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Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 08:22
von yoda
BigBen hat geschrieben:Nicht Hausgebrauchsdeutsch mit Juristendeutsch verwechseln, im Notwehrrecht gibt es keine Verhätlnismäßigkeit sondern eben nur die Notwendigkeit.
Verhältnismäßigkeit heisst es zwar im Juristendeutsch nicht aber es beschreibt mit einem Wort sehr gut was unter Notwehrexzess steht: "Von Notwehrexzess sprechen wir nur, wenn objektiv eine Notwehrsituation vorliegt und in Anbetracht der Umstände der Täter das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschritten hat." die Verteidigung darf auch nicht "unangemessen" sein.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 09:26
von arch enemy
§ 3 StGB - Notwehr


§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

...ich glaube, dass hier die Verhältnismäßigkeit doch eine große Rolle spielt, oder???

...und Sorry, die Notwendigkeit habe ich tatsächlich nicht erwähnt. Aber die Notwendigkeit hängt unmittelbar mit der Verhältnismäßigkeit zusammen - sprich Apfeldieb mit der 12/76er vom Baum zu holen: geringer Nachteil-verhältnismäßig unangemessen-also nicht notwendig = sehr schlecht

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 29544.html" onclick="window.open(this.href);return false; i. d. g. Fassung

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 14:52
von Al3x
Die Notwehr, also die AKTION AN SICH muss als gerechtfertigt angesehen werden, dann ist das Andere wie Anzahl der Schüsse, Trefferzonen und Art der Munition unerheblich.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 17:08
von Ferrum
aragorn hat geschrieben:Bitte keine rechtlich falschen Infos hier posten, wenn man sich nicht auskennt.
Kann man den Thread über so ein sensibles Thema zumachen (wegen dem gesamten Inhalt, net speziell aufs letzte Posting bezogen)?

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 23:42
von arch enemy
@Klompo: schließe mich an...

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 06:59
von BigBen
Ja von mir aus.