Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 14:20
Das ist Sache des jeweiligen Landesjagdrechtes. Im Oö. Jagdgesetz § 43 ("Bestellung der Jagdschutzorgane") heißt es beispielsweise:
(interessant übrigens die zwingende Bestimmung!). Der Jagdausübungsberechtigte wird im § 8 wie folgt definiert:(1) Der Jagdausübungsberechtigte hat einen Jagdhüter oder Berufsjäger zu bestellen.
Wäre also die Frage welche Form der Jagdausübung man von den ÖBF zugestanden bekommt - zumindest in OÖ. Für andere Bundesländer kann es abweichende Bestimmungen geben.(2) Jagdausübungsberechtigte sind nach Maßgabe der Abs. 3 und 4 in Eigenjagdgebieten die Eigentümer, die Pächter oder die Jagdverwalter und in genossenschaftlichen Jagdgebieten die Pächter oder die Jagdverwalter.