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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 10:39
von BigBen
ist rechtlich kein problem.

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 10:49
von Heinzelmaennchen
thx for Info!
:character-smurfgrandpa:

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 12:25
von gewo
koennte bei mir gewesen sein
die sache ist nicht ganz so klar wie es auf den ersten blick scheint

lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden

im waffengesetzt laesst sich dazu nichts finden, auch nicht in den verordnungen, erlaessen und ogh urteilen

aber wenn die zwei der meinung sind ...

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 13:19
von Jürgen_
Ich hätte auch eine Frage zu Transport, erlaube mir den Thread kurz zu "hijacken"
Wie verhält es sich beim Transport von Waffenteilen (Kat B)?

Wenn ich zB nur den Lauf meiner Glock zum Büchser bringe, oder aber zB nach dem
Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme
(die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise
noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)

Dürfte ich die Waffenteile hierbei zum Beispiel in einer Jackentasche "eingesteckt" haben?
Sicher hätte ich hierbei den einfachen Zugriff erfüllt, aber nur ein Lauf ohne Verschluss
und Griffstück oder ein Verschluss ohne Griffstück ist ja keine Waffe im herkömmlichen Sinn, oder?
Im Gesetzestext ist immer von dem Begriff "Waffe" die Rede; Gelten diese Bestimmungen
auch für Waffenteile

Wo fängt hierbei für den Gesetzgeber das "Führen" an? Wäre auch über Links zu
entsprechender Judikatur dankbar!

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 13:56
von Blackhawk
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen :hand:

Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden :idea:

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 13:58
von rupi
Blackhawk hat geschrieben:
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen :hand:

Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden :idea:
wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 14:06
von crosseye
rupi hat geschrieben:
Blackhawk hat geschrieben:
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen :hand:

Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden :idea:
wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...
++1
Aber ich glaub, wir sind eher das Gegenteil gewohnt - bei den dynamischen Bewerben/Vereinen wirst ja eher blöd angeschaut, wennst erst am Stand zum Stopfen anfängst. :mrgreen:

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 14:29
von Senf
Jürgen_ hat geschrieben:Ich hätte auch eine Frage zu Transport, erlaube mir den Thread kurz zu "hijacken"
Wie verhält es sich beim Transport von Waffenteilen (Kat B)?

Wenn ich zB nur den Lauf meiner Glock zum Büchser bringe, oder aber zB nach dem
Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme
(die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise
noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)

Dürfte ich die Waffenteile hierbei zum Beispiel in einer Jackentasche "eingesteckt" haben?
Sicher hätte ich hierbei den einfachen Zugriff erfüllt, aber nur ein Lauf ohne Verschluss
und Griffstück oder ein Verschluss ohne Griffstück ist ja keine Waffe im herkömmlichen Sinn, oder?
Im Gesetzestext ist immer von dem Begriff "Waffe" die Rede; Gelten diese Bestimmungen
auch für Waffenteile

Wo fängt hierbei für den Gesetzgeber das "Führen" an? Wäre auch über Links zu
entsprechender Judikatur dankbar!
Ich glaube nicht dass es da eine Judikatur dazu gibt... ich wüsste nicht warum du ein Problem bekommen solltest wenn du mit einem Glock-Schlitten in der Jackentasche zum Büchser gehst. Nachdem normalerweise nicht anstandslos Personen auf offener Straße gefilzt werden, kanns keiner wissen und sich ergo dessen auch nicht beschweren dass du einen Verschluss in der Tasche hast. Wenn mich ein Polizist auf offener Straße(wahllos aus der Menge gepickt) fragt was ich in den Taschen hab, frag ich ihn zurück ob er sonst keine Sorgen hat. Im Gesetz steht was von "Waffe", der Schlitten allein ist keine Waffe, damit gehe ich davon aus dass ich Waffenteile ganz normal von A nach B bewegen darf, ohne dass ich gegen das Gesetz verstoße.

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 14:36
von gewo
rupi hat geschrieben:
Blackhawk hat geschrieben:
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen :hand:

Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden :idea:
wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...
da wirst vermutlich lange suchen muessen

diese bestimmung ist aus dem ISSF bzw SGKP reglement und gilt im prinzip auf allen praezisionsschiesstaenden.

munition darf erst auf das entsprechende kommando "5 schuss laden und fertigmachen" geladen werden. das hantieren mit munition bevor dieses kommando gegeben wird fuehrt zur disqualifikation.

im prinzip gelten diese bestimmungen nur bei bewerben.
da aber sehr viele staende aus haftungsgruenden in ihrer standordnung irgendwo stehen haben "es gelten die bestimmungen der oesterreichischen schiessordnung, dem gueltigen regelwerk ISSF bzw SGKP ( jetzt FFW-GK) " gilt das aber auch ausserhalb der bewerbe.

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:15
von Thor
gewo hat geschrieben:
lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden

jetzt muss nur noch das räumliche naheverhältnis genau definiert werden.
Bei mir ist die Gun in einer verschlossenen Waffentasche, die steckt wiederum in einem verschlossenen Waffenrucksack. Die Mags waren früher vorgestopft und sind in einer eigenen Magazintasche die ebenfalls verschlossen ist und steckt in einer 2. ebenfalls verschlossenen Tasche weil der Rucksack meist ohnehin voll ist.

Was das auch immer war - eine schnelle Zugriffsmöglichkeit sieht anders aus.

Weiß schon, daß dieses Werk das Referenzwerk ist aber mal ehrlich - denke ist etwas anderes wenn das Setup das gleiche wäre aber die vollgestopften Mags im Rucksack herumkugeln hätte dann würde ich dem zustimmen.

In dem von dir angeführten Text wird ja das vorgestopfte Mag in Verbindung mit der Waffe gesprochen und der Kontext über den Satz "räumliches Naheverhältnis hergestellt. Aber ein Statement "vorgestopfte Mags sind verboten" gibt er ja auch nicht von sich.

MFG

Der

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:32
von gewo
Thor hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden
jetzt muss nur noch das räumliche naheverhältnis genau definiert werden.
Bei mir ist die Gun in einer verschlossenen Waffentasche, die steckt wiederum in einem verschlossenen Waffenrucksack. Die Mags waren früher vorgestopft und sind in einer eigenen Magazintasche die ebenfalls verschlossen ist und steckt in einer 2. ebenfalls verschlossenen Tasche weil der Rucksack meist ohnehin voll ist.
Was das auch immer war - eine schnelle Zugriffsmöglichkeit sieht anders aus.
Weiß schon, daß dieses Werk das Referenzwerk ist aber mal ehrlich - denke ist etwas anderes wenn das Setup das gleiche wäre aber die vollgestopften Mags im Rucksack herumkugeln hätte dann würde ich dem zustimmen.
In dem von dir angeführten Text wird ja das vorgestopfte Mag in Verbindung mit der Waffe gesprochen und der Kontext über den Satz "räumliches Naheverhältnis hergestellt. Aber ein Statement "vorgestopfte Mags sind verboten" gibt er ja auch nicht von sich.
MFG
Der
hi

ich kann dir auch ned sagen was richtig ist
wenn die frage im waffenfuehrerscheinkurs auftaucht weise ich auf die unterschiedlichen quellen dazu hin und die leut sollen dann selber entscheiden was sie tun woillen

wenn wer bock hat auf ein verfahren bis rauf zum OGH, obwohl einer der obersten koepfe dieses hoechstgerichtes und auch der oberste waffinger oesterreichs in einer publikation bereits klargestellt haben wie sie die sache sehen ... dann kann er das ja gern tun

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:38
von Thor
ich bin nicht neugierig - darum hab ich ja auch geschrieben "früher"

trotzdem danke dir für den gedanklichen input!

mfg

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:41
von BigBen
Wenn die Mags geladen im selben Fach liegen wie Glock hätte ich auch gesagt "lieber nicht"...aber da du was von Glock im Glock-Koffer in einer Tasche...und da sind irgendwo die geladenen Magazine geschrieben hast, hab ich das für unproblematisch gehalten. Ansonsten hat gewo Recht.

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 17:00
von bino71
Jürgen_ hat geschrieben: ... zB nach dem Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme (die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)
Bei Kat B die Ausrüstung im Kofferraum lassen ... würde ich pers. nicht machen, vorallem, wenn Fahrzeug nicht im Sichtbereich.

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 17:02
von gewo
bino71 hat geschrieben:
Jürgen_ hat geschrieben: ... zB nach dem Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme (die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)
Bei Kat B die Ausrüstung im Kofferraum lassen ... würde ich pers. nicht machen, vorallem, wenn Fahrzeug nicht im Sichtbereich.
wenn er zb bei einer glock lauf und verschluss mitnimmt ist der rest nur mehr kat nix ...
die ueberlegung ist von da her nicht unrichtig