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Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 11:55
von Gadai
the_kole hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 11:30
Poirot hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 18:26
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 17:24 https://wien.orf.at/stories/3318688/
Das bedeutet: die Syrer dürfen laut Gesetz seit 2019 keine Messer mehr mitführen.
Sie dürfen keine Waffen mitführen, die meisten Messer sind keine Waffen.
In den Händen mancher Individuen werden z.B. auch Gürtel zu Waffen.
Gürtelverbotszone?

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 12:37
von SectionThree
the_kole hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 11:30 Sie dürfen keine Waffen mitführen, die meisten Messer sind keine Waffen.
Viele aber schon. Überhaupt wäre es trivial, das Waffenverbot für Nicht-EU-Bürger um ein Messerverbot zu erweitern (vielleicht begrenzt auf manche Arten von Messern) statt die ganze Republik mit einem allgemeinen Messerverbot zu belästigen …

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 12:38
von SectionThree
Gadai hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 11:55 In den Händen mancher Individuen werden z.B. auch Gürtel zu Waffen. Gürtelverbotszone?
Gefährlich Gegenstände sind vielfach eh schon verboten. Ansonsten richtet sich der Waffenbegriff halt nach § 1 WaffG (… „ihrem Wesen nach dazu bestimmt …“)

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 15:04
von Vadar
Im Endeffekt wird das ganze darauf hinauslaufen dass es ausjudiziert wird wenn ein gut betuchter Waffenbesitzer beamtshandelt wird aufgrund der Waffenverbotszone.

Interessant wäre ja auch ob das § 36b Abs. 1 SPG wirklich die gleiche Waffendefinition hat wie das Waffengesetz. Der Schlitten alleine ist halt wirklich keine Waffe mit der man jemand Schafen kann im Sinne des SPG.

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 15:16
von Poirot
Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:04 Im Endeffekt wird das ganze darauf hinauslaufen dass es ausjudiziert wird wenn ein gut betuchter Waffenbesitzer beamtshandelt wird aufgrund der Waffenverbotszone.
Ich denke das bekommen NGO Anwälte bei ihren Kinderchen eher hin.

Aber das mit Definition Messer und Waffe würde mich wirklich interessieren.
In Deutschland gibt es ja Regelungen mit Einhand und 12cm Klingenlänge aber ab wann ist ein Messer in Österreich eine Waffe und ab wann nicht ? Was darf ein Asylwerber oder Drittstaatler laut Waffengesetz einstecken und was nicht ?
Das Waffengesetz ist da ja etwas schwammig mit seinem §1.

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 15:30
von Vadar
Poirot hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:16
Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:04 Im Endeffekt wird das ganze darauf hinauslaufen dass es ausjudiziert wird wenn ein gut betuchter Waffenbesitzer beamtshandelt wird aufgrund der Waffenverbotszone.
Ich denke das bekommen NGO Anwälte bei ihren Kinderchen eher hin.

Aber das mit Definition Messer und Waffe würde mich wirklich interessieren.
In Deutschland gibt es ja Regelungen mit Einhand und 12cm Klingenlänge aber ab wann ist ein Messer in Österreich eine Waffe und ab wann nicht ? Was darf ein Asylwerber oder Drittstaatler laut Waffengesetz einstecken und was nicht ?
Das Waffengesetz ist da ja etwas schwammig mit seinem §1.
Vll sollten wir auch eine NGO gründen ;)

Eigentlich müsste ja die Intention miteinbezogen werden. Ein Küchenmesser darf ich ja auch durch eine Waffenverbotszone ins häusliche Umfeld bringen. Sobald man aber damit spazieren geht (warum auch immer) macht man sich strafbar

Privatpersonen dürfen ja auch theoretisch Waffen(Teile) an andere versenden... Macht sich da der Postbote beim zustellen strafbar?

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 15:52
von Steppenwolf
Wie im Interview beschrieben (ab der 3 Minute) hat die Waffenverbotszone eine symbolische Wirkung und funktioniert nur solange, so lange nicht ganz Wien / Österreich mit dem Blödsinn zugemüllt wird. ….

https://on.orf.at/video/14285931/159235 ... erbotszone

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 16:57
von SectionThree
Poirot hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:16 In Deutschland gibt es ja Regelungen mit Einhand und 12cm Klingenlänge aber ab wann ist ein Messer in Österreich eine Waffe und ab wann nicht ? Was darf ein Asylwerber oder Drittstaatler laut Waffengesetz einstecken und was nicht ?
Das Waffengesetz ist da ja etwas schwammig mit seinem §1.
Es gibt keine Legaldefinition einer „Waffe“, über den § 1 (… ihrem Wesen nach dazu bestimmt …) hinaus. Das hat auch etwas Gutes, weil Einhandmesser, Springmesser, Butterfly-Messer, Messer ab einer gewissen Klingenlänge usw. eben nicht alle schlechthin verboten sind. Ob ein konkretes Messer dann eine „Waffe“ ist, ist immer Auslegungssache. Mein Schweizer Messer wird wohl keine Waffe sein, das Stanley-Messer auch nicht. Ein Bajonett wohl schon, ebenso ein Kavalleriesäbel u.ä.

Was ist mit einem Tauchmesser? Pfadfindermesser? Jagdmesser? Meines Erachtens primär zum Aufbrechen von erlegtem Wild bestimmt. Um genau diesen Abgrenzungsschwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, träumen Pürstl & Co ja aktuell von einem allgemeinen „Messertrageverbotsgesetz“ …

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 19:45
von Gadai
Poirot hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:16
Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:04 Im Endeffekt wird das ganze darauf hinauslaufen dass es ausjudiziert wird wenn ein gut betuchter Waffenbesitzer beamtshandelt wird aufgrund der Waffenverbotszone.
Ich denke das bekommen NGO Anwälte bei ihren Kinderchen eher hin.

Aber das mit Definition Messer und Waffe würde mich wirklich interessieren.
In Deutschland gibt es ja Regelungen mit Einhand und 12cm Klingenlänge aber ab wann ist ein Messer in Österreich eine Waffe und ab wann nicht ? Was darf ein Asylwerber oder Drittstaatler laut Waffengesetz einstecken und was nicht ?
Das Waffengesetz ist da ja etwas schwammig mit seinem §1.
Fundstück: Je nachdem Ein- oder Zweihandmesser, bei Kontrolle nach hinten Herausnehmen.

https://www.youtube.com/watch?v=o_4AsUkay7U

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 19:49
von SectionThree
Wie gesagt, bei uns ist der Unterschied bedeutungslos. Wenn es nach den kolportierten Plänen geht, werden alle Messer verboten (mit angeblichen Ausnahmen für, u.a. WBK-Inhaber). Lassen wir uns überraschen …