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Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 19:56
von theyo
Was willst sagen? Die Botschaft ist korrekt, leider

. Erinnere Dich bitte, wie wenige die Petition unterschrieben haben. Waffenpass adé und möglicherweise bald WaffenSPASS adé.
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 20:04
von sepp
Alaskan hat geschrieben:Na traut sich keiner ein Statement dazu abzugeben?
JODA LEBT
lg sepp
Na ich hör ihm gerne zu und danke für die Information

Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 21:06
von Alaskan
sepp hat geschrieben:Alaskan hat geschrieben:Na traut sich keiner ein Statement dazu abzugeben?
JODA LEBT
lg sepp
Na ich hör ihm gerne zu und danke für die Information


Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Fr 28. Aug 2015, 18:26
von gogomobue
4. Abschnitt
Schusswaffen der Kategorie B
Definition
§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.
hat es eigentlich schon wer geschafft das der Automat kat D wird? und wie?
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Sa 29. Aug 2015, 09:24
von gipflzipfla
servus Alaskan,
Alaskan hat geschrieben:Na traut sich keiner ein Statement dazu abzugeben?
na sicher traue ich mich, ein Statement dazu ab zu geben:
- ich finde es eine absolute Frechheit und einen Skandal erster Güte, dass eine Innenminister
In gegen einen Erlass und gegen geltendes Gesetz handelt!
- ich finde es als eine absolute Frechheit und einen Skandal erster Güte, dass eine Mehrheitsbeschafferpartei für die
SPÖ, hier namentlich die
ÖVP, ihre WählerInnen aufs Schändlichste verrät und verkauft.
Mein Statement wird bei der nächsten Wahl erfolgen.
So sicher, wie das Amen in der Kirche !
Es ist ein Skandal, dass man auf dem Klageweg nichts gegen die Willkür unternehmen kann !
Die nächsten Wahlen finden im Bundesland Wien statt !
Leute, merkt es Euch gut und geht Bitte abwählen !!
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Sa 29. Aug 2015, 09:27
von gipflzipfla
theyo hat geschrieben:Was willst sagen? Die Botschaft ist korrekt, leider

. Erinnere Dich bitte, wie wenige die Petition unterschrieben haben. Waffenpass adé und möglicherweise bald WaffenSPASS adé.
Ich habe die Petition unterzeichnet, dessen kannst Du Dir sicher sein. Und ich stehe dazu !
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 13:55
von Hirschberg
Promo hat geschrieben:Lass dich zum Jagdschutzorgan vereidigen, dann ist es kein Problem.
Laut Aussagen von österreichischen WuH-Foristen werden auch an beeidete Jagdschutzorgane keine Waffenpässe mehr erteilt - kann das jemand bestätigen?
Was sagen die Landesgesetzgeber dazu, die das Recht zum tragen (führen) einer Faustfeuerwaffe dezidiert in die Jagdgesetze geschrieben haben?
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 15:54
von GSchoenbauer
dem Bund sind die Landesgesetzgeber scheissegal ....
Und ein Landes-Jagdgesetz kann niemals ein Bundes-Waffengesetz ausser Kraft setzen, da können die Landesfuzzis reinschreiben, was immer soviel sie wollen ....
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 16:16
von Promo
Hirschberg hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Lass dich zum Jagdschutzorgan vereidigen, dann ist es kein Problem.
Laut Aussagen von österreichischen WuH-Foristen werden auch an beeidete Jagdschutzorgane keine Waffenpässe mehr erteilt - kann das jemand bestätigen?
Was sagen die Landesgesetzgeber dazu, die das Recht zum tragen (führen) einer Faustfeuerwaffe dezidiert in die Jagdgesetze geschrieben haben?
Mit welcher Begründung wurde das ausgesagt?
Scheint mir nicht schlüssig, alle mir bekannten Behörden stellen nach wie vor an Jagdaufsichtsorgane Waffenpässe aus, steht auch im Runderlass:
Weiters wird angemerkt, dass in Jagdgesetzen wie etwa in NÖ Jagdgesetz bei bestellten und beeideten Jagdaufsichtsorganen die rechtliche Möglichkeit des Tragens von Faustfeuerwaffen für den Jagdschutz normiert ist. Sofern bereits im Verwaltungsverfahren zur Ausstellung eines Waffenpasses etwa durch Vorlage eines Dienstausweises die Funktion als Jagdaufsichtsorgan nachgewiesen wird, erscheint die (zusätzliche/gesonderte) Vorlage einer Bestätigung des Landesjagdverbandes nicht erforderlich
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 16:25
von Hirschberg
Promo hat geschrieben:... Mit welcher Begründung wurde das ausgesagt? ...
Post #2, #17 und folgende.
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 18:51
von Promo
Hirschberg hat geschrieben:Promo hat geschrieben:... Mit welcher Begründung wurde das ausgesagt? ...
Post #2, #17 und folgende.
#2 ist eine Pauschalaussage ohne jegliche Begründung. Auch #19 ist nicht nachvollziehbar und entspricht ausdrücklich nicht den Tatsachen - es werden sehr wohl noch Waffenpässe ausgestellt, aber nur bei entsprechenden Begründungen.
Die später folgende Auskunft dass eine Person nicht beeidet ist, ist auch ein Grund weswegen diese keinen WP erhält. Das ist so wie wenn du eine Ausbildung zum Geldtransporter machst, aber dann nachher diese Tätigkeit auch nicht ausübst. Und ein WP wird ja explizit dann auch auf diese Tätigkeit eingeschränkt - kein Wunder also, dass einem derartigen Ansuchen auch nicht entsprochen wird, es wäre auch in keinster Weise gerechtfertigt.
Überdies sind waffenrechtliche Auskünfte in Jagdorientierten Kreisen immer mit Vorsicht zu genießen, ich habe hier schon die wildesten Aussagen gesehen. Das Meiste stammt vom Hörensagen aus dem Jagdstammtisch, wo der Bertl vom Franzl gehört hat, dass der Steffl beim Xaver war und dieser ....
Aus meiner Sicht und meinem Kenntnisstand bekommen Jagdschutzorgane sehr wohl einen Waffenpass. Wenn das eine Behörde anders sieht, dann müsste sie das im abweisenden Bescheid auch begründen - aus meiner Sicht gibt es da aber nichts, was man dem entgegenhalten könnte.
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 23:13
von RBM
Und ein WP wird ja explizit dann auch auf diese Tätigkeit eingeschränkt -
Soweit ich weiss, ist der WP nur eingeschränkt auf die Dauer dieser Tätigkeit, nicht auf die Tätigkeit selbst.
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 23:33
von gewo
Promo hat geschrieben:
Aus meiner Sicht und meinem Kenntnisstand bekommen Jagdschutzorgane sehr wohl einen Waffenpass. Wenn das eine Behörde anders sieht, dann müsste sie das im abweisenden Bescheid auch begründen - aus meiner Sicht gibt es da aber nichts, was man dem entgegenhalten könnte.
jagdschutzorgan angeblich nur mehr wenn sie auch bestellt sind
frueher hat es gereicht wenn man vereidigt war
word aber wohl noch nicht ueberall so gehandhabt...
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Di 1. Sep 2015, 08:50
von Promo
Meines Wissens nach kann ja (abhängig vom jeweiligen Landesrecht, aber grundsätzlich eben) jeder Jagdkarteninhaber nach Erfüllung diverser Auflagen die Jagdaufsichtsorgan-Prüfung ablegen. Dadurch ist man aber noch kein entsprechendes Kontrollorgan.
Der Inhaber eines Jagdrevieres muss dann bei der Behörde einen entsprechenden Antrag stellen Person XY für sein Jagdrevier als Aufsichtsorgan zu bestellen, woraufhin die Behörde dann erst die Vereidigung vornimmt. Vorher ist man kein Jagdaufsichtsorgan, und wird demnach auch keinen Waffenpass bekommen.
@RBM: das habe ich so auch gemeint. Wohl falsch ausgedrückt.
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 11:57
von Räuber Hotzenplotz
Mit Inhaber eines Jagdrevieres ist aber sofern ich nicht ganz daneben liege nicht der Pächter gemeint, sprich wennst a ÖBF Revier gepachtet hast können nur die ÖBF den Antrag auf der BH stellen und nicht du....