Als SB einer Behörde würde ich, wenn ich so eine Meldung bekomme, beim Meldepflichtigen anfragen und um Auskunft ersuchen (ob passend zu Waffe oder auf Magazinplatz). Wennst da dann falsche Auskünfte erteilst, wird die Luft irgendwann dünn für dich.HowlingWolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 10:54Das bezweifle ich. Das Magazin "Unbekannt, S/N 0000, Kaliber .223 Remington" könnte auch von uns keiner einer Waffe zuordnen...Balistix hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 10:45 Behördenseitig wird da wohl bei der ZWR Meldung dieses Magazins ein Lamperl angehen, wenn es zu keiner Waffe passt und kein Magazinplatz frei ist![]()
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Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Da bin ich ganz bei dir. Ein absoluter Schwachsinn, aber allemal noch besser als ein Komplettverbot.woolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 11:17Eh klar, mit einer falschen Angabe reitest dich selber rein.Balistix hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 11:06 Als SB einer Behörde würde ich, wenn ich so eine Meldung bekomme, beim Meldepflichtigen anfragen und um Auskunft ersuchen (ob passend zu Waffe oder auf Magazinplatz). Wennst da dann falsche Auskünfte erteilst, wird die Luft irgendwann dünn für dich.![]()
Aber vom Grundprinzip ist diese Regelung (man darf nur passende Magazine kaufen) ziemlich überflüssig, schwer zu kontrollieren und verursacht einen enormen Aufwand, weil auf die meisten Magazine wird es zutreffen dass der SB sie nur Anhand der spärlichen Angaben nicht sicher einer Waffe zuordnen kann. Wenn die bei quasi jeden Magazin nachfragen müssen...das wird ein Spaß...
Überhaupt auch dass jetzt jedes Magazin im ZWR erfasst wird...ein Wahnsinn wenn du mich fragst.
Organisatorisch wird das heftig, ich wollt nur ausdrücken, dass es deshalb aber nicht gelingen wird, irgendwelche Magazinkäufe an der Behörde vorbeizuschmuggeln.
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Mein Beispiel ist nicht aus der Luft gegriffen, meine AUG-Magazine (ja, plural, S/N 0000, no comment...) stehen genau so im ZWR. Die SB müssten also in Zukunft bei defacto jedem (!) Magazin nachfragen. Eher unwahrscheinlich:Balistix hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 11:21 Organisatorisch wird das heftig, ich wollt nur ausdrücken, dass es deshalb aber nicht gelingen wird, irgendwelche Magazinkäufe an der Behörde vorbeizuschmuggeln.
WB: "Das ist ein Magpul Magazin für ein AR-15."
SB: "Ich sehe da aber nur ein OA-15 als Z8 bei Ihnen."
WB:
Da würden die SB in Zukunft nichts Anderes mehr machen...
Und nein, ich habe weder vor das zu Missbrauchen noch halte ich es für eine gute Idee.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Wie isn das jetzt in der "Übergangsphase", darf ich meine immer schon besessenen Standard-Mags verwenden oder muss ich zuerst irgendwas melden?
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Was sollte dagegen sprechen......die "Übergangsphase" - Übergangsfrist - ist ja noch ned aus....Floody hat geschrieben: Sa 1. Feb 2020, 09:58 Wie isn das jetzt in der "Übergangsphase", darf ich meine immer schon besessenen Standard-Mags verwenden oder muss ich zuerst irgendwas melden?
Und was meinst jetzt mit "Standard" Mags?
So das alles Magazine sind, die nicht vom $17 erfasst werden.......sowieso ka Thema, aber wie schon gesagt, in der Übergangsfrist hast noch "Narrenfreiheit"....eben auch für die §17er Mags.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Ich denke er meint Standard-Magazine die vom §17 erfasst sind, also zB 30 Schuß AR-15 oder AK-Magazine.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Ah ok....tnx.
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Kann mir dazu jemand sagen was jetzt genau ein "behördlich genehmigter Schiessstand" ist?
Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
K4-Tarnplane unter den Guns in jedem Waffengebrauchtinserat ist Pflicht!
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Definitiv nicht. Du kannst prinzipiell jederzeit bei dir daheim im Keller oder so rumballern wie du willst und dazu auch Freunde einladen (sofern diese für die jeweiligen Waffen berechtigt sind, da ja das Schießstättenprivileg nicht gilt).k4tarn4ever hat geschrieben: Do 6. Feb 2020, 13:25 Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
Ein rein privater Schießstand muss nicht behördlich bewilligt werden und es gibt genug die es nicht sind.
Also musst du im Zweifelsfall nachfragen und dann auf eine korrekte Auskunft hoffen...
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Das ist nicht 100%ig gesetzlich klar geregelt aber folgende Schießstände sind es nach gängiger Rechtsmeinung:k4tarn4ever hat geschrieben: Do 6. Feb 2020, 13:25 Kann mir dazu jemand sagen was jetzt genau ein "behördlich genehmigter Schiessstand" ist?
Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
- Wenn sie eine entsprechende Baubewilligung als Schießstand haben
- Wenn es sich um Schießstände der Republik also des Bundesheeres, der Polizei, des Beschussamtes ect. handelt
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Ihr macht euch aber ordentliche Sorgen .....mich hat noch keiner auf diversen Schiessständen nach irgendetwas gefragt oder irgendetwas bemängelt oder gefragt, ob das legal ist ....könnte ja sowieso keiner von irgendwelchen Klugscheissern nachprüfen ......absolut kein Problem, wenn man legale Sachen verwendet ... und wegen einem "depperten" 30iger Magazin, das man auch legal besitzt , wird sich kein "Schwanz" wundern oder den Blockwart spielen ? ... oder wo geht ihr denn schiessen???
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Wenn er:k4tarn4ever hat geschrieben: Do 6. Feb 2020, 13:25 Kann mir dazu jemand sagen was jetzt genau ein "behördlich genehmigter Schiessstand" ist?
Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
a) nach gewerberechtlichen Vorschriften oder
b) nach baurechtlichen Vorschriften
genehmigt ist, ist er jedenfalls als behördlich genehmigter Schießstand iSd WaffG anzusehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
najaspareribs hat geschrieben: Do 6. Feb 2020, 16:39 Ihr macht euch aber ordentliche Sorgen .....mich hat noch keiner auf diversen Schiessständen nach irgendetwas gefragt oder irgendetwas bemängelt oder gefragt, ob das legal ist ....könnte ja sowieso keiner von irgendwelchen Klugscheissern nachprüfen ......absolut kein Problem, wenn man legale Sachen verwendet ... und wegen einem "depperten" 30iger Magazin, das man auch legal besitzt , wird sich kein "Schwanz" wundern oder den Blockwart spielen ? ... oder wo geht ihr denn schiessen???
unerlaubter besitz und unerlaubtes fuehren einer waffe der kat A ...
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doubleaction OG, Wien
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Je nachdem ob 50 oder 51 WaffG (“nur” großes Magazin führen) 6 Monate oder 1 Jahr bzw. Geldstrafe - und logischerweise Verlust der WBK...gewo hat geschrieben: Do 6. Feb 2020, 16:55najaspareribs hat geschrieben: Do 6. Feb 2020, 16:39 Ihr macht euch aber ordentliche Sorgen .....mich hat noch keiner auf diversen Schiessständen nach irgendetwas gefragt oder irgendetwas bemängelt oder gefragt, ob das legal ist ....könnte ja sowieso keiner von irgendwelchen Klugscheissern nachprüfen ......absolut kein Problem, wenn man legale Sachen verwendet ... und wegen einem "depperten" 30iger Magazin, das man auch legal besitzt , wird sich kein "Schwanz" wundern oder den Blockwart spielen ? ... oder wo geht ihr denn schiessen???
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