Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 6. Nov 2013, 10:59
Ich hab eine Bitte: Könnt ihr mir bitte die jeweiligen Quellen nennen, für die Einstufungen als Kategorie B? Mir fehlt noch ungefähr die Hälfte. DANKE!
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Wenns "logische" Gründe für zugelassene und nicht zugelassene Halbautomaten gäbe, bräuchten wir dieses Topic nichtCV47 hat geschrieben:Gibts nen logischen Grund warum die KAC SR25 nicht Kat B ist? Die SR15 schon, kann man ja mit OA15 vergleichen. OA10 auch erlaubt vs. SR25 warum wollen se das nicht?
Die Unique F11 besteht im Inneren aus dem Unique-SL Mod. X-51 im Kal .22 LR. Das ist doch weder ein Vollauto noch sonstwie bedenklich. Wie finde ich diesen Erlaß, gibt es den online?Stickhead hat geschrieben:Jo, aber die "Unique F11" (=Famas Nachbau) ist verboten: Erlass BMI 09.07.1985, 59.05./38-II/13/85
hiMarkF hat geschrieben:Die Unique F11 besteht im Inneren aus dem Unique-SL Mod. X-51 im Kal .22 LR. Das ist doch weder ein Vollauto noch sonstwie bedenklich. Wie finde ich diesen Erlaß, gibt es den online?Stickhead hat geschrieben:Jo, aber die "Unique F11" (=Famas Nachbau) ist verboten: Erlass BMI 09.07.1985, 59.05./38-II/13/85
Wie würde das aussehen wenn die Gesamtlänge unter 60cm ist, muss man sowas dann nicht mehr genehmigen lassen weil Kurzwaffe ? Den Klappschaft dafür gibts dann halt als optionales Zubehörgewo hat geschrieben:hiMarkF hat geschrieben:Die Unique F11 besteht im Inneren aus dem Unique-SL Mod. X-51 im Kal .22 LR. Das ist doch weder ein Vollauto noch sonstwie bedenklich. Wie finde ich diesen Erlaß, gibt es den online?Stickhead hat geschrieben:Jo, aber die "Unique F11" (=Famas Nachbau) ist verboten: Erlass BMI 09.07.1985, 59.05./38-II/13/85
JEDER halbautomat in oesterreich ist grundseaetzlich kriegsmaterial
das hat mit vollauto nix zu tun
es gibt ein paar ausnahmen und genehmigungen aber da faellt die unique offensichtlch nicht drunter
die erlaesse sind nicht oeffentlich
und allfaellige einstufungen noch viel weniger
da gibt es nix online
Das ist schon klar, aber ich meine wenn man einen Selbstlader baut mit Klappschaft, der zusammengeklappt kleiner als 60cm ist, wo Verschluss, Lauf und Abzugseinheit mit keiner Waffe die als Kriegsmaterial gilt kompatibel ist, müsste das doch legal sein oder ?Scaar hat geschrieben:@ yoda: Nein, das spielts leider nicht. Praxisbeispiel: Die KRISS SDP ist trotzdem Kategorie A, obwohl es eine Pistole ist, weil Lauf und Verschluss laut BMI mit der vollautomatischen KRISS kompatibel ist.
+1BigBen hat geschrieben:...zum wiederholten Mal, mit Logik ist diesem Thema nicht zu beizukommen!