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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Do 10. Jul 2025, 18:50
von Steirer
combatmiles hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 06:32
die Schutzweste gehört schon seit längerem zur "normalen" Dienstkleidung... Ich persönlich begrüße das...
Sehe ich auch so, denn ein Polizeibeamter sollte alles tun können/dürfen um seine körperliche Unversehrtheit zu erhalten.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Do 10. Jul 2025, 19:29
von phaesun
Steirer hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:50
combatmiles hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 06:32
die Schutzweste gehört schon seit längerem zur "normalen" Dienstkleidung... Ich persönlich begrüße das...
Sehe ich auch so, denn ein Polizeibeamter sollte alles tun können/dürfen um seine körperliche Unversehrtheit zu erhalten.
Und es hat in der Vergangenheit bereits Vorfälle gegeben bei denen Beamte bei Verwahrungskontrollen angegriffen wurden.
Einen Beamten der allein und/oder ohne Weste zur Kontrolle kommt, würde ich als allzu sorglos empfinden.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Do 10. Jul 2025, 23:41
von twin2000
phaesun hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:29
Und es hat in der Vergangenheit bereits Vorfälle gegeben bei denen Beamte bei Verwahrungskontrollen angegriffen wurden.
Einen Beamten der allein und/oder ohne Weste zur Kontrolle kommt, würde ich als allzu sorglos empfinden.
Mit einer Schusswaffe?
Von einem Legalwaffenbesitzer?
Bei der Verwahrungskontrolle?
Glaub ich erst wenn ich den Strafakt sehe ..
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Do 10. Jul 2025, 23:51
von Steppenwolf
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 11. Jul 2025, 00:33
von titan
Es geht um die Behauptung des Angriffs, nicht um einen Tinitus aufgrund einer Fehlbedienung.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 11. Jul 2025, 05:46
von Kapselpracker
Steppenwolf hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 23:51
Doch gab es schon.
...
Da wurde doch niemand angegriffen!?!
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 11. Jul 2025, 09:09
von Puunika
Meine Kontrolle in Wien war wirklich sehr angenehm. Bisschen Small-talk und als alles fertig war, durfte ich die Kids holen (die wurden gerade zum schlafengehen hingelegt) weil es war für die ein Highlight das ein Polizist zu uns nach Hause kam. Der Polizist hat dann noch ein paar Fragen meiner Kids beantwortet, ihnen ein bisschen von seiner Ausrüstung gezeigt/erklärt und war dann auch wieder weg.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 11. Jul 2025, 10:40
von ebner33
Wolf1971 hat geschrieben: Fr 4. Jul 2025, 18:42
Die machen nur ihre Arbeit.
Am besten man fragt wie sie gerne kontrollieren wollen.
Normalerweise streng nach Liste.
Er liest vor und ich bringe ihn das gute Stück.
Kontrollieren dürften sie nur B und da auch nur was auf der Liste drauf steht.
Welche B Waffen hast du denn,die NICHT auf der Liste draufstehen?

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 11. Jul 2025, 10:49
von trenck
ebner33 hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 10:40
Wolf1971 hat geschrieben: Fr 4. Jul 2025, 18:42
Die machen nur ihre Arbeit.
Am besten man fragt wie sie gerne kontrollieren wollen.
Normalerweise streng nach Liste.
Er liest vor und ich bringe ihn das gute Stück.
Kontrollieren dürften sie nur B und da auch nur was auf der Liste drauf steht.
Welche B Waffen hast du denn,die NICHT auf der Liste draufstehen?
Neu gekaufte B-Waffen können event. noch nicht auf deren Kontrollliste aufscheinen. Den Fall hatte ich mal, habe die Waffe vorgezeigt (sie lag im Tresor direkt neben meiner anderen Waffe) und die Meldebestätigung des Händlers. War kein Problem.
trenck
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 11. Jul 2025, 14:30
von spareribs
Alles ist möglich....Waffe vor Monaten verkauft und gemeldet , aber Behörde hat das verschlampt ...das soll öfters vorkommen ...
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 15. Jul 2025, 07:37
von MrRiesa
WBK Erstausstellung 04.2021
Erweiterung +3 nach 11b 04.2022
Wann findet eurer Meinung nach die Kontrolle statt?
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 15. Jul 2025, 07:58
von BR1
April 2026
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 15. Jul 2025, 08:00
von Steppenwolf
Es ist immer das Datum der Erstausstellung relevant
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 15. Jul 2025, 08:57
von Flying Dog
trenck hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 10:49
ebner33 hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 10:40
Wolf1971 hat geschrieben: Fr 4. Jul 2025, 18:42
Die machen nur ihre Arbeit.
Am besten man fragt wie sie gerne kontrollieren wollen.
Normalerweise streng nach Liste.
Er liest vor und ich bringe ihn das gute Stück.
Kontrollieren dürften sie nur B und da auch nur was auf der Liste drauf steht.
Welche B Waffen hast du denn,die NICHT auf der Liste draufstehen?
Neu gekaufte B-Waffen können event. noch nicht auf deren Kontrollliste aufscheinen. Den Fall hatte ich mal, habe die Waffe vorgezeigt (sie lag im Tresor direkt neben meiner anderen Waffe) und die Meldebestätigung des Händlers. War kein Problem.
trenck
Hatte ich schon in beide Richtungen.
Waffe verkauft, die dann vom Händler wochenlang nicht umregistriert wurde (d.h. sie schien nach wie vor auf meiner Liste auf) und Waffe vom Händler gekauft, die erst nach ein paar Tagen auf der Liste aufschien (ungeachtet der vorhandenen Meldebestätigung).
Davon abgesehen gilt die Kontrolle natürlich nur den Kat B Waffen, nicht C.
Auch eine Tresor-Durchsuchung ist bei der Überprüfung nicht vorgesehen, ganz gleich was der Bundespolizeidirektor in der ZIB sagt.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 15. Jul 2025, 11:51
von gewo
Die frist zur meldung von überlassungen beträgt bei privatpersonen sechs wochen.
Für händler ebenso.
Wenn die Überlassung innerhalb dieser Frist an die zuständige Behörde erfolgt, dann ist die Verpflichtung, die die Privatperson oder der Händler hat, erfüllt.
Ob und wann die Behörde die übersendeten Meldungen ins Zentrale Waffen Register überträgt, ist im Gesetz nicht festgelegt.
Einfach und direkt gesagt, bedeutet das es geht weder die Privatperson noch den Händler was an, ob die gemeldete Waffe im ZWR eingetragen ist oder nicht.
Wenn waffen durch die Behörde nicht innerhalb einer vernünftigen Frist ins ZWR eingetragen werden, dann steht theoretisch zwar ein Amtsmissbrauch im Raum ( vorsätzliche schädigung des Staates an seinem Recht, Waffen im zentralen waffen Register verorten zu können) in der Praxis wird dieser Umstand aber niemals zu einer Verurteilung führen, denn es müsste ein Vorsatz nachgewiesen werden.
Es kann aber jedenfalls niemals dem Händler oder dem Endkunden angelastet werden, wenn eine ordnungsgemäß und fristgerecht übersende Meldung von der Behörde ignoriert wird.
Wichtig ist dabei, nur entsprechende Dokumente aufzuheben, um nachweisen zu können, dass man seiner Frist gemäß Paragraph 28 nachgekommen ist