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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: So 22. Okt 2017, 16:26
von Lexman1
Meine LW haben alle eine UTG Safetyflag in der Kammer. Somit ist gegenüber jeden Fachkundigen jederzeit der Status der Waffe klar ersichtlich und es gibt keine Missverständnisse.

Im Zuge einer Verwahrungskontrolle würde ich dennoch klar ersichtlich den Verschluss öffnen und die Waffe so übergeben. Somit ist die Stimmung etwas entspannter ;)

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: So 22. Okt 2017, 16:28
von Th3Z0ne
Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: So 22. Okt 2017, 16:32
von Armata
Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.
Hätte ich genauso angenommen. Eigentlich egal, ich mache da kein Geheimnis aus Ort und Art der Verwahrung. Mir war schon klar, dass ich keine geladene Waffe zur Kontrolle übergebe. Ich wollte nur wissen, wie andere das handhaben bei Kat B Langwaffen.

LG

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: So 22. Okt 2017, 16:36
von tiberius
Heast,

Susi, wer mitreden will, hat mindestens 2 akademische Titel,
einer allein zählt nicht, außer med oder mint DI/Dr.
Human- und Geisteswissenschaften zählen auch bei
zwei oder drei nicht, also mach Dir keine Hoffnung, Hobbies hat jeder.
Und wer mit sowas angibt... ist sowieso unter 1 dm bzw. A Körberl ;) .

Und wer die Verwahrung immer no net checkt... Puffn zum Büchser, Karterl ins Kuvert an den SB.
Zusätzlich kann man sich auch zur vorbeugenden Abwehr von Selbst- und Fremdgefährdung
selbst einweisen, aber nur wenns wirklich oarg is.

Und für den der Rest der werthen Herren hier:

Bild

mfg tiberius

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: So 22. Okt 2017, 16:40
von Armata
tiberius hat geschrieben:Heast,

Susi, wer mitreden will, hat mindestens 2 akademische Titel,
einer allein zählt nicht, außer med oder mint DI/Dr.
Human- und Geisteswissenschaften zählen auch bei
zwei oder drei nicht, also mach Dir keine Hoffnung, Hobbies hat jeder.
Und wer mit sowas angibt... ist sowieso unter 1 dm bzw. A Körberl ;) .

Und wer die Verwahrung immer no net checkt... Puffn zum Büchser, Karterl ins Kuvert an den SB.
Zusätzlich kann man sich auch zur vorbeugenden Abwehr von Selbst- und Fremdgefährdung
selbst einweisen, aber nur wenns wirklich oarg is.

Und für den der Rest der werthen Herren hier:

Bild

mfg tiberius
:lol: :lol: :lol:

made my day

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: So 22. Okt 2017, 16:52
von DerDaniel
Bell hat geschrieben:Mal ganz allgemein und nicht direkt auf eine Person bezogen (der Einfachheit halber wird auf die Unterscheidung der Geschlechter verzichtet):
Jedem, der sich selbst einen Lebenslauf zusammendichtet in dem auch ein angebliches Studium vorkommt, würde ich empfehlen, mal zB "Sponsionsurkunde" zu gugln; da gibts auch Bilder davon, dann muss man nicht so viel lesen.
Auf solchen Urkunden ist ersichtlich, dass man (in Österreich) für ein abgeschlossenes(!) Studium einen akademischen GRAD erhält, nicht einen akademischen Titel! :think:
Na wenn schon Klugscheißen, dann vollständig. Es gibt den akademischen Titel sehr wohl, nämlich Prof., was eine Ehrenbezeichnung (aka. Titel) und Berufung zur Lehre also Berufsbezeichnung ist, jedoch nicht mit dem Grad zusammen hängt. Der zugehörige Grad ist die Habilitation. :whistle: :lol:

Auch wenn hier einigen susis Ausdrucksweise nicht zu passen scheint und die Fragen zugegebenermaßen manchmal an durchdachtheit zu wünschen lassen:
Anmerkung der Moderation: Lasst die Trollvorwürfe bitte stecken! Das ist nicht umsonst in den Forenregeln ausdrücklich verboten und falls jemand trollt, kümmert sich die Moderation schon darum.

Nachtrag: Der Smiley oben hat gefehlt, soll ja nicht zu ernst genommen werden...

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: So 22. Okt 2017, 17:34
von Bell
DerDaniel hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Mal ganz allgemein und nicht direkt auf eine Person bezogen (der Einfachheit halber wird auf die Unterscheidung der Geschlechter verzichtet):
Jedem, der sich selbst einen Lebenslauf zusammendichtet in dem auch ein angebliches Studium vorkommt, würde ich empfehlen, mal zB "Sponsionsurkunde" zu gugln; da gibts auch Bilder davon, dann muss man nicht so viel lesen.
Auf solchen Urkunden ist ersichtlich, dass man (in Österreich) für ein abgeschlossenes(!) Studium einen akademischen GRAD erhält, nicht einen akademischen Titel! :think:
Na wenn schon Klugscheißen, dann vollständig. Es gibt den akademischen Titel sehr wohl, nämlich Prof., was eine Ehrenbezeichnung (aka. Titel) und Berufung zur Lehre also Berufsbezeichnung ist, jedoch nicht mit dem Grad zusammen hängt. Der zugehörige Grad ist die Habilitation.
Also ich hab mich durchaus bemüht, so gut es mir möglich ist zu Klugscheißen, aber anscheinend hab ich damit noch zu wenig Erfahrung! :whistle:
Mein Herumgeschwafel war natürlich nicht allumfassend, aber das war auch nicht der Plan.
Und, dass es sowas wie "akademische Titel" nicht gibt, hab ich auch nicht geschrieben, oder?
Aber man bekommt sie halt nicht für ein abgeschlossense Studium, sondern für andere "Verdienste".
Die Habilitation ist übrigens eine Prüfung und kein GRAD!
Aber das ist jetzt schon wieder ziemlich off topic.

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: So 22. Okt 2017, 20:06
von Trommler
Also ich würde niemals bei einer Nachschau eine geladene Waffe herzeigen. Ich präsentiere die Waffen immer mit offenen Verschluss, entnommenen Magazin bzw ausgeschwenkter Trommel. Nächtens ist der Revolver geladen, unter Tags liegt er entladen im Tresor. Vielleicht auch deswegen die Aversion gegen die Glock zur Heimverteidigung. Beim Trommler brauche ich nur die Patronen rein und rausnehmen, mit Fullmoonclips ist es sogar seit neuestem noch einfacher geworden. Ich habe auch meine Zweifel ob das so gut kommt, wenn man eine geladene Waffe auf den Tisch legt. Vor allem soll die Waffe dem Zugriff Unbefugter entzogen sein. Wenn ich jetzt im Schlafzimmer daneben liege und die Gattin auch eine WBK (ganz wichtig) hat, kann man das leicht argumentieren. Abgesehen davon dass die Kieberer eh nur am Tag kommen. Ich denke, dass bei der grundsätzlich waffenfeindlichen Haltung der Behörde, man selbiger möglichst keine Argumente liefern sollte.
Lassest und hoffen, dass sich die politische Lage zu Gunsten der Waffenbesitzer dreht.

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 12:06
von Ase LOKI
Ich befinde mich in freudiger Erwartung auf meine erste 5 Jahreskontrolle. Zu diesem Zwecke hab ich die Belehrung beim Grazer Waffenhändler SIEGERT, den sog. Waffenführerschein schon über mich ergehen lassen. Im Merkblatt, welches man ausgehändigt bekommt, steht deutlich drin, daß man selbstverständlich seine Waffe GELADEN lagern und auch im Haus/Wohnung/Büro/Geschäftslokal bei sich tragen darf. Grundvoraussetzung: Kein Zugriff durch nichtberechtigte Personen ist zu gewährleisten!

Um dem Beamten bei der Überprüfung das Lesen des Codes auf allen möglichen Stellen der Waffe zu ermöglichen, wird man seine Waffe natürlich entladen und den Verschluß öffnen. Ist ja Ehrensache!

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 12:13
von gewo
Trommler hat geschrieben:Also ich würde niemals bei einer Nachschau eine geladene Waffe herzeigen. Ich präsentiere die Waffen immer mit offenen Verschluss, entnommenen Magazin bzw ausgeschwenkter Trommel.
sehe ich auch so

ich hatte beim vorletzten mal aber ein waffenkontrolle wo mir der beamte beim oeffnen des safes in tuchfuehlung neben mir gestanden ist und als ich routine maessig das (leere) patronenlager pruefen wollte hat er darauf insistiert dass ich sie ihm SOFORT aushaendige. da hat auch meine rechtfertigung "muss nur auf sicherheit pruefen" nix geholfen.
hab sie ihm gegeben, er hat nachgeschaut und gemeint "ah, ok, ist eh ungeladen, da haben sie jetzt glueck gehabt"

ich hab mir die diskussion erspart dass ich da keineswegs glueck gehabt hab weil ich die waffe eh geladen im safe lagern darf
ich hab ja nix davon

fakt ist das die zur ueberpruefung abgestellten beamten oft nur sehr rudimentaere kenntnisse ueber das waffengesetz haben
daher ist es sehr vernueftig selbst gut ueber das waffengesetz bescheid zu wissen, auch zu wissen wo man die entsprechenden gesetzesstellen findet, oder ueberhaupt die klassischen diskussionspunkte (geladene verwahrung, gemeinsame verwahrung mit ehepartner usw) von haus aus organisatorisch zu vermeiden

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 12:26
von Ase LOKI
Zu allem Überfluß klebt auf meinem Stahlschrank in Augenhöhe noch ein Verein Pickerl. Noch dazu ein besonders Schönes... :clap: :dance: :violin:

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 12:36
von Maddin
Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.
Theoretisch wäre ja die sichere Verwahrung zu kontrollieren, mit Waffen befummeln und Seriennummer kontrollieren hat das eigentlich auch nichts zu tun. Nach logischem Verständnis: Safe auf und reinschauen. Sicher verwahrt ! Ende !
Geht aber in Österreich nicht, dem Vorzeigeland des Datenschutzes sei Dank.

In der Praxis stellt die Verwahrungskontrolle schon sowas wie eine Zuverlässigkeitskontrolle da. Ob durch die ausführenden Beamten bewusst oder unbewusst sei mal dahingestellt. Daher wäre ich besonders vorsichtig, vorallem wenn so voreilige Aktionen wie bei gewo vorkommen und der Polizist da Druck macht. Da ist eine geladene Waffe ungut, völlig egal was uns das Gesetz erlaubt. Schon halbgeladen sehe ich kritisch, da kommt dann der Stress dazu sich möglichst korrekt zu verhalten etc. und dann passiert der entscheidende Fehler.

Der eine Typ bei dem sich während der Kontrolle ein Schuss löste (bei dem ein Polizist ein Knalltrauma erlitt) wird sich wahrscheinlich heute noch in den Hintern beißen und seinen Waffen nachtrauern.

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 12:46
von Ase LOKI
gewo hat geschrieben: ich hatte beim vorletzten mal aber ein waffenkontrolle wo mir der beamte beim oeffnen des safes in tuchfuehlung neben mir gestanden ist und als ich routine maessig das (leere) patronenlager pruefen wollte hat er darauf insistiert dass ich sie ihm SOFORT aushaendige. da hat auch meine rechtfertigung "muss nur auf sicherheit pruefen" nix geholfen.
hab sie ihm gegeben, er hat nachgeschaut und gemeint "ah, ok, ist eh ungeladen, da haben sie jetzt glueck gehabt"
Scheinbar war der Polizist nie beim Bundesheer. Zu meiner Zeit des Wehrdienstes (anno 1982) hat man uns eingetrichtert, daß wir KEINESFALLS die Waffe aus der Hand geben ohne den Empfänger über den korrekten Ladezustand zu informieren. Damals wurde exemplarisch am Gewehr vom Vorgesetzen gezogen und gerissen und du durftest es keinesfalls loslassen bevor nicht die korrekte Meldung drausen war. Diente natürlich der Sicherheit!

Dh.: Du hast Dich korrekt verhalten und der Polizist nicht!

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 12:47
von gewo
Maddin hat geschrieben:
Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.
Theoretisch wäre ja die sichere Verwahrung zu kontrollieren, mit Waffen befummeln und Seriennummer kontrollieren hat das eigentlich auch nichts zu tun. Nach logischem Verständnis: Safe auf und reinschauen. Sicher verwahrt ! Ende ! ....
naja komm

dass sie feststellen muessen ob alle waffe da sind und ob es die sind die tatsaechlich gemeldet sind ist schon auch unter "verwahrungskontrolle" zu subsumieren ..

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 13:29
von Jo_Kux
Is jetzt "runteschlucken" bei so einer Aktion wie Gewo geschildert hat wirklich die richtige/beste Lösung?
Also mich würds in dem moment zerreissen wenn ich den Typen nicht fragen darf, wo im Waffg. das mit "nur ungeladener Verwahrung" steht.