Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Do 17. Jul 2025, 06:48
Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
Danke
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Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
Danke
Interessant. Wenn ich zB eine Kat. C privat verkaufen will und beim Händler des Vertrauens nachfragen will ob der eh kein Waffenverbot hat dann geht das nicht? Ich habe ja als Privater keine Möglichkeit das zu überprüfen. Und bei der Meldung ist es i.d.R. ja "zu spät".gewo hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 08:10Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
Danke
Nur für das was über den ladentisch geht
Nicht für die personen
Bereits ein gesamtausdruck des aktuellen besitzstandes, was fast jeder gern hätte bei einem kauf, wäre für den händler strafbar.
Nein das ist nicht möglich.kiritsugu hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 17:51Interessant. Wenn ich zB eine Kat. C privat verkaufen will und beim Händler des Vertrauens nachfragen will ob der eh kein Waffenverbot hat dann geht das nicht? Ich habe ja als Privater keine Möglichkeit das zu überprüfen. Und bei der Meldung ist es i.d.R. ja "zu spät".gewo hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 08:10Fastjirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.
Danke
Nur für das was über den ladentisch geht
Nicht für die personen
Bereits ein gesamtausdruck des aktuellen besitzstandes, was fast jeder gern hätte bei einem kauf, wäre für den händler strafbar.