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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 13:51
von gewo
yoda hat geschrieben:Scaar hat geschrieben:@ yoda: Nein, das spielts leider nicht. Praxisbeispiel: Die KRISS SDP ist trotzdem Kategorie A, obwohl es eine Pistole ist, weil Lauf und Verschluss laut BMI mit der vollautomatischen KRISS kompatibel ist.
Das ist schon klar, aber ich meine wenn man einen Selbstlader baut mit Klappschaft, der zusammengeklappt kleiner als 60cm ist, wo Verschluss, Lauf und Abzugseinheit mit keiner Waffe die als Kriegsmaterial gilt kompatibel ist, müsste das doch legal sein oder ?
hi
wie eben gerade in einem anderen thread gepostet:
der (einzige in oesterreich WIRKLICH zustaendige) sachverstaendige ist eben der meinung, dass sich
das wesen einer waffe durch nachtraegliche aenderungen nicht veraendern laesst
auch wenn das ding nur mehr 55cm lang ist wird es dadurch keine kurzwaffe ...
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 17:20
von IT Guy
gewo hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Scaar hat geschrieben:@ yoda: Nein, das spielts leider nicht. Praxisbeispiel: Die KRISS SDP ist trotzdem Kategorie A, obwohl es eine Pistole ist, weil Lauf und Verschluss laut BMI mit der vollautomatischen KRISS kompatibel ist.
Das ist schon klar, aber ich meine wenn man einen Selbstlader baut mit Klappschaft, der zusammengeklappt kleiner als 60cm ist, wo Verschluss, Lauf und Abzugseinheit mit keiner Waffe die als Kriegsmaterial gilt kompatibel ist, müsste das doch legal sein oder ?
hi
wie eben gerade in einem anderen thread gepostet:
der (einzige in oesterreich WIRKLICH zustaendige) sachverstaendige ist eben der meinung, dass sich
das wesen einer waffe durch nachtraegliche aenderungen nicht veraendern laesst
auch wenn das ding nur mehr 55cm lang ist wird es dadurch keine kurzwaffe ...
Aber im Umkehrschluss wird aus einer Kurzwaffe niemals eine Langwaffe. Und das hat Yoda doch wissen wollen.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 17:42
von gewo
IT Guy hat geschrieben:gewo hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Scaar hat geschrieben:@ yoda: Nein, das spielts leider nicht. Praxisbeispiel: Die KRISS SDP ist trotzdem Kategorie A, obwohl es eine Pistole ist, weil Lauf und Verschluss laut BMI mit der vollautomatischen KRISS kompatibel ist.
Das ist schon klar, aber ich meine wenn man einen Selbstlader baut mit Klappschaft, der zusammengeklappt kleiner als 60cm ist, wo Verschluss, Lauf und Abzugseinheit mit keiner Waffe die als Kriegsmaterial gilt kompatibel ist, müsste das doch legal sein oder ?
hi
wie eben gerade in einem anderen thread gepostet:
der (einzige in oesterreich WIRKLICH zustaendige) sachverstaendige ist eben der meinung, dass sich
das wesen einer waffe durch nachtraegliche aenderungen nicht veraendern laesst
auch wenn das ding nur mehr 55cm lang ist wird es dadurch keine kurzwaffe ...
Aber im Umkehrschluss wird aus einer Kurzwaffe niemals eine Langwaffe. Und das hat Yoda doch wissen wollen.
hi
wegen der KRISS?
das ist ein ganz anderes thema
die gibt es als fullautoversion
es muessten alle waffenrelevanten teile so abgeaendert werden dass weder die originalen fullauto teile in die abgeaenderte waffe noch teile der abgeaenderten waffe in die fullauto waffe passen.
und das ganze so umfassen das der aufwand fuer den rueckbau zumindestens so hoch ist wie die neukonstruktion der waffe ....
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 19:54
von IT Guy
Nö, wir meinten nicht wegen der KRISS sondern wegen der HA-Problematik. Wenn ein Hersteller einen HA bauen würde, der im "Normalzustand" unter 60cm ist. Damit ist er Kat.B. Wenn der Hersteller jetzt noch einen schaft dazu verkauft, das daraus ein Karabiner wird, hast einen HA-Karabiner ohne Sonderzulassung. Verstehst was Yoda und ich meinten?
So wie man mit einem Triari aus einer Glock einen mäßigen Karabiner macht, könnte man es damit zu einem guten Karabiner "Upgraden".
Der Anschlagschaft von Sidekix
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... de#p319287" onclick="window.open(this.href);return false; geht ja auch in die Richtung die DE gibts ja auch mit langem Lauf.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 20:03
von yoda
Ich hätte halt an diverse 9mm Eigenbauten gedacht wo eigentlich nichts mehr in/ans Original passt oder umgekehrt und wo kein Schaft vorhanden ist. Müsste ja eigentlich eine Pistole sein oder ? Für ein Gewehr fehlt der Schaft, für eine Maschinenpistole die Vollautomatik. Soweit ich gesehen habe hat er nur den original Hahn und den Abzug verwendet, das Teil das den Hahn blockiert bis der Verschluss wieder vorne ist passt aufgrund der Kürze garantiert nicht mehr, wäre aber für Vollautomatik erforderlich da der Hahn sonst sofort dem Verschluss folgt und dann nicht richtig auf den Schlagbolzen schlagen kann. Die Amis bauen solche Schusswaffen teilweise komplett selber ohne irgendwelche fertigen Teile zu verwenden.
http://www.weaponeer.net/forum/forum_po ... PN=1&TPN=2" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 20:15
von gewo
IT Guy hat geschrieben:Wenn ein Hersteller einen HA bauen würde, der im "Normalzustand" unter 60cm ist. Damit ist er Kat.B. Wenn der Hersteller jetzt noch einen schaft dazu verkauft, das daraus ein Karabiner wird, hast einen HA-Karabiner ohne Sonderzulassung. Verstehst was Yoda und ich meinten?
...
hi
ja, das geht
und so verrueckt es klingt:
es kommt auf die reihenfolge an
wenn der hersteller den halbautomaten zuerst mit dem karabinerschaft auf den markt bringt, und erst danach den kurzschaft dazu, dann ist das ding vom wesen her eine langwaffe und bleibt daher (solange sie ned eingestuft ist) verboten
bringt der hersteller das ding mit einem kurzschaft als pistole (mit langem lauf) raus, und erst spaeter wird ein langschaft dazu angeboten, dann ist das ding kat B
bitte alles mit vorbehalt, beruht weitgehend auf hoerensagen, allerdings hoerensagen von personen die dafuer zustaendig sind

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 20:20
von gewo
hi
bin noch mitten in meiner novemberabrechnung und hab nur bilder geguckt ..
das ist doch ein AK system
das ist wieder ein anderes thema
bei kat A, B, C und D waffen sind lauf und verschluss waffenrelevante teile auf die es ankommt
das steht so im waffengesetz
bei halbautomatischen langwaffen sieht es anders aus
die kriegsmaterialverordnung schreibt allgemein von "teilen" und es gibt keinerlei hinweis dass damit nur waffenrelevante teile gemeint sind. "teile"von krigesmaterial sind grundsaetzlich verboten.
ich denke mal dass in dem AK system garantiert das eine oder andere teilchen drinnen ist welches als kriegsmaterial gilt, evt sogar nur das gehaeuse des dinges selber ....
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 21:30
von Promo
Habe schriftlichen Bescheid vom BMI in welchem (unter anderem) das Systemgehäuse eines M1 Garand als waffenrechtlich nicht relevant eingestuft wird.
Die KM-Verordnung schreibt nur
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1.
a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische
Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
[..]
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
Durch die Aufzählung der Teile in Pkt. 1 c ist mE auch definiert auf welche Einzelteile von Pkt. 1 a ebenfalls die Bestimmungen des WaffG anzuwenden sind.
Bitte auch bedenken dass es hierbei eine Verordnung und nicht ein Gesetz ist, das WaffG ist daher juristisch als höherwertiger zu betrachten. Demnach sind auch die dortigen Bestimmungen des § 2 (Schusswaffen) und § 2 Abs. 2 (Bestimmungen gelten auch für Lauf, ..) auch auch KM iSd § 18 anzuwenden. Zudem auch keine Ausnahme des § 18 von dem § 2 zu finden ist, außerdem entspricht der Aufbau auch einer Logik - ansonsten wäre KM schon zuvor definiert worden.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 21:39
von gewo
Promo hat geschrieben:Habe schriftlichen Bescheid vom BMI in welchem (unter anderem) das Systemgehäuse eines M1 Garand als waffenrechtlich nicht relevant eingestuft wird.
....
hallo
wie man es dreht, es ist nie logisch
wenn das waffengehaeuse nun doch NICHT relevant sein sollte, warum ist dann die molot vepr kat A ?
da hat man festgestellt dass das systemgehaeuse ident mit dem AK47 (oder AKM) gehaeuse ist und daher ist die waffe kat A
lauf und verschluss koennen ja alleine schon wegen des 12er kalibers keinesfalls ident sein mit einer AK, oder?
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Di 3. Dez 2013, 00:31
von Scaar
Vielleicht haben sie die Molot Vepr in 12er Gauge mit einer Molot Vepr in .223, 7.62x39 oder einem anderen Gewehrkaliber verwechselt. Wenn man nur "Molot Vepr" in die Google-Bildersuche klopft, findet man die ua. Ist jetzt natürlich eine nur määßig wahrscheinlich Theorie, aber da bei der Einstufung sowieso kaum etwas mit Logik zu tun hat, könnte es durchaus so passiert sein

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Di 3. Dez 2013, 18:03
von Promo
Das kann man dem dazugehörigen Bescheid entnehmen. Tatsache ist aber dann dass ansonsten nie eine Waffe auf Deko umgebaut hätte werden dürfen, wenn dem so sei. Ist aber dann natürlich Einzelschicksal, rechtsverbindlich kann das keiner von uns beiden sagen, nur ein Gericht
€dit: beinhaltet der Bescheid dann einen Rückschluss dass eventuell der Verschluss der FA AK reingesteckt werden könnte? Das kann ein Ausschlussgrund sein.. Mit originalem Lauf und originalem Verschluss könnte es ja unter Umständen funktionieren..
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Di 3. Dez 2013, 22:05
von gewo
Promo hat geschrieben:Das kann man dem dazugehörigen Bescheid entnehmen. ..
der ja eben leider nicht oeffentlich ist ....

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 08:57
von Floody
gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Das kann man dem dazugehörigen Bescheid entnehmen. ..
der ja eben leider nicht oeffentlich ist ....

DAS gehört endlich gefixt, srsly.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 09:02
von yoda
Vielleicht sollte absolut jeder von uns denen eine Anfrage wegen der Einstufung von 10-15 Waffen schicken, bzw. sämtliche Verband Mitglieder, vielleicht würdens dann mal etwas öffentlich machen.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 09:43
von Stickhead
Dann gibts Mutwillensstrafe für alle
Vielleicht sollten die, die eine Einstufung beantragen und den Bescheid erhalten, diesen (anonymisiert) veröffentlichen. Das wäre das allereinfachste!