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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 15:20
von Harbag
Hallo, wie sieht es eigentlich aus, wenn man AR15-Magazine vor dem 14.12.2019 erstanden hat und erst jetzt die zugehörige Waffe kauft. Kann man diese Waffe als KAT. A registrieren lassen?

Danke und viele Grüße
Harbag

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 15:26
von diver99
Wenn du nicht Edelsportschütze bist, dann ist die Waffe trotz vorhandener langer Magazine Kat B.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 15:53
von fast12
Harbag hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 15:20 Hallo, wie sieht es eigentlich aus, wenn man AR15-Magazine vor dem 14.12.2019 erstanden hat und erst jetzt die zugehörige Waffe kauft. Kann man diese Waffe als KAT. A registrieren lassen?

Danke und viele Grüße
Harbag
Das kommt auf deine Waffenbehörde an. Manche machen es, manche nicht. Rechtsanspruch hast du keinen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 19:59
von Glock_HH
Hallo,
so ganz verstehe ich die Melderei noch immer nicht.

Ich besitze eine Glock17 und hab dazu auch ein 33er Magazin. Zusätzlich hab ich mal einem Bekannten der sich von seinem AUG getrennt hat ein paar Magazine günstig abgekauft. Wie und was muss ich da jetzt melden?

Wenn ich alles richtig verstanden habe dann die G17 als Z7 und die Magazine als Z10? Richtig?

Wie geht die Meldung dann von statten, einfach eine Email schreiben oder gibt es dafür ein Formular. Und wie wird der Bestand an Magazinen überprüft, muss ich die der Behörde vorlegen oder woher wollen die wissen ob ich wirklich die angegebene Anzahl besitze und nicht mehr oder weniger. Und wie weißt man nach das man die Magazine schon vor dem 12.2019 besessen hat? Rechnung hab ich keine mehr, konnte damals ja keiner wissen das man mal Magazine melden muss.

Kann mich da jemand noch ein wenig erhellen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 20:08
von fast12
Glock_HH hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 19:59 Wenn ich alles richtig verstanden habe dann die G17 als Z7 und die Magazine als Z10? Richtig?
Richtig, siehe: viewtopic.php?f=20&t=47868
Glock_HH hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 19:59 Wie geht die Meldung dann von statten, einfach eine Email schreiben oder gibt es dafür ein Formular. Und wie wird der Bestand an Magazinen überprüft, muss ich die der Behörde vorlegen oder woher wollen die wissen ob ich wirklich die angegebene Anzahl besitze und nicht mehr oder weniger. Und wie weißt man nach das man die Magazine schon vor dem 12.2019 besessen hat? Rechnung hab ich keine mehr, konnte damals ja keiner wissen das man mal Magazine melden muss.
Das hängt von deiner Waffenbehörde ab. In Wien gibts ein Formular, bei anderen Behörden setzt du dich zum Teil einfach hin und erzählst dem Bearbeiter mündlich was du hast und er schreibt einfach mit....

Aber: Du must überhaupt nichts nachweisen, sondern nur melden.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 20:12
von bino71
Glock_HH hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 19:59 Wenn ich alles richtig verstanden habe dann die G17 als Z7 und die Magazine als Z10? Richtig?
Glock 17 mit 33er auf Z7
AUG großen Magazinen auf Z10 (Falls vor 14.12.2019 gekauft)

Du mußt zur BH und bekommst eine neue WBK. Was für Dokumente/Fotos die BH haben will, bitte beim SB erfragen.
Normalerweise reicht Foto und Fotos der Magazine.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 20:27
von Glock_HH
bino71 hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 20:12
Glock_HH hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 19:59 Wenn ich alles richtig verstanden habe dann die G17 als Z7 und die Magazine als Z10? Richtig?
AUG großen Magazinen auf Z10 (Falls vor 14.12.2019 gekauft)
Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 23. Jul 2020, 21:02
von Wolkenbruch
Glock_HH hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 20:27 Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.
Du brauchst keine Rechnung. Du sagst dem SB einfach was du hast.
Du musst dann erst bei der nächsten Waffenkontrolle die genaue jetzt angegebene Anzahl nachweisen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 00:48
von rider650
Laut Gesetz musst du Anzahl, Marke, Type, Erwerbsdatum, Seriennr., deinen Namen und deine Adresse melden. Ich habe eine Tabelle abgegeben, wo genau das drinstand ( Seriennr. 'nicht vorhanden', Erwerbsdatum 'vorm 14.12.2019, genaues Datum unbekannt'). Hat gereicht.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 07:27
von Wolkenbruch
Bei mir wollte der nur mündlich wissen, wieviele 30er Magazine ich für das AUG hab und wieviele +20 für die Glock 17.
Sind jetzt beide Kat A und fertig. Hat nur noch darauf hingewiesen, dass ich Zukäufe melden muss.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 07:36
von diver99
Wolkenbruch hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 07:27 Bei mir wollte der nur mündlich wissen, wieviele 30er Magazine ich für das AUG hab und wieviele +20 für die Glock 17.
Sind jetzt beide Kat A und fertig. Hat nur noch darauf hingewiesen, dass ich Zukäufe melden muss.
Hast das AUG und die Glock vor dem 14.12. besessen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 07:42
von Wolkenbruch
diver99 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 07:36 Hast das AUG und die Glock vor dem 14.12. besessen?
Ja natürlich.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 07:54
von bino71
Der Nachweis vom Kauf der Magazine hängt aber auch der BH ab.
Ich glaub gewo hat mal geschrieben das Kunden Rechnungen für die Magazine gebraucht haben, weil die BH das verlangt hat (Sinnhaftigkeit außen vor, jedem steht es frei den Rechtsweg zu gehen)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 08:02
von bino71
Glock_HH hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 20:27 Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.
Natürlich hat man und kann man nach dem 14.12. Magazine kaufen. Legal aber nur mit der entsprechenden Bewilligung!

Red mit Deiner BH, meistens ist es einfach, falls sie Besonderheiten wollen, kannst es versuchen umzusetzen oder den Rechtsweg gehen.
(Beitrag durch die Moderation editiert)


@bino71
Ironie ist im Bereich Waffenrecht eher fehl am Platz!

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 10:16
von diver99
bino71 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 08:02
Glock_HH hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 20:27 Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.
Natürlich hat man und kann man nach dem 14.12. Magazine kaufen. Legal aber nur mit der entsprechenden Bewilligung!

Red mit Deiner BH, meistens ist es einfach, falls sie Besonderheiten wollen, kannst es versuchen umzusetzen oder den Rechtsweg gehen.
(Beitrag durch die Moderation editiert)
Er meinte einen Magazinkauf auf legalem Weg.