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Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 12:57
von Stickhead
Schlüsselverstecken ist ein absolutes No-Go!!!
Der Berechtigte ist wegen der von ihm geschilderten Art der Verwahrung der Schusswaffe als unverlässlich anzusehen: Er hat den Schlüssel zum Safe, in dem sich eine Schusswaffe befindet, auf einem Schreibtisch, wenn auch hinter Büromaterial bzw. -geräten "versteckt", ohne weitere Sicherung abgelegt. Die gegebene Situation (Trafik mit regelmäßigem Kundenverkehr) hätte aber eine besondere Sorgfalt erfordert, weshalb die Auffassung, dass der Berechtigte, wenn er schon den Schlüssel zum Safe nicht regelmäßig bei sich trägt, diesen zumindest dann an sich nehmen muss, wenn er den Verkaufsraum der Trafik verlässt und damit Dritten (seien es auch etwa Trickdiebe) ungehindertes Betreten des Büroraums, in dem sich der Schreibtisch samt Safeschlüssel befindet, ermöglicht, nicht rechtswidrig ist. Liegt der Schlüssel zum Safe, in dem die Schusswaffe verwahrt wird, auf dem darüber stehenden Schreibtisch in einem Büroraum, der über einen davor liegenden Verkaufsraum betreten werden kann, und verlässt der Berechtigte wenn auch nur für kurze Zeit den Verkaufsraum, stellt dies aus objektiver Sicht keinen Umgang mit Waffen dar, der der geforderten Sorgfaltspflicht genügen würde bzw als eine den konkreten Umständen nach sorgfältige Verwahrungsart angesehen werden könnte. Auch ein einmaliges Fehlverhalten kann zur Verneinung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit führen (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 22. Juli 2004, Zl 2001/20/0637, mwN).
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... %c3%Verein" onclick="window.open(this.href);return false;


BTW http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 13#p177513" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 13:18
von gewo
raptor hat geschrieben:....Jemand, der alleine lebt und die Waffen irgendwo verwahrt, wo zufällig Anwesende (Besucher, Handwerker) normalerweise nicht hinkommen, könnte sie - theoretisch - sogar unversperrt verwahren.....
hallo

ist halt schon sehr graue theorie
vor allem fuer kat B waffen

wenn wer will kann der dir einwandfrei einen strick draus drehen wenn die kanone einfach nur so im nachtkasterl liegt

denn defacto kannst du nicht verhindern dass dritte sich berechtigt ohne deine zustimmung rechtmaessig in der wohnung aufhalten

als bespiel sei hier nur die situation zb nach einem wasserohrbruch in der wohnung (deiner oder der darueber) genannt bei der die feuerwehr die tuere gewaltsam oeffnet und dann von den feuerwehrleuten ueber den hausmeister bis zum installateur inkl. seinem helfer oder lehrling alle ohne dein wissen in deiner wohnung rumlatschen...

kommt fast taeglich vor sowas ...

detto die situation nach einem unfall und zb die notwenigkeit dass du den wohnungsschluessel jemandem ausfolgen musst der ein haustier in der wohnung versorgen muss oder dir dinge bringt die du im krankenhaus benoetigst ..

und solche szenarien sind keinesfalls ueberraschende und nicht zu erwartende "unglueckliche umstaende" sondern durchaus vorhersehbar

daher ist die "freie" verwahrung "weil ich eh alleine wohne und nie besuch habe" schlichtweg ein maerchen ..

und in anbetracht von € 29,90 die ein elektronischer moebeltresor in den einschlaegigen bau- und werkzeugmaerkten kostet ist mir auch ned ganz klar was es bringen sollte sich in der sache auf einen justament standpunkt zu stellen ...

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 13:19
von KGR84
Stickhead hat geschrieben:Schlüsselverstecken ist ein absolutes No-Go!!!
...
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... %c3%Verein" onclick="window.open(this.href);return false;


BTW http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 13#p177513" onclick="window.open(this.href);return false;
Habe ja keinen Kundenverkehr in meiner Wohnung :roll:

Und Unberechtigte auch nicht.

Aber werde ihn wohl einstecken.


Normal versperre ich ja den Schlüssel in dem Save mit Zahlenschloss. Nur nachdem der noch in der alten Wohnung ist ...


Wie macht man das denn "korrekt", wenn man keinen zweiten Save hat bzw. nur einen mit Schlüssel? Wie beim Heer mit an Bandl um an Hals und ned mal beim Duschen ablegen, oder wie?

Außerdem selbst für die mit Zahlenschloss gibts nen Reserveschlüssel, den muss man ja auch wo verstauen ...

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 15:04
von pointi2009
ja genau, schlüssel um den hals oder sonst wie immer am mann. beim zahlen/fingerprint wäre ideal ein schlüsselsafe mit zahlenkombination, kostet 70,- ca und reicht vollkommen aus.

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 15:41
von Stickhead
Oder so wie Gewo sagt, einen kleinen Safe mit Nummerncode/Fingerprint organisieren... kostet ja wirklich kein Vermögen.

@ KGR: Wenn ich den Schlüssel für den Safe in der Wohnung herumliegen lasse, kann ich mir den Safe eigentlich auch sparen. ;)

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 15:48
von KGR84
Herumliegen lassen is ja was anderes. Aber wie gesagt, auch Safes mit Nummerncode haben einen Reserveschlüssel. Den musst dann erst Recht "herumliegen" lassen. Also irgendwo muss der Schlüssel ja hin.

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 16:39
von Das_Frettchen
HS911 hat geschrieben:Kann man einen Tresor so verstecken, dass ihn der Metalldetektor nicht findet? Durch Abschirmung mit einem anderen metallischen Objekt, aber sonst wohl nicht.


So wird man sehr lange brauchen einen Tresor zu finden... bei dem Metallvorkommen im Beton sowie den Unterputz Leitungen... viel Spass, da piebst das Gerät pausenlos und Kupfer gibt ein sehr gutes Signal, auch die Elektromagnetischen Felder der Stromleitungen geben noch ihren Teil dazu :lol:


Da is man schneller wenn man einfach die ganzen Bilder umdreht oder sonstwie nach etwaigen Verstecken sucht.


Und zu deiner Frage im speziellen, ja den gibs. Einfach in den Putz Büroklammer miteinmischen dann wird derjenige genug beübt xD

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 20:05
von Hellboy
tresor MUSS nicht verdübelt sein, meiner is zb teil einer wohnwand, fallsd ihn da raushabn willst mussd des kastl abreissn und dann wiegt er immer noch ca 100kg + inhalt

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 20:38
von yoda
gewo hat geschrieben:
....daher ist die "freie" verwahrung "weil ich eh alleine wohne und nie besuch habe" schlichtweg ein maerchen ..
Und wenn die Kat. B Waffe in einem Raum (ohne Wasserleitungen :) ) liegt der versperrbar ist ?
Meine Kat. C Waffen hab ich auf einem Gewehrständer in einem versperrbarem Raum, durch die Abzugsbügeln geht ein Stahlseil mit Schloss (so wie beim Springer Kagranerplatz), Munition ist sowieso weit entfernt gelagert.

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 21:07
von Hellboy
ein eigens dafür vorgesehener, versperrbarer raum ohne fenster (ausser vergittert) mit massiver tür zählt auf jeden fall als sichere verwahrung

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 21:59
von Hellboy
woolf hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:...Munition ist sowieso weit entfernt gelagert.
Das klingt so, als wäre das für die sichere Verwahrung von Relevanz...ist es aber ganz und gar nicht!
"Munition und Waffe getrennt" ist ein Märchen!
stimmt. wobei ma immer wieder von leuten ebn dieses märchen hört, die behaupten es von einem waffenhändler/ beim waffenführerschein gelernt zu haben .. dabei solltn grad diese leute es wissen !

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 22:01
von yoda
Für mich persönlich macht das mit der Munition halt Sinn weil man mit einer Schusswaffe ohne Munition nix machen kann, von daher werd ich das so beibehalten.

@Hellboy
Was ist eine massive Tür ?
Warum sollte der Raum kein Fenster haben dürfen ?
Wo steht das ?

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 22:41
von Sidekix
Was ihr immer mit Verschrauben habt

vom Gesetz (lests im Text nach) steht versperrbar, net verschraubt :tipphead:

wenns wer machen will, weil er sich nachher wohler fühlt, soll ers machen
aber es IST KEINE Pflicht! ;)
in manchen Wohnungen würdest die Dübel sowieso ausreisen können
und wenn sich wer die Hackn macht in nen Safe reinzukommen,
nimmt er Brecheisen oder flex

klar siehts die Polizei gerne, aber es is ka Pflicht
(info vom Sachbearbieter & polizei)

absperrbar = man hat nen Schlüssel, den ma halt net am Tisch liegen lassen sollt
aber es is nirgendst vorgeschrieben wie ma den verwahren soll!

hatte meine Überprüfung vor kurzem
gut i hab nen eigenen Raum mit Sicherheitstür
und die Safes san verscraubt, weil ichs zusätzlich als Regal nütz
;)

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 23:30
von gewo
yoda hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: ....daher ist die "freie" verwahrung "weil ich eh alleine wohne und nie besuch habe" schlichtweg ein maerchen ..
Und wenn die Kat. B Waffe in einem Raum (ohne Wasserleitungen :) ) liegt der versperrbar ist ?
hi

versperrBARER raum wird ned helfen
versperrTER raum dagegen ist ok ...