Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 16:47
Woher bekomme ich diesen Runderlass?
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
hiMr.M hat geschrieben:Woher bekomme ich diesen Runderlass?
weil es ein paar wenige Erlässe gibt die es an die Öffentlichkeit geschafft haben obwohl das nicht vorgesehen istMr.M hat geschrieben:Aber warum schreibst du dann:
wenn du deinem sachbearbeiter so einen erlass auf den tisch knallst dann machst du ihn quasi drauf aufmerksam dass er gegen eine anweisung seines vorgesetzten verstoesst