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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 09:36
von Promo
Grerdinger hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 11:42
Ich hatte mal den Fall, dass ich mir beim Händler einen Repetierer gekauft habe.
Als der nach zwei Monaten immer noch nicht in meiner Waffenliste aufgetaucht ist, hab' ich beim Händler nachgefragt - er hatte es einfach vergessen zu melden...
Es gibt also auch solche Fälle...
Formalrechtlich ist der Gewerbetreibende nicht zur Durchführung einer Kat.C Meldung verpflichtet, im Regelfall wird es als Bestandteil des Verkaufes betrachtet.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 09:57
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 09:36
Grerdinger hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 11:42
Ich hatte mal den Fall, dass ich mir beim Händler einen Repetierer gekauft habe.
Als der nach zwei Monaten immer noch nicht in meiner Waffenliste aufgetaucht ist, hab' ich beim Händler nachgefragt - er hatte es einfach vergessen zu melden...
Es gibt also auch solche Fälle...
Formalrechtlich ist der Gewerbetreibende nicht zur Durchführung einer Kat.C Meldung verpflichtet, im Regelfall wird es als Bestandteil des Verkaufes betrachtet.
nicht verpflichtet?
der haendler ist im NICHT BERECHTIGT beim verkauf einer kat C waffe die §33 Meldung durchzufuehren wenn dazu nicht eine aufforderung des kaeufers vorliegt.
ich hatte dazu mal ein langes telefonat mit dem groessten oesterreichischen versteigerungshaus.
die melden grundsaetzlichen jeden kat C kauf ins ZWR
am ende sind wir uebereingekommen dass es deshalb ihr recht ist das zu machen weil sie es in ihren verkaufsbedingungen zur bedingung des kaufes machen
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 10:29
von Master-chief1000
Das Auktionshaus hat aber generell komische Rechtsansichten. Ich musste den teuren und langwierigen Versand einer Waffe von Standort zu Standort bezahlen weil ich ein Griffstück ersteigert hatte das ich dann erst 1 Monat später abholen konnte. Der Jurist beharrte darauf das der Versand nur so legal möglich ist. Bin zwar kein Jurist aber ich denke ein Versand von nicht waffenrechtlich relevanten Teilen sollte problemlos von Händler and Kunde möglich sein im normalen Packerl.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 13:35
von Grerdinger
gewo hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 09:57
Promo hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 09:36
Grerdinger hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 11:42
Ich hatte mal den Fall, dass ich mir beim Händler einen Repetierer gekauft habe.
Als der nach zwei Monaten immer noch nicht in meiner Waffenliste aufgetaucht ist, hab' ich beim Händler nachgefragt - er hatte es einfach vergessen zu melden...
Es gibt also auch solche Fälle...
Formalrechtlich ist der Gewerbetreibende nicht zur Durchführung einer Kat.C Meldung verpflichtet, im Regelfall wird es als Bestandteil des Verkaufes betrachtet.
nicht verpflichtet?
der haendler ist im NICHT BERECHTIGT beim verkauf einer kat C waffe die §33 Meldung durchzufuehren wenn dazu nicht eine aufforderung des kaeufers vorliegt.
ich hatte dazu mal ein langes telefonat mit dem groessten oesterreichischen versteigerungshaus.
die melden grundsaetzlichen jeden kat C kauf ins ZWR
am ende sind wir uebereingekommen dass es deshalb ihr recht ist das zu machen weil sie es in ihren verkaufsbedingungen zur bedingung des kaufes machen
Also, ich hätte das anders gelesen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016 hat geschrieben:Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
§ 33.
(1)
Schusswaffen der Kategorie C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen.
....
Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Muss ich dem Kameraden echt noch explizit sagen, dass er die Registrierung zu machen hat? Kann ich mir nicht vorstellen.
Immerhin kann und darf ich die Registrierung ja nicht selber machen - ist ja keine B-Waffe.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 14:00
von SectionThree
Grerdinger hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 13:35
Also, ich hätte das anders gelesen:
Lies mal genau: Schusswaffen der Kategorie C sind beim Erwerb […] binnen sechs Wochen
vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) […]
registrieren zu lassen.
Der Registrierungspflichtige ist also der Erwerber, ihn trifft die Pflicht. Natürlich wird man das normalerweise beim Kauf als Nebenleistung abwickeln lassen, weil die Registrierung ja auch nur bei einem einschlägigen Gewerbetreibenden möglich ist, aber das heißt 1.) nicht, dass es nicht auch anderswo möglich wäre (schließlich hat man 6 Wochen Zeit), und 2.) nicht, dass den Verkäufer deswegen eine entsprechende Pflicht träfe.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 16:32
von Michl9mm
fast12 hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 10:36
§ 5 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
-> Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe (zB durch Teilnahme an Bewerben)
Eine theoretischer Teil ist nur bei der "Bestätigung eines Gewerbetreibenden" (Marketingname: Waffenführerschein) vorgesehen.
Ah! DANKE
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 16:56
von Promo
Grerdinger hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 13:35
Muss ich dem Kameraden echt noch explizit sagen, dass er die Registrierung zu machen hat? Kann ich mir nicht vorstellen.
Immerhin kann und darf ich die Registrierung ja nicht selber machen - ist ja keine B-Waffe.
Bedenke: es gibt auch Händler, die nicht am ZWR teilnehmen. Insoweit diese dann Kat.C Waffen verkaufen müssen diese dann durch einen anderen Gewerbetreibenden im ZWR erfasst werden.
Außerdem ist es zB für ein anderes größeres Auktionshaus ein netter Zuverdienst, immerhin kann man für die Kat.C Meldung der erworbenen Waffe noch eine Zusatzgebühr verrechnen. Sieht ja das WaffG explizit vor

.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 23:25
von Grerdinger
Wäre es das erste Mal gewesen, dass ich da eine Waffe gekauft hätte, dann wäre das vll. relevant gewesen.
Und natürlich steht es jedem Gewerbetreibenden frei, dafür eine Gebühr zu erheben. Genauso wie es mir frei steht, mir auszusuchen wo ich einkaufe...
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 05:35
von Kapselpracker
Also ich weiß nicht, wie sind dann diese beiden Paragrafen zu verstehen?
§34
(3)Erfolgt der Erwerb bei einem Gewerbetreibenden und ergibt die Anfrage gemäß § 33 Abs. 4, dass gegen den Betroffenen ein Waffenverbot besteht oder soweit die Voraussetzungen des § 11a erfüllt sind, wird das bezughabende Rechtsgeschäft nichtig
Im §33 steht dann folgendes:
§33
(4)Im Zuge der Registrierung hat der Gewerbetreibende im Wege des Datenfernverkehrs eine Anfrage an die Sicherheitsbehörden zu richten, ob gegen den Betroffenen ein Waffenverbot vorliegt. Der Gewerbetreibende hat der Waffenbehörde die Daten über die erfolgte Registrierung im Wege der Zentralen Informationssammlung zu übermitteln.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 09:16
von Promo
Kapselpracker hat geschrieben: Di 22. Jul 2025, 05:35
Also ich weiß nicht, wie sind dann diese beiden Paragrafen zu verstehen?
Das sind zwei getrennte Sachen:
1. Die Anfrage, ob Waffenverbot vorliegt, muss auch ein Gewerbetreibender machen, der keinen Zugang zum ZWR hat. Ist dann direkt an die Behörde. Deswegen muss er die Waffe nicht im ZWR erfassen.
2. Derjenige, der eine § 33 Meldung durchführt, hat dann im Zuge dieser Meldung (erneut) zu prüfen, ob gegen einen Erwerber ein Waffenverbot vorliegt. Beispielsweise könnte der Erwerb bei einer Privatperson erfolgt sein, und daher nicht aufgefallen sein, dass ein Waffenverbot vorliegt - oder zwischen dem Erwerb der Kat.C bei einem Händler und der (beabsichtigten) Meldung bei einem anderen Händler hätte ein Waffenverbot verhängt werden können.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 30. Jul 2025, 09:18
von Master-chief1000
Gestern Verwahrungskontrolle wieder mit 3 Beamten. Sehr nett abgelaufen wie eigentlich immer. Interessant war aber das bei den Wechselsystemen mehrfach nach dazugehörigen Griffstücken/Lower gefragt wurde "Wir müssen die bitte auch sehn". Darauf hab ich nur gesagt "hab ich nicht sind Freie Wechselsysteme und seit 2019 nicht an eine Waffe gebunden". Anscheinend dürften sie gezielt darauf aus sein zu erheben wer passende "Komplettwaffen" hat.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 30. Jul 2025, 09:50
von Steppenwolf
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 30. Jul 2025, 09:18
Gestern Verwahrungskontrolle wieder mit 3 Beamten. Sehr nett abgelaufen wie eigentlich immer. Interessant war aber das bei den Wechselsystemen mehrfach nach dazugehörigen Griffstücken/Lower gefragt wurde "Wir müssen die bitte auch sehn". Darauf hab ich nur gesagt "hab ich nicht sind Freie Wechselsysteme und seit 2019 nicht an eine Waffe gebunden". Anscheinend dürften sie gezielt darauf aus sein zu erheben wer passende "Komplettwaffen" hat.
Interessant, danke für Deinen Einblick. Spiegelt im übrigen die selbe Aussage wie bei einem Freund von mir bei der Verwahrungskontrolle mitte Juli(NÖ, Bezirk Horn).
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 30. Jul 2025, 10:47
von Master-chief1000
Der Polizist wird sich bestimmt gefragt haben was ich mit der Optik auf meinem AR15 Upper ohne Lower mach

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 30. Jul 2025, 10:55
von titan
ja, und was machst damit?
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 30. Jul 2025, 11:46
von Flying Dog
Schön finden.