Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: So 31. Jan 2016, 10:39
ist rechtlich kein problem.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehenHeinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...Blackhawk hat geschrieben:Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehenHeinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG![]()
Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden
++1rupi hat geschrieben:wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...Blackhawk hat geschrieben:Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehenHeinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
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Ich glaube nicht dass es da eine Judikatur dazu gibt... ich wüsste nicht warum du ein Problem bekommen solltest wenn du mit einem Glock-Schlitten in der Jackentasche zum Büchser gehst. Nachdem normalerweise nicht anstandslos Personen auf offener Straße gefilzt werden, kanns keiner wissen und sich ergo dessen auch nicht beschweren dass du einen Verschluss in der Tasche hast. Wenn mich ein Polizist auf offener Straße(wahllos aus der Menge gepickt) fragt was ich in den Taschen hab, frag ich ihn zurück ob er sonst keine Sorgen hat. Im Gesetz steht was von "Waffe", der Schlitten allein ist keine Waffe, damit gehe ich davon aus dass ich Waffenteile ganz normal von A nach B bewegen darf, ohne dass ich gegen das Gesetz verstoße.Jürgen_ hat geschrieben:Ich hätte auch eine Frage zu Transport, erlaube mir den Thread kurz zu "hijacken"
Wie verhält es sich beim Transport von Waffenteilen (Kat B)?
Wenn ich zB nur den Lauf meiner Glock zum Büchser bringe, oder aber zB nach dem
Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme
(die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise
noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)
Dürfte ich die Waffenteile hierbei zum Beispiel in einer Jackentasche "eingesteckt" haben?
Sicher hätte ich hierbei den einfachen Zugriff erfüllt, aber nur ein Lauf ohne Verschluss
und Griffstück oder ein Verschluss ohne Griffstück ist ja keine Waffe im herkömmlichen Sinn, oder?
Im Gesetzestext ist immer von dem Begriff "Waffe" die Rede; Gelten diese Bestimmungen
auch für Waffenteile
Wo fängt hierbei für den Gesetzgeber das "Führen" an? Wäre auch über Links zu
entsprechender Judikatur dankbar!
da wirst vermutlich lange suchen muessenrupi hat geschrieben:wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...Blackhawk hat geschrieben:Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehenHeinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
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gewo hat geschrieben:
lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden
hiThor hat geschrieben:jetzt muss nur noch das räumliche naheverhältnis genau definiert werden.gewo hat geschrieben: lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden
Bei mir ist die Gun in einer verschlossenen Waffentasche, die steckt wiederum in einem verschlossenen Waffenrucksack. Die Mags waren früher vorgestopft und sind in einer eigenen Magazintasche die ebenfalls verschlossen ist und steckt in einer 2. ebenfalls verschlossenen Tasche weil der Rucksack meist ohnehin voll ist.
Was das auch immer war - eine schnelle Zugriffsmöglichkeit sieht anders aus.
Weiß schon, daß dieses Werk das Referenzwerk ist aber mal ehrlich - denke ist etwas anderes wenn das Setup das gleiche wäre aber die vollgestopften Mags im Rucksack herumkugeln hätte dann würde ich dem zustimmen.
In dem von dir angeführten Text wird ja das vorgestopfte Mag in Verbindung mit der Waffe gesprochen und der Kontext über den Satz "räumliches Naheverhältnis hergestellt. Aber ein Statement "vorgestopfte Mags sind verboten" gibt er ja auch nicht von sich.
MFG
Der
Bei Kat B die Ausrüstung im Kofferraum lassen ... würde ich pers. nicht machen, vorallem, wenn Fahrzeug nicht im Sichtbereich.Jürgen_ hat geschrieben: ... zB nach dem Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme (die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)
wenn er zb bei einer glock lauf und verschluss mitnimmt ist der rest nur mehr kat nix ...bino71 hat geschrieben:Bei Kat B die Ausrüstung im Kofferraum lassen ... würde ich pers. nicht machen, vorallem, wenn Fahrzeug nicht im Sichtbereich.Jürgen_ hat geschrieben: ... zB nach dem Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme (die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)