Wo steht das im Waffg? Das einzige worauf du einen Rechtsanspruch hast sind 2>5 nach 5 Jahren sonst liegt es im Ermessen der Behörde also "betteln" musst sowieso weil Recht darauf hast du keines,egal ob die Listen 4 oder 8 Monate alt sind.Davomon1979 hat geschrieben: Fr 10. Apr 2020, 20:26
Stimmt schon die Behörde kann ältere Listen akzeptieren muss sie aber nicht. - Bekomm ich die Liste im April kann ich erweitern. - Im Mai kann ich nur mehr betteln ob die Oktoberbewerbe vom Vorjahr noch zählen.
Ein Arbeitskollege hat die WBK 3 Jahre gehabt und wollte erweitern mit seinen aktuellen Listen und der von der BH hat gemeint: "Geh dich brausen,bei uns gibt's das nicht und komm in 2 Jahren Jahren wieder!"
Was ich damit sagen will ist wenn dein SB ein Ungustl ist kannst dich mit zig aktuellen Listen genauso brausen gehen wie mit 15 die 8 Monate alt sind.Wennst aber einen normalen SB hast wird der das vermutlich auch akzeptieren, weil er die Situation kennt.
 
					

 Hast Du dazu eine genauere Info bzw. Quellangabe?
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