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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Tacticoll
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Tacticoll » Do 10. Jul 2025, 15:15

titan hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 10:52 Bitte spart euch eure Kaffeesudleserei. Wir kennen den Entwurf nicht. Die Aussage "es sollen xxxx". entspringt also deiner Angstneurose. Bitte bleibt sachlich.
Dumm nur: So wie es aussieht bleiben am Ende nur wenige Wochen zwischen "wir kennen den Entwurf" und dem Beschluss. Wenig Zeit um in irgendeiner Form zu reagieren oder, von Seiten der Politik, nochmal ernsthaft darüber zu reden und nachzudenken. Man will offensichtlich bewusst eine öffentliche Debatte vermeiden und gleichzeitig Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit demonstrieren.

Das kann am Ende vielleicht sogar gut sein, denn eine öffentliche Debatte kann aus unserer Sicht auch nach hinten los gehen, je frischer die Erinnerung an den Anlass ist desto eher.

Es wäre natürlich schön wenn man die Sache z.B. bis ans Ende der Legislaturperiode vertagen und dann vergessen würde. Aber das war wohl nie realistisch.

Dummerweise wird es -bestenfalls- wohl Jahrzehnte dauern, die Fehler, die jetzt erwartungsgemäß gemacht werden, wieder rückgängig zu machen. Sehr wahrscheinlich auch unabhängig davon wer in der nächsten Regierung sitzt. So wie es aussieht ist es wohl jedenfalls so das "Altwaffenbesitzern" ja nicht so sehr wehgetan wird das sie sich in der Masse für eine Revidierung einsetzen werden. Und gleichzeitig wird "Neuwaffenbesitzern" das Leben nicht so schwer gemacht das es am Ende eine nennenswerte Wählergruppe geben wird, die Waffen haben möchte aber nicht legal bekommen kann. Damit gibt es dann auch keinen großen Druck in Richtung einer Rücknahme dieser Verschärfungen, weil es für niemanden wichtig genug ist.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 10. Jul 2025, 15:37

Tacticoll hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 15:15 Wenig Zeit um in irgendeiner Form zu reagieren
Wie willst reagieren ?
Demokratisch hat man keinen Einfluss darauf und einen Euromaidan II Regierungswechsel in Wien wird Brüssel wohl eher nicht abnicken.
Die meisten verstehen nicht das es auch keinerlei Lobby Gruppen gibt die das interessiert. Der politisch eng verknüpften Jägerschaft ist es egal, die Funktioniere werden einen Teufel tun irgendwo anzuecken. Die politisch eng verknüpfte WKO beobachtet nur und informiert. Und der IWÖ wird nicht wahrgenommen.
Am meisten Einfluss hat die 4 Gewalt, und die schreit mit Schaum vor dem Mund nach Waffenverboten.
Irgendwann muss man erkennen das man gegen Windmühlen kämpft.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Coolhand1980 » Do 10. Jul 2025, 15:45

ebner33 hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 12:44
Coolhand1980 hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 10:25 Die Frage, die ich mir stelle... Wie genau funktioniert die Messenger Überwachung? Soweit ich weiß, muss dafür zuerst Software gekauft werden. Geht das dann über Hacken des Handys oder muss es physisch erlangt werden, um was darauf zu installieren?
Die Daten von WA etc einfach "anzuzapfen" wird ja wegen der Verschlüsselung kaum gehen, zumal einige Messenger ja eher weniger mit Behörden arbeiten wollen.

Zurück zum Topic:
Es wird mehr Änderung geben, als nur die einfachsten...
Es sollen in erster Linie die getroffen werden, die weder § 11b Sportschützen sind, noch Jäger. Das sind nämlich die ohne Lobby.
Folglich wird der Bedarf an den entsprechenden Mitgliedschaften explodieren. Und hört bitte auf zu glauben, dass es da keine Überscheidungen gibt. Viele Schützen sind beides.
Mein Tipp wäre, jetzt einen Platz in einem Schnellsieder Jagdkurs zu buchen, damit man dann die Karte lösen kann, wenn es nötig werden sollte, und sich einen ordentlichen Verein zu suchen.

Das Hauptproblem das ich sehe, ist die mangelnde Qualität bzw. das mangelnde Durchsetzungsvermögen der Legisten, die das Gesetz formulieren. Da sind dann nachher wieder 5x mehr Fragen offen, als beantwortet. Das kennen wir ja schon.
Zur technischen Umsetzung,Stichwort "Pegasus"...da kannst dich mal einlesen was so alles technisch möglich ist.
Danke dir!
Hab ich gemacht. Dass ich kein Apple Handy hab, wird wohl als Verteidigungsstrategie eher weniger tauglich sein denk ich...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Do 10. Jul 2025, 16:19

Sehr wahrscheinlich auch unabhängig davon wer in der nächsten Regierung sitzt. So wie es aussieht ist es wohl jedenfalls so das "Altwaffenbesitzern" ja nicht so sehr wehgetan wird
Was genau meinst Du mit Altwaffenbesitzern?, alte Personen mit Waffen?, Alte Waffen..?, oder bestehende Waffenbesitzer oder WBK Besitzer.?
Meine Hoffnung ist das wenigstens die bestehenden WBK oder Waffenbesitzer nicht von Verschärfungen betroffen werden.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 10. Jul 2025, 16:26

Coolhand1980 hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 10:25 Mein Tipp wäre, jetzt einen Platz in einem Schnellsieder Jagdkurs zu buchen, damit man dann die Karte lösen kann, wenn es nötig werden sollte, und sich einen ordentlichen Verein zu suchen.
Ich wette viel Munition darauf, dass die Anbieter der Jagdkurse gut gebrieft und instruiert sind und auch im eigenen Interesse keine Jagdkurse en masse anbieten werden. Und die Durchfallsquoten werden hoch sein. Man wird dann sagen, dass man die Qualität hoch halte wolle und so Zeugs.

Schlimm ist ja, was Dein Vorschlag eigentlich ist: eine Kapitulation.

Aber so geht das schon immer mit den Sportschützen: Kapitulation und immer weniger Spielraum. Weil, man kann sich ja unmöglich gscheit vernetzen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 10. Jul 2025, 16:34

Maria hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:19
Sehr wahrscheinlich auch unabhängig davon wer in der nächsten Regierung sitzt. So wie es aussieht ist es wohl jedenfalls so das "Altwaffenbesitzern" ja nicht so sehr wehgetan wird
Was genau meinst Du mit Altwaffenbesitzern?, alte Personen mit Waffen?, Alte Waffen..?, oder bestehende Waffenbesitzer oder WBK Besitzer.?
Meine Hoffnung ist das wenigstens die bestehenden WBK oder Waffenbesitzer nicht von Verschärfungen betroffen werden.
In dem ORF-Beitrag steht drinnen, dass die WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll.

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet. Wer schon eine WBK UND eine WBK-pflichtige Waffe hat, bleibt verschont. Dann wirds etwas unklar, weil da je nach Auslegung sehr unterschiedlicher Verwaltungsaufwand entsteht, und obendrein könnte das juristisch komplexer werden. Wenn alle, die eine WBK haben, aber noch keine WBK-pflichtige Waffe quasi nach dem Erwerbsdatum einer solchen Waffe bewertet werden, dann müssten sie nachträglich die Befristung akzeptieren. Die einfachste Lösung wäre: Ab Stichtag jede WBK nur mehr befristet. Längerfristig würde das dann ohnehin sein, es geht also nur um die Übergangsfälle.

Ich würde jedem, der eine WBK aber noch keine entsprechende Waffe hat, raten, eine zu kaufen, bevor das neue Gesetz kommt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 10. Jul 2025, 16:44

Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen, ich warte mal ab was jetzt wirklich in der Niederschrift steht bevor ich diese noch "schnell" besetze.
In Panik werde ich nicht verfallen bezüglich schnell einen Jagdkurs zu belegen. Ich hab mich damals von den high cap Mags anstecken lassen, nochmal passiert mir sowas nicht :)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 10. Jul 2025, 17:49

Steppenwolf hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:44 Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen, ich warte mal ab was jetzt wirklich in der Niederschrift steht bevor ich diese noch "schnell" besetze.
In Panik werde ich nicht verfallen bezüglich schnell einen Jagdkurs zu belegen. Ich hab mich damals von den high cap Mags anstecken lassen, nochmal passiert mir sowas nicht :)
Wenn Du schon eine B-Waffe hast, dann bist eh auf der sicheren Seite, wenn es wie spekuliert kommt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 10. Jul 2025, 17:57

Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 17:49
Steppenwolf hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:44 Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen, ich warte mal ab was jetzt wirklich in der Niederschrift steht bevor ich diese noch "schnell" besetze.
In Panik werde ich nicht verfallen bezüglich schnell einen Jagdkurs zu belegen. Ich hab mich damals von den high cap Mags anstecken lassen, nochmal passiert mir sowas nicht :)
Wenn Du schon eine B-Waffe hast, dann bist eh auf der sicheren Seite, wenn es wie spekuliert kommt.
Mögest Du recht behalten, ich wünsche es uns allen.
3 Plätze sind bereits gut und lange belegt.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 10. Jul 2025, 18:18

Steppenwolf hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 17:57
Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 17:49
Steppenwolf hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:44 Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen, ich warte mal ab was jetzt wirklich in der Niederschrift steht bevor ich diese noch "schnell" besetze.
In Panik werde ich nicht verfallen bezüglich schnell einen Jagdkurs zu belegen. Ich hab mich damals von den high cap Mags anstecken lassen, nochmal passiert mir sowas nicht :)
Wenn Du schon eine B-Waffe hast, dann bist eh auf der sicheren Seite, wenn es wie spekuliert kommt.
Mögest Du recht behalten, ich wünsche es uns allen.
3 Plätze sind bereits gut und lange belegt.
Na, dann bist Du zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes kein Erstbesitzer mehr ;)

Wie gesagt, vorbehaltlich dessen, dass es tatsächlich genau so kommt, wie es im ORF-Beitrag steht.

moretti
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von moretti » Do 10. Jul 2025, 18:33

Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:34

In dem ORF-Beitrag steht drinnen, dass die WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll.

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet.
Wenn du schon wörtlich nimmst.... Da stehe "WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll" und nicht "WBK für WBĶ pflichtige Waffen befristet sein soll"

D.h. wenn du schon ein Messer besitzt, hast du deine Erstwaffe schon.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Do 10. Jul 2025, 18:38

moretti hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:33
Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:34

In dem ORF-Beitrag steht drinnen, dass die WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll.

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet.


Wenn du schon wörtlich nimmst.... Da stehe "WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll" und nicht "WBK für WBĶ pflichtige Waffen befristet sein soll"

D.h. wenn du schon ein Messer besitzt, hast du deine Erstwaffe schon.
Was natürlich Blödsinn ist, denn hier geht es um Schusswaffen und ausserdem ein Messer per se nicht immer als Waffe im Sinne des WaffG definiert ist, siehe Werkzeuge Rettungsmesser, Stanleymesser und Haushaltgegenstände wie Brotmesser und dgl..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von trenck » Do 10. Jul 2025, 19:55

Poirot hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 15:37
Tacticoll hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 15:15 Wenig Zeit um in irgendeiner Form zu reagieren
Wie willst reagieren ?
Mit einem Brief an die ÖVP-Führung mit dem Vermerk, dass man seine nächsten Wahlentscheidungen vom Verhalten der Parteien zum legalen Waffenbesitz abhängig machen wird.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Do 10. Jul 2025, 19:58

MrRiesa hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:38
moretti hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:33
Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:34

In dem ORF-Beitrag steht drinnen, dass die WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll.

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet.


Wenn du schon wörtlich nimmst.... Da stehe "WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll" und nicht "WBK für WBĶ pflichtige Waffen befristet sein soll"

D.h. wenn du schon ein Messer besitzt, hast du deine Erstwaffe schon.
Was natürlich Blödsinn ist, denn hier geht es um Schusswaffen und ausserdem ein Messer per se nicht immer als Waffe im Sinne des WaffG definiert ist, siehe Werkzeuge Rettungsmesser, Stanleymesser und Haushaltgegenstände wie Brotmesser und dgl..
Man hört dass Messer generell WBK pflichtig werden sollen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von GoodReason » Do 10. Jul 2025, 19:59

gewo hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:58
MrRiesa hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:38
moretti hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:33
Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:34

In dem ORF-Beitrag steht drinnen, dass die WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll.

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet.


Wenn du schon wörtlich nimmst.... Da stehe "WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll" und nicht "WBK für WBĶ pflichtige Waffen befristet sein soll"

D.h. wenn du schon ein Messer besitzt, hast du deine Erstwaffe schon.
Was natürlich Blödsinn ist, denn hier geht es um Schusswaffen und ausserdem ein Messer per se nicht immer als Waffe im Sinne des WaffG definiert ist, siehe Werkzeuge Rettungsmesser, Stanleymesser und Haushaltgegenstände wie Brotmesser und dgl..
Man hört dass Messer generell WBK pflichtig werden sollen.
Beim Führen nehme ich an?

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