Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 13:22
Ich nehm 9mm Rundkugeln (Buckshot)....
die Verwenden auch ein STG77 und nicht den Z Kastraten. Es geht ja hier um die rechtliche Klassifikation und nicht darum was technisch sinnvoller ist.Incite hat geschrieben:Die Cobra und Wega verwenden doch auch HP Geschosse oder? (Fiocchi EMB). Damit wäre für mich alles gesagt...
Ich verwende Munition die auch uA von der Exekutive verwendet wird. Ich verwende keine "RIP II Explosivgeschosse" oÄ.Paddy91 hat geschrieben:die Verwenden auch ein STG77 und nicht den Z Kastraten. Es geht ja hier um die rechtliche Klassifikation und nicht darum was technisch sinnvoller ist.Incite hat geschrieben:Die Cobra und Wega verwenden doch auch HP Geschosse oder? (Fiocchi EMB). Damit wäre für mich alles gesagt...
Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.Incite hat geschrieben: Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Ich habe mich unglücklich ausgedrückt: wenn der Staatsanwalt gegen mich ermittelt ist das für mich "vor Gericht stehen"BigBen hat geschrieben:Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.Incite hat geschrieben: Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Incite hat geschrieben:Ich habe mich unglücklich ausgedrückt: wenn der Staatsanwalt gegen mich ermittelt ist das für mich "vor Gericht stehen"BigBen hat geschrieben:Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.Incite hat geschrieben: Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Gott sei Dank habe ich bis jetzt mit sowas noch nie Kontakt gehabt und ich hoffe auch, dass es nie werde![]()
lg
Es gibt in Österreich nur das Recht jemanden anzuzeigen, nicht aber die Pflicht, du machst dich aber sofort strafbar wenn du die Leiche angreifst bzw. es vorher unterlässt Hilfe zu leisten. Wenn du auf einen Einbrecher schießt und der rennt weg, musst du theoretisch garnichts anzeigen, es wird aber ein schiefes Licht auf dich werfen, weil man sowas normalerweise schon anzeigt.sixtwentynine hat geschrieben:Gib es eigentlich ein Gesetz welches mich dazu verpflichtet eine Notwehrhandlung anzuzeigen?
Extrembeispiel: Angreifender Einbrecher wurde definitiv tödlich getroffen.
Nach über einer Stunde eigener Fassungslosigkeit und völliger Starre über die subjektive Notwehr ist kein Nachbar oder sonstwer aufgetaucht..