich - 1:1 durch den IMCO durchgewinkt werden. Für die Lagerung mag's dann vielleicht (?) entschärft sein ... aber was für Sch***** dann neu reinkommt :evil: :evil:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 08:28
von laska
OK Danke für die Klarstellung. Hatte das in meinem Post gerade geändert (parallel zu deinem Post).

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 08:29
von Incite
hmg382 hat geschrieben:@laska: Quelle?

Es gibt derzeit kein offiziell veröffntlichtes Dokument in deutsch zu den Trilogverhandlungen.

Falls du dich auf den Dokumentenlink zum ersten genannten Dokument "REPORT - Control of the Acquisition and Possession of weapons" beziehst, dann kannst du das gleich wieder vergessen. Das sind die Dokumente vom ersten IMCO-Vote und datieren vom 02.08.2016. Die haben das nur "der Vollständigkeit halber" drin, weil das die aktuell gültige Meinung des IMCO darstellt, welche damals abgestimmt wurde und natürlich bis zu einer neuerlichen Abstimmung Gültigkeit hat. Die Überarbeitungen in dem "4columns" Dokument sind aber das derzeit heiße Eisen und werden wohl - so befürchte ich - 1:1 durch den IMCO durchgewinkt werden. Für die Lagerung mag's dann vielleicht (?) entschärft sein ... aber was für Sch***** dann neu reinkommt :evil: :evil:
Ich hab mir gestern auch die Kompromisse durchgelesen - "nicht sehr geil" :cry: :doh:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 08:30
von Jo_Kux
HS911 hat geschrieben:Somit - ja "die da oben" (wie du sagst) sind ganz deppat, so deppat sogar das "ins Hirn gschissen" noch ein Euphemismus ist.
Ganz selten komm ich in die Verlegenheit einen Kommentar unbedingt positiv bewerten zu wollen, das wäre einer davon :-)

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 10:19
von YWN
Ich frage mich nach wie vor ernsthaft wie sie den Bullshit mit der Magbegrenzung administrieren wollen.

Das muss doch in der derzeitigen Überlastung des Systemes im Allgemeinen ein Horror für jeden SB sein.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sowas umgesetzt werden kann, ohne extreme Rechtsunsicherheiten zu schaffen und somit zukünftigen Klagen gegen das BMI oder BMLVS Tür und Tor zu öffnen.
So etwas kann doch gar nicht im Sinne des Staates sein, müsste man meinen.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 10:41
von Maddin
YWN hat geschrieben:Ich frage mich nach wie vor ernsthaft wie sie den Bullshit mit der Magbegrenzung administrieren wollen.

Das muss doch in der derzeitigen Überlastung des Systemes im Allgemeinen ein Horror für jeden SB sein.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sowas umgesetzt werden kann, ohne extreme Rechtsunsicherheiten zu schaffen und somit zukünftigen Klagen gegen das BMI oder BMLVS Tür und Tor zu öffnen.
So etwas kann doch gar nicht im Sinne des Staates sein, müsste man meinen.

Magazine werden verboten und wenn sie dich mit einem erwischen ists aus. Eigentlich ziemlich einfach.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 10:58
von aurum
Maddin hat geschrieben:Magazine werden verboten und wenn sie dich mit einem erwischen ists aus. Eigentlich ziemlich einfach.
Das ist aber nur im Falle von mangelnder Selbstdisziplin möglich.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 11:20
von bino71
Nicht so ganz ... von den 6000 im Forum werdens einige erfahren/lesen und das wars schon.
Der Rest wird möglicherweise beim Schiedsstand den Zettel lesen (falls ausgehängt) und die anderen werden sagen: "ich hab davon nichts gewußt". Sie werden Glück haben, falls es ihnen wer sagt oder eben weniger, wenn sie erwischt werden, da ja Unwissenheit in diesem Fall nicht vor Strafe schützt.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 11:49
von YWN
Maddin hat geschrieben:Magazine werden verboten und wenn sie dich mit einem erwischen ists aus. Eigentlich ziemlich einfach.
Nein ist es eben nicht.
Fragst halt mal einen SB oder Polizisten/Referenten auf deiner BH was die dazu sagen.
Der Tenor ist eigentlich "kaum oder gar nicht administrierbar".

Und wie gesagt - selbst wenn sie den Stumpfsinn durchziehen - die Verfahren werden sich wohl ziemlich häufen.

Wenns so weitermachen haben wir bald Zustände wie in den Ex-YU Ländern, wo jeder zweite Haushalt irgendwo etwas vergraben hat.
Wenn es DAS ist was die EU haben will, Gratulation.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 12:52
von hasgunz
Dann stanzen wir halt Seriennummern in die Mags.
Die werden dann auch Waffenrechtlich relevant und basta.
Glit dann als "Zubehör" [emoji107]

Lg

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 13:32
von gewo
ich versteh nicht so ganz warum ihr euch so verzweifelt an eine seriennummer krallt ...

hasch ist auch verboten ohne dass jeder joint eine nummer drauf hat
und normale gluehlampen unter 100 watt und die haben auch keine seriennummern

und auch jetzt schon gibt es - magazine betreffend - schon gesetzliche regulierungen dass diese zb nicht ins ausland verbracht werden duerfen ohne ausfuhrgenehmigung
und auch das geht ganz ohne dass die seriennummern haben
alles was mit waffen zu tun hat ist durch ausfuhrgesetze reguliert
holster, montagen, optiken ab 6fach vergroesserung, gewehrriemen, schaefte, alles ....
und nix davon hat seriennummern

warum sollte es ein problem sein demn besitz von bestimmten magazinen zu verbieten?

es wird irgendwelche uebergangsbestimmungen geben muessen
logisch

aber von "nicht administrierbar" simma weit weg
und selbst wenn ... das bisher den gesetzgeber auch ned gestoert ...