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Re: Zeitweilige Überlassung

Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 19:08
von gewo
titan hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 18:48 Paragr. 28 im Gesetzesentwurf sagt aber was anderes. Bis drei Werktage soll gegenseitiges Überlassen kein Problem sein.
Ok.
Das hab ich offenbar überlesen.