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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 07:09
von Steppenwolf
Plinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:30
AUG-andy hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 23:40
Plinker hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 23:27
Wie schaut die psychische Kontrolle bei Jagdkartenbesitzer aus?
Ganz dünnes Eis !
Diese Herrschaften stehen unter (Natur) Schutz.
Entschuldigung, hin und wieder habe ich die fixe Idee das wir vor dem Gesetz alle gleich sind.
Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem Lächeln

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 08:51
von mr_gjet
Weil das Datenschutz-Argument immer wieder kommt:
Erstens kann die Behörde da sicher schnell mit Paragraph 2 argumentieren:
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
...weil unrechtmäßiger Waffenbesitz sowohl eine Straftat darstellt als auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen kann
Zweitens kann man das ganze auch DSGVO Konform gestalten, so wie es auch derzeit bei anderenm behördlichem Datenaustausch passieren sollte, und teilweise auch schon tut. Also der Abfragende bekommt nur "ein grünes Häkchen" von der Stellungskommision, oder eben nicht. und Der Antragsteller der WBK muss sich dann mit der Stellungskommission auseinander setzen und das Problem dort klären... der Referent im Waffenreferat sieht nur: "Computer sagt nein" ...
lg
markus
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 12:51
von Poirot
Zitat: Der Fall zeige, "welchen Einfluss die oft mangelhaften psychiatrischen Sachverständigengutachten in Österreich haben".
Stimmt nachdenklich wenn künftig alle Legalwaffenbesitzer den Psychologengöttern ausgeliefert werden.
https://www.derstandard.at/story/300000 ... menvollzug
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 13:38
von rider650
balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30
...
Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.
Das führt dann zumindest dazu dass weniger Leute sich wegen Burnout krankschreiben lassen. Die arbeiten dann halt weiter und saufen, wie in der guten alten Zeit.
Im Ernst, wenn Psychologen so viel Macht über das Leben der Menschen bekommen, führt das nur dazu, dass die Menschen Psychologen meiden - so wie heute schon etliche Berufsgruppen, die gleich Arbeitsverbot bekommen, wenn sie sich bei leichten, gut behandelbaren Problemen in Beratung begeben. Piloten sind ein Beispiel.
Bedenkt man dann noch dass Psychologen keine Natur- sondern Sozialwissenschaftler sind, die nichts messen oder berechnen, sondern nur subjektiv beurteilen können, werden hier Missbrauch Tür und Tor geöffnet, siehe Fall Mollath wo der Typ 7 Jahre zu unrecht weggesperrt wegen Psychologen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 13:57
von Steppenwolf
Mich erinnert das als damals beim FF Fest unser "Dorfpsychologe", ein Psychologe wohnte halt bei uns im Dorf, meinte - nur ein deppata erkennt einen deppatn
Keine Ahnung wieso mir das jetzt gerade einfällt...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 13:59
von ebner33
gewo hat geschrieben: Fr 27. Jun 2025, 21:17
Eine wirklich sehr sehr gute Runde.
Vorallem Hr Wagner ist der absolut perfekte Gesprächspartner bei diesem Thema.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 14:12
von oJo
balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30
Mag Dump hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 18:03
oJo hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 17:54
Es ist völlig sinnbefreit, dass ein Referent der Behörde irgendwelche Ergebnisse von der Stellung auswertet. Genauso wie diese ja auch keine psychologischen Befunde zu interpretieren haben, sondern das eben Aufgabe der Psychologen ist.
Wenn ich das richtig verstehe, hat das ja auch niemand vor. Der Ablauf wäre dann folgender:
(1) Stellungskommission ortet eine psychologische Auffälligkeit, d.h jemand fällt dort auf, wird entsprechend genauer untersucht, und dann gibt es ein Resultat, also eine Auswertung durch den Heerespsychologen.
(2) Psychologische Testung für die WBK: Resultat, also Auswertung, durch den Psychologen.
Der Referent hat dann Vorgaben, unter welchen Bedingungen er die WBK ausstellen darf, und unter welchen nicht. Auswerten tut er gar nix. So wie die Behörde ja auch nichts auswertet, wenn sie jemandem die WBK nicht ausstellt, der ein negatives Gutachten vorlegt.
Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.
Jemand mit Burn-out Syndrom kann keine Waffen besitzen oder Auto fahren? Na servas, du kennst dich aus.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 14:30
von Davomon1979
mr_gjet hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 08:51
Weil das Datenschutz-Argument immer wieder kommt:
Erstens kann die Behörde da sicher schnell mit Paragraph 2 argumentieren:
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
...weil unrechtmäßiger Waffenbesitz sowohl eine Straftat darstellt als auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen kann
Zweitens kann man das ganze auch DSGVO Konform gestalten, so wie es auch derzeit bei anderenm behördlichem Datenaustausch passieren sollte, und teilweise auch schon tut. Also der Abfragende bekommt nur "ein grünes Häkchen" von der Stellungskommision, oder eben nicht. und Der Antragsteller der WBK muss sich dann mit der Stellungskommission auseinander setzen und das Problem dort klären... der Referent im Waffenreferat sieht nur: "Computer sagt nein" ...
lg
markus
Durchaus interessante Ansicht bei der Stellung kommt raus jemand stellt eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit dar bzw. steht kurz davor eine Straftat zu begehen, und den lassen wir dann noch frei rumlaufen? - Und was machen wir mit denen die eben keine Gefahr darstellen, weil sie beispielwiese Waschzwang etc. haben? - Es gibt übrigens einen eigene Verordnung (EU) 2016/679 dazu...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 20:50
von balahu
oJo hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 14:12
balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30
Mag Dump hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 18:03
oJo hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 17:54
Es ist völlig sinnbefreit, dass ein Referent der Behörde irgendwelche Ergebnisse von der Stellung auswertet. Genauso wie diese ja auch keine psychologischen Befunde zu interpretieren haben, sondern das eben Aufgabe der Psychologen ist.
Wenn ich das richtig verstehe, hat das ja auch niemand vor. Der Ablauf wäre dann folgender:
(1) Stellungskommission ortet eine psychologische Auffälligkeit, d.h jemand fällt dort auf, wird entsprechend genauer untersucht, und dann gibt es ein Resultat, also eine Auswertung durch den Heerespsychologen.
(2) Psychologische Testung für die WBK: Resultat, also Auswertung, durch den Psychologen.
Der Referent hat dann Vorgaben, unter welchen Bedingungen er die WBK ausstellen darf, und unter welchen nicht. Auswerten tut er gar nix. So wie die Behörde ja auch nichts auswertet, wenn sie jemandem die WBK nicht ausstellt, der ein negatives Gutachten vorlegt.
Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.
Jemand mit Burn-out Syndrom kann keine Waffen besitzen oder Auto fahren? Na servas, du kennst dich aus.
Sollte nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 22:03
von Exitus
Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 07:09
Plinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:30
AUG-andy hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 23:40
Plinker hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 23:27
Wie schaut die psychische Kontrolle bei Jagdkartenbesitzer aus?
Ganz dünnes Eis !
Diese Herrschaften stehen unter (Natur) Schutz.
Entschuldigung, hin und wieder habe ich die fixe Idee das wir vor dem Gesetz alle gleich sind.
Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem Lächeln
Das ist wieder richtig, typisch österreichisch….
Erkennt ihr euch in folgendem wieder?
In einem russischen Dorf kauft ein Bauer eine Kuh. Sein Nachbar, ebenfalls Bauer, betet daraufhin zu Gott: „Lieber Gott, mein Nachbar hat eine Kuh gekauft. Ich hingegen habe keine Kuh. Ich bitte Dich, hilf mir”. Gott antwortet ihm: „Ich habe Dein Gebet gehört. Was kann ich für Dich tun?” Darauf der Bauer: „Töte die Kuh meines Nachbarn”.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 22:09
von AUG-andy
Exitus hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:03
Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 07:09
Plinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:30
AUG-andy hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 23:40
Ganz dünnes Eis !
Diese Herrschaften stehen unter (Natur) Schutz.
Entschuldigung, hin und wieder habe ich die fixe Idee das wir vor dem Gesetz alle gleich sind.
Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem Lächeln
Das ist wieder richtig, typisch österreichisch….
Erkennt ihr euch in folgendem wieder?
In einem russischen Dorf kauft ein Bauer eine Kuh. Sein Nachbar, ebenfalls Bauer, betet daraufhin zu Gott: „Lieber Gott, mein Nachbar hat eine Kuh gekauft. Ich hingegen habe keine Kuh. Ich bitte Dich, hilf mir”. Gott antwortet ihm: „Ich habe Dein Gebet gehört. Was kann ich für Dich tun?” Darauf der Bauer: „Töte die Kuh meines Nachbarn”.
Nein
Es sollte keine Ausnahmen geben. Für niemanden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 22:13
von Maria
Zweitens kann man das ganze auch DSGVO Konform gestalten, so wie es auch derzeit bei anderenm behördlichem Datenaustausch passieren sollte, und teilweise auch schon tut. Also der Abfragende bekommt nur "ein grünes Häkchen" von der Stellungskommision, oder eben nicht. und Der Antragsteller der WBK muss sich dann mit der Stellungskommission auseinander setzen und das Problem dort klären... der Referent im Waffenreferat sieht nur: "Computer sagt nein" ...
Stelle ich mir als reichlich viel Arbeit vor wenn man jetzt alle bestehenden WBK Besitzer nachträglich überprüfen sollte?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 22:19
von Exitus
AUG-andy hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:09
Exitus hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:03
Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 07:09
Plinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:30
Entschuldigung, hin und wieder habe ich die fixe Idee das wir vor dem Gesetz alle gleich sind.
Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem Lächeln
Das ist wieder richtig, typisch österreichisch….
Erkennt ihr euch in folgendem wieder?
In einem russischen Dorf kauft ein Bauer eine Kuh. Sein Nachbar, ebenfalls Bauer, betet daraufhin zu Gott: „Lieber Gott, mein Nachbar hat eine Kuh gekauft. Ich hingegen habe keine Kuh. Ich bitte Dich, hilf mir”. Gott antwortet ihm: „Ich habe Dein Gebet gehört. Was kann ich für Dich tun?” Darauf der Bauer: „Töte die Kuh meines Nachbarn”.
Nein
Es sollte keine Ausnahmen geben. Für niemanden.
Dieser elende, sinnlose Neid!
Nur weil es eine Ausnahme für Jäger gibt, wird euch nicht mehr weggenommen.
Anstatt sich zu bemühen um ebenfalls was zu bekommen, ist euch lieber niemand kriegt was.
Das ist doch bescheuert!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 22:29
von Steppenwolf
Exitus hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:19
AUG-andy hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:09
Exitus hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:03
Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 07:09
Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem Lächeln
Das ist wieder richtig, typisch österreichisch….
Erkennt ihr euch in folgendem wieder?
In einem russischen Dorf kauft ein Bauer eine Kuh. Sein Nachbar, ebenfalls Bauer, betet daraufhin zu Gott: „Lieber Gott, mein Nachbar hat eine Kuh gekauft. Ich hingegen habe keine Kuh. Ich bitte Dich, hilf mir”. Gott antwortet ihm: „Ich habe Dein Gebet gehört. Was kann ich für Dich tun?” Darauf der Bauer: „Töte die Kuh meines Nachbarn”.
Nein
Es sollte keine Ausnahmen geben. Für niemanden.
Dieser elende, sinnlose Neid!
Nur weil es eine Ausnahme für Jäger gibt, wird euch nicht mehr weggenommen.
Anstatt sich zu bemühen um ebenfalls was zu bekommen, ist euch lieber niemand kriegt was.
Das ist doch bescheuert!
Es geht ja nicht gegen den Jäger an sich, bitte da etwas mehr über den Tellerrand schauen.
Es geht darum, dass alle LWB und Nichtjäger eigentlich unter Generalverdacht stehen bzw. herhalten müssen, aufgrund eines kranken Typen.
Und mit verlaub, beschwerden bitte direkt an die Regierung senden denn die sind es, die einenSpalt in den LWB kerben indem Sie die Jägerschaft auf einen anderen Sockel stellen.
Und somit nochmal…manche sind vor dem Gesetz gleicher …alles andere ist naiv
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 1. Jul 2025, 22:39
von Domsch
balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30
Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.
Es ist mehr als offensichtlich dass dir NICHT bewusst ist, dass der Begriff "Burn-Out" ein verallgemeinender ist.
BO ist nicht gleich Suizidgedanken oder was auch immer du dir vorstellst. Das geht von Schlaflosigkeit, über ständige Übelkeit, Gehörsturz und und und