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Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 23:22
von gewo
rupi hat geschrieben:Fox hat geschrieben:Du wirst auf deiner WBK überhaupt keine Eintragung finden,die als Zubehör deklariert ist.
und wie du das hinten auf der Plastikkarte draufgedruckt findest wennst welches hast
"behördliche Eintragung: Zubehör"
und ohne diesen Zusatzeintrag darfst eigentlich mit der Plastik WBK kein Zubehör besitzen/kaufen
hi
es gibt BHs die das anders handhaben...
keine eintragung in der wbk oder sonstwas...
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Do 14. Nov 2013, 10:21
von Whobert
Gerade mit BH telefoniert.
Es müsst bei "Behördlicher Eintragungen:"
Zubehör
stehen.
Sachbearbeiter melde sich bei mir, wegen der weitern Vorgangsweiße.
Ist wahrscheinlich ein Fehler bei der Staatsdruckerrei.
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Do 14. Nov 2013, 10:29
von rupi
schau dass sie dir das kostenlos korrigieren
sonst darfst wieder zahlen...
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Do 14. Nov 2013, 11:02
von MeanMachine
Ist mir auch passiert. Wurde vom BfWV bei der Übergabe bemerkt, einbehalten, neue ausgestellt bekommen. Keine zusätzlichen Kosten. 2 Wochen länger halt...
Dafür gehts jetzt hurtig mit dem Zubehör. Letztens innerhalb von 6 Tagen Bescheid bekommen.
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Do 14. Nov 2013, 13:59
von Whobert
Gerade einen Anruf bekommen:
Sollt in den nächsten 2 Wochen, die nochmals neue WBK bekommen dann mit "Zubehör" eingetragen.

Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Mi 20. Nov 2013, 18:26
von Whobert
heute neue wbk bekommen, diesmal mit "zubehör" eingetragen.

Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 10:27
von evo86
Frage in die Runde !
Ist es möglich eine z.B: Glock ohne Griffstück als Wechselsystem weiterzuverkaufen wenn sie bei mir in der WBK als komplette Waffe gemeldet wurde?
Wie sieht das bei Händlern aus ?
Die Frage stell ich mir auch deshalb weil ich vor habe mir ein 10,5Zoll OA Wechselsystem zu kaufen aber das Wechselsystem teurer ist als ein komplettes BL.
Dürfte der Händler ein komplettes OA BL zerlegen und mir nur den Upper als Wechselsystem verkaufen ?
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 10:35
von Lichtgestalt
Das ist das Problem. WS sind in Summe gesehen viel teurer als Komplettsysteme.
Allerdings sollte man auch die Gesamtkostem (Bewerbe,Fahrt,Gebühren, u.s.w für Erweiterungen nicht unterschätzen.
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 11:24
von rupi
ja, WS im Sinne von Verschluss only sind wegen der zusätzlichen "Arbeit" in der Fabrik teurer da die ja auf Halde produziert sich nicht auszahlen und deswegen extra bestellt werden müssen
klingt blöd, aber anstatt einfach eine neue Glock zu bestellen wie es permanent passiert muss dann ein Oberteil extra gemacht werden wofür es kein vorgesehenes Griffstück gibt
also zusätzliche "Handarbeit" die benötigt wird

Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 11:57
von Stickhead
evo86 hat geschrieben:Frage in die Runde !
Ist es möglich eine z.B: Glock ohne Griffstück als Wechselsystem weiterzuverkaufen wenn sie bei mir in der WBK als komplette Waffe gemeldet wurde?
Wie sieht das bei Händlern aus ?
Die Frage stell ich mir auch deshalb weil ich vor habe mir ein 10,5Zoll OA Wechselsystem zu kaufen aber das Wechselsystem teurer ist als ein komplettes BL.
Dürfte der Händler ein komplettes OA BL zerlegen und mir nur den Upper als Wechselsystem verkaufen ?
Sollte eigentlich kein Problem sein. Hat der Erwerber keine passende Waffe für das WS, nimmt es so und so einen Platz weg und wäre so gesehen kein Zubehör im eigentlichen Sinn.
Wies bei den Händlern aussieht, weiß ich nicht. Ich wüsste nicht warum er es nicht zerlegen dürfen sollte

Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 12:01
von rupi
mir hat mal ein Händler gesagt das "Zerlegen" darf nur der Büchsner
wobei er das auf "Verschluss von Lauf trennen um beides getrennt zu verkaufen" bezogen hat, nicht "volles Oberteil als Ganzes von Griffstück trennen"
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 12:45
von gewo
Stickhead hat geschrieben:
Wies bei den Händlern aussieht, weiß ich nicht. Ich wüsste nicht warum er es nicht zerlegen dürfen sollte

hi
weil er im waffenbuch den eingang einer waffe hat
er kann ned dieselbe position dann als "waffenzubehoer" ausgeben
die "art" ist eine plichteintragung laut waffenbuecherverordnung
sie kann sich daher zwischen eingang und ausgang ned aendern
weil sonst waere es ja eine bearbeitung
der buechsenmacher kann das schon
er darf ja herstellen, erzeugen bearbeiten ect ect