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zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Beitrag von Mr.M » Fr 14. Feb 2014, 16:47

Woher bekomme ich diesen Runderlass?

gewo
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Beitrag von gewo » Fr 14. Feb 2014, 17:44

Mr.M hat geschrieben:Woher bekomme ich diesen Runderlass?


hi

runderlaesse sind interne behoerdendokumente
sie sind normalerweise nicht oeffentlich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Beitrag von Mr.M » Fr 14. Feb 2014, 21:50

Aber warum schreibst du dann:
wenn du deinem sachbearbeiter so einen erlass auf den tisch knallst dann machst du ihn quasi drauf aufmerksam dass er gegen eine anweisung seines vorgesetzten verstoesst


;-)

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rupi
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Beitrag von rupi » Fr 14. Feb 2014, 21:54

Mr.M hat geschrieben:Aber warum schreibst du dann:
wenn du deinem sachbearbeiter so einen erlass auf den tisch knallst dann machst du ihn quasi drauf aufmerksam dass er gegen eine anweisung seines vorgesetzten verstoesst


;-)

weil es ein paar wenige Erlässe gibt die es an die Öffentlichkeit geschafft haben obwohl das nicht vorgesehen ist
member the old PD design ? oh I member

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