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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Do 17. Jul 2025, 06:48
von jirgel
Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.

Danke

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Do 17. Jul 2025, 08:10
von gewo
jirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.

Danke
Fast

Nur für das was über den ladentisch geht
Nicht für die personen

Bereits ein gesamtausdruck des aktuellen besitzstandes, was fast jeder gern hätte bei einem kauf, wäre für den händler strafbar.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 17:51
von kiritsugu
gewo hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 08:10
jirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.

Danke
Fast

Nur für das was über den ladentisch geht
Nicht für die personen

Bereits ein gesamtausdruck des aktuellen besitzstandes, was fast jeder gern hätte bei einem kauf, wäre für den händler strafbar.
Interessant. Wenn ich zB eine Kat. C privat verkaufen will und beim Händler des Vertrauens nachfragen will ob der eh kein Waffenverbot hat dann geht das nicht? Ich habe ja als Privater keine Möglichkeit das zu überprüfen. Und bei der Meldung ist es i.d.R. ja "zu spät".

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Fr 29. Aug 2025, 14:04
von gewo
kiritsugu hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 17:51
gewo hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 08:10
jirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 06:48 Jetzt ist es logisch also nur was über deinen Ladentisch auch wirklich läuft. Für diese Personen darfst du nachsehen.

Danke
Fast

Nur für das was über den ladentisch geht
Nicht für die personen

Bereits ein gesamtausdruck des aktuellen besitzstandes, was fast jeder gern hätte bei einem kauf, wäre für den händler strafbar.
Interessant. Wenn ich zB eine Kat. C privat verkaufen will und beim Händler des Vertrauens nachfragen will ob der eh kein Waffenverbot hat dann geht das nicht? Ich habe ja als Privater keine Möglichkeit das zu überprüfen. Und bei der Meldung ist es i.d.R. ja "zu spät".
Nein das ist nicht möglich.
Auch die Behörde darf dir so eine Auskunft über einen Dritten nicht geben.

Datenschutz

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: So 14. Sep 2025, 19:55
von raalix
hat jemand erfahrung mit dem antrag eines waffenpasses in kärnten? in wien wird das aktuell ja überaus streng gehandhabt…0

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: So 14. Sep 2025, 22:09
von SectionThree
Wien? Ganz Österreich.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mo 15. Sep 2025, 10:52
von ColtPhyton
raalix hat geschrieben: So 14. Sep 2025, 19:55 hat jemand erfahrung mit dem antrag eines waffenpasses in kärnten? in wien wird das aktuell ja überaus streng gehandhabt…0
Wenn du uns verrätst für was du den WP benötigst bekommst du sicher schneller eine Einschätzung.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mi 25. Mär 2026, 09:53
von punk-of-vk
Liebe Forumsmitglieder!

Gerne würde ich um eure Meinung bitten:
Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin und hier lt. Gesetz auch eine Rechtfertigung dazu habe.
§ 111 ForstG Das Forstschutzorgan als Organ der öffentlichen Aufsicht
(1)Absatz einsDas Forstschutzorgan hat die durch § 112 eingeräumten Rechte eines Organs der öffentlichen Aufsicht und ist befugt, in Ausübung seines Dienstes, unbeschadet der Bestimmungen des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, eine Faustfeuerwaffe zu führen.Das Forstschutzorgan hat die durch Paragraph 112, eingeräumten Rechte eines Organs der öffentlichen Aufsicht und ist befugt, in Ausübung seines Dienstes, unbeschadet der Bestimmungen des Waffengesetzes 1996, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 1997,, eine Faustfeuerwaffe zu führen.
(2)Absatz 2Das Forstschutzorgan genießt in Ausübung seines Dienstes, wenn es das landesgesetzlich vorgeschriebene Dienstabzeichen trägt, den Schutz, der Beamten (§ 74 Z 4 StGB) gewährt wird. Auf Verlangen hat das Forstschutzorgan den Dienstausweis vorzuweisen.Das Forstschutzorgan genießt in Ausübung seines Dienstes, wenn es das landesgesetzlich vorgeschriebene Dienstabzeichen trägt, den Schutz, der Beamten (Paragraph 74, Ziffer 4, StGB) gewährt wird. Auf Verlangen hat das Forstschutzorgan den Dienstausweis vorzuweisen.
Jetzt hat mich der Bearbeiter von der BH aber angerufen und mir mitgeteilt, dass is hier in NÖ scheinbear eine Judikatur gibt, wo das jetzt doch nicht so einfach ist und ich deswegen eine Rechtfertigung dazu einbringen müsste, sprich warum ich den Bedarf dafür habe.
Kann ich natürlich machen, aber wenn ich dann einen negativen Bescheid bekomme, bin ich € 186 los und das würde ich gerne vermeiden.
Hat von euch jemand denn hier einen Tipp für mich?

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mi 25. Mär 2026, 09:56
von Wilhelmshoehe
punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:53 Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin
Wie groß ist die Fläche denn?

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mi 25. Mär 2026, 10:02
von punk-of-vk
Wilhelmshoehe hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:56
punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:53 Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin
Wie groß ist die Fläche denn?
Nur 6ha. Aber das ist meiner Meinung nach überhautp nicht relevant.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mi 25. Mär 2026, 10:09
von Wilhelmshoehe
punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 10:02
Wilhelmshoehe hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:56
punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:53 Gestern stellte ich den Antrag auf einen Waffenpass, da ich ein beeidetes Forstschutzorgan bin
Wie groß ist die Fläche denn?
Nur 6ha. Aber das ist meiner Meinung nach überhautp nicht relevant.
Netter Versuch, viel Glück, ich würd mir die € 186 + Gerichts- und Anwaltskosten sparen...

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Mi 25. Mär 2026, 10:34
von titan
Das sind weniger als 250x 250m..

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Do 26. Mär 2026, 08:56
von punk-of-vk
Habe jetzt den Akt dazu gefunden https://360.lexisnexis.at/d/entscheidun ... inview=STM
Für mich liest sich das so, dass es in diesem speziellen Fall um einen uneingeschrnkten Waffenpass handeln soll. Oder sehe ich das falsch?

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Do 26. Mär 2026, 11:00
von Wilhelmshoehe
Im LVwG Urteil geht's um komplett was anderes: Bist du Masseverwalter der bereits zwei bis drei Mordversuche überlebt hat?

Ohne dir hier Nahe treten zu wollen, stellt sich mir die Frage warum man sich überhaupt für 6 ha Wald (ich nehme an auf Eigengrund) als Forstschutzorgan vereidigen lässt... Allein die Ausbildungskosten plus Verwaltungskosten/abgaben für die Beeidigung rechnen sich doch nie?

Das ganze kommt mir etwa so vor wie wenn der Bürgemeister einer 50 Seelen Gemeinde meint einen eigenen Wachkörper gründen zu müssen, damit der Sohnemann dann als einziger Teilzeit Dorfschandi einen WP bekommt?

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Verfasst: Do 26. Mär 2026, 11:12
von punk-of-vk
Naja ich mache einige Ausbildungen/Kurse aus Eigeninteresse und klar kosten sie Geld. Das ist dann sowas wie ein Hobby ;)
Und wenn man dann vielleicht noch gewisse Vorteile aus diesen Ausbildungen ziehen kann, dann sollte man sie doch nutzen auch, oder?
Viele haben ja z.B. auch einen LKW-Führerschein und wissen, dass sie nie einen LKW fahren werden ;)