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Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Mich interessiert eher, ob ich beim Händler nach dem 14.12. noch 30er Magazine kaufen kann bzw. ob und was der Händler von mir sehen will oder vom Gesetz her von mir sehen muss.
Das kann mir nämlich keiner so richtig beantworten.
Brauche ich die Ausnahmegenehmigung von der BH und muss somit gleich Hi-Cap melden, dazu dann einen Vereinsausweis der mindestens 1 Jahr alt ist, Listen und Schiessnachweise?
Also lieber gewo, was wirst ab 15.12. machen, wenn es keine Durchführungsverordnung gibt?
Wie soll das gehen?
Das kann mir nämlich keiner so richtig beantworten.
Brauche ich die Ausnahmegenehmigung von der BH und muss somit gleich Hi-Cap melden, dazu dann einen Vereinsausweis der mindestens 1 Jahr alt ist, Listen und Schiessnachweise?
Also lieber gewo, was wirst ab 15.12. machen, wenn es keine Durchführungsverordnung gibt?
Wie soll das gehen?
- combatmiles
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
der Gewo wird an Pulverdampfler verkaufen wie bisher, oder?




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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Äh.. Wenn du die Waffe am Stichtag hast, sieht die Ausnahmegenehmigung vor, dass du die Mags dafür auch weiterhin kaufen kannst. Da musst nedmal bei einem Verein dabei sein oder sonstwas nachweisen, du musst das Ding nur melden.Mjoelnir hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 12:28Mich interessiert eher, ob ich beim Händler nach dem 14.12. noch 30er Magazine kaufen kann bzw. ob und was der Händler von mir sehen will oder vom Gesetz her von mir sehen muss.
Das kann mir nämlich keiner so richtig beantworten.
Brauche ich die Ausnahmegenehmigung von der BH und muss somit gleich Hi-Cap melden, dazu dann einen Vereinsausweis der mindestens 1 Jahr alt ist, Listen und Schiessnachweise?
Also lieber gewo, was wirst ab 15.12. machen, wenn es keine Durchführungsverordnung gibt?
Wie soll das gehen?
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Is ja nur die Frage, was mit C Waffen à Le Troy PAR ist, welche die gleichen Mag's verwenden? Wobei, sind die Kat C jetzt nicht auch schon inkludiert? Dann muss ich mich mit meinem M4 Derivat nicht stressen
ich hoffe immer noch auf eine SCAR!

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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Ist halt nur die Frage, wie ich den Händler einen Altbesitz melden kann/muss. Knall ich ihm am 12.01.2020 den HA inkl. Registrierungsbestätigung hin mit den Worten " gib her die 30ger Mags" oder oder oder.... das ist halt die große GretchenfrageRcL hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 14:42Äh.. Wenn du die Waffe am Stichtag hast, sieht die Ausnahmegenehmigung vor, dass du die Mags dafür auch weiterhin kaufen kannst. Da musst nedmal bei einem Verein dabei sein oder sonstwas nachweisen, du musst das Ding nur melden.Mjoelnir hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 12:28Mich interessiert eher, ob ich beim Händler nach dem 14.12. noch 30er Magazine kaufen kann bzw. ob und was der Händler von mir sehen will oder vom Gesetz her von mir sehen muss.
Das kann mir nämlich keiner so richtig beantworten.
Brauche ich die Ausnahmegenehmigung von der BH und muss somit gleich Hi-Cap melden, dazu dann einen Vereinsausweis der mindestens 1 Jahr alt ist, Listen und Schiessnachweise?
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Wie soll das gehen?

P.s. Nicht nur der liebe gewo als Händler wird Mags haben, das sei dir sicher

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Es geht doch nur um HA nicht um C Waffen. Die Frage stellt sich doch gar nicht?

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Die Ausnahmegenehmigung wirst ned vom Händler bekommen...Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 18:04Ist halt nur die Frage, wie ich den Händler einen Altbesitz melden kann/muss. Knall ich ihm am 12.01.2020 den HA inkl. Registrierungsbestätigung hin mit den Worten " gib her die 30ger Mags" oder oder oder.... das ist halt die große Gretchenfrage![]()
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Hab ich auch nicht behauptetRcL hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 18:17Die Ausnahmegenehmigung wirst ned vom Händler bekommen...Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 18:04Ist halt nur die Frage, wie ich den Händler einen Altbesitz melden kann/muss. Knall ich ihm am 12.01.2020 den HA inkl. Registrierungsbestätigung hin mit den Worten " gib her die 30ger Mags" oder oder oder.... das ist halt die große Gretchenfrage![]()

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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Aber ich kann ja auch jetzt schon für die C Waffe X Mag's daheim haben und mir später einen HA kaufen, in welchen die Mag's auch passen. Sind die dann illegal, weil zuvor nicht gemeldet?
das ganze Elend der EUDSSR ist sowas von unüberlegt 


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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Jep..des wird noch lustig werden. Überhaupt, was ist wenn du Mags Sammler bist? Darfst sie dann nicht haben weil der HA fehlt?

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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Deshalb stress ich mich mitn M4 Derivat nicht. Mal schauen was kommt. Hauptsache es wurde schon vorgesorgt.
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Der Besitz von HiCap Mags ist aber nicht an eine "dazupassende" Waffe gebunden......
Sie werden ja im §17 unter Abs. 9&10 seper. angeführt....
Also wenn HiCaps vorhanden, einfach melden...... ich sehe da so kein Problem.
Und so man sich mit einer "dazupassenden" Waffe - in verbindung mit diesen Mags - nur auf behördlich gen. Schießständen herumtreibt, sehe ich da keinen Zwang die Kanone gleich als Kat A zu melden....habe ja keine B Plätze zu "verschenken".
g
Willi
Sie werden ja im §17 unter Abs. 9&10 seper. angeführt....
Also wenn HiCaps vorhanden, einfach melden...... ich sehe da so kein Problem.
Und so man sich mit einer "dazupassenden" Waffe - in verbindung mit diesen Mags - nur auf behördlich gen. Schießständen herumtreibt, sehe ich da keinen Zwang die Kanone gleich als Kat A zu melden....habe ja keine B Plätze zu "verschenken".
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Lt. Gesetz sind auch nur Magazine für halbautomatische Gewehre reglementiert. Im Umkehrschluss ist daher ein M16 oder M14 Magazin von der Regelung nicht betroffen und muss nicht gemeldet werden. Wenn man es daheim aber an einen HA ansteckt ohne diesen als Kat.A gemeldet zu haben, hat man aber eine illegale Waffe hergestellt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Ja da hast du einen Punkt angeschnitten den ich auch noch zu Ende denken muss/ soll.
Meine Frau und ich teilen sich 1 Waffenschrank ( beide WBK Besitzer). Wenn ich jetzt den HA melde ( sie hat keinen HA) und er durch das HiCap Mag zum Kat A wird, verlier ich einen Platz B und erhalte einen A ( wie auch immer das dann im Detail aussehen wird...).
Aber das heißt wiederum, meine Frau dürfte ja dann keinen Zugriff zum HA haben da Kat. A und ich wiederum müsste diesen in einen eigernen Waffenschrank versorgen?!
Ich hab nicht vor einen zusätzlichen Schrank zu kaufen.
Meine Frau und ich teilen sich 1 Waffenschrank ( beide WBK Besitzer). Wenn ich jetzt den HA melde ( sie hat keinen HA) und er durch das HiCap Mag zum Kat A wird, verlier ich einen Platz B und erhalte einen A ( wie auch immer das dann im Detail aussehen wird...).
Aber das heißt wiederum, meine Frau dürfte ja dann keinen Zugriff zum HA haben da Kat. A und ich wiederum müsste diesen in einen eigernen Waffenschrank versorgen?!
Ich hab nicht vor einen zusätzlichen Schrank zu kaufen.

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Selbiges "Problem" habe ich auch. Ich überlege schon einen der zwei HA ihr zu überlassen und sie meldet auch eine Kat A als Altbestand. Dann müsste eigentlich die gemeinsame Verwahrung wieder möglich sein.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 18:59Ja da hast du einen Punkt angeschnitten den ich auch noch zu Ende denken muss/ soll.
Meine Frau und ich teilen sich 1 Waffenschrank ( beide WBK Besitzer). Wenn ich jetzt den HA melde ( sie hat keinen HA) und er durch das HiCap Mag zum Kat A wird, verlier ich einen Platz B und erhalte einen A ( wie auch immer das dann im Detail aussehen wird...).
Aber das heißt wiederum, meine Frau dürfte ja dann keinen Zugriff zum HA haben da Kat. A und ich wiederum müsste diesen in einen eigernen Waffenschrank versorgen?!
Ich hab nicht vor einen zusätzlichen Schrank zu kaufen.![]()
Hat halt den Nachteil dass ich einen moeglichen Kat A Platz hergebe und diesen dann ohne Edelsportschuetze auch nicht mehr retour bekomme und ich bin der Meinung die Altbestand Kat A Plätze könnten ihn "Zukunft" noch mehr "wert" sein.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon