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Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 00:59
von gunlove
Zuerst möchte ich anmerken, dass dieser Thread wieder zu funktionieren scheint. Aber die Postings von 19:44 Uhr und von 19:46 Uhr bleiben verschwunden. Egal. Zurück zum Thema.
Ich hatte vor ein paar Wochen genau zu dem Thema "60cm" ein Telefongespräch mit dem für mich zuständigen SB und er hat sinngemäß genau das gesagt was
Jiggler beschrieben und fotographisch dargestellt hat.
Jiggler hat geschrieben: Mo 18. Mai 2020, 00:47
Also kurz gefasst, es müsste in diesem Zustand min 60 cm haben oder?
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 07:17
von doorman
Naja, Kompensator dürftest drauf lassen und auch mitmessen, da er ohne Werkzeug nicht abnehmbar ist.
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 07:48
von Bdave
Aber nur, wenn er ab Werk verbaut ist, oder?
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 13:50
von Jiggler
gunlove hat geschrieben: Mo 18. Mai 2020, 00:59
Zuerst möchte ich anmerken, dass dieser Thread wieder zu funktionieren scheint. Aber die Postings von 19:44 Uhr und von 19:46 Uhr bleiben verschwunden. Egal. Zurück zum Thema.
Ich hatte vor ein paar Wochen genau zu dem Thema "60cm" ein Telefongespräch mit dem für mich zuständigen SB und er hat sinngemäß genau das gesagt was
Jiggler beschrieben und fotographisch dargestellt hat.
Jiggler hat geschrieben: Mo 18. Mai 2020, 00:47
Also kurz gefasst, es müsste in diesem Zustand min 60 cm haben oder?
Ich hab mich dann eh gewundert, wieso der Beitrag später nicht da war und schon gedacht ich hab nur auf Vorschau, anstatt auf absenden gedrückt Aber seis drum, hab ihn dann durch die zurück Funktion im Browser nochmal abschicken können.
Zum Thema: Hast du mit deinem SB auch den gegenteiligen Fall besprochen? Also wenn das AR in größtmöglicher Stellung unter 60 cm hat? Ich meine, es wäre ja eine FFW aufgrund von §3, der ja einzig die Gesamtlänge als Bemessungsgrundlage heranzieht, Kollege Fast12 meint, dass diese Beurteilung grenzwertig sei, weil das Wesen eines AR eine Langwaffe sei.
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 14:00
von rupi
das Gesetz spricht von "werkzeuglos"...."verkürzbar"...."ohne Funktionseinbußen"
beim AR ist die Lauflängengrenze mit einer standard milspec Buffertube bei ca. 9" Lauflänge
wennst den Hinterschaft von der Buffertube bekommst ohne Werkzeug dann ist Z11 erfüllt
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 14:21
von gunlove
Jiggler hat geschrieben: Mo 18. Mai 2020, 13:50
Zum Thema: Hast du mit deinem SB auch den gegenteiligen Fall besprochen? Also wenn das AR in größtmöglicher Stellung unter 60 cm hat? Ich meine, es wäre ja eine FFW aufgrund von §3, der ja einzig die Gesamtlänge als Bemessungsgrundlage heranzieht, Kollege Fast12 meint, dass diese Beurteilung grenzwertig sei, weil das Wesen eines AR eine Langwaffe sei.
Meine Frage war, von wo bis wo konkret gemessen werden muss bzw. von wo bis wo man die mindestens 60cm haben muss.
Diese Frage stellte ich aber nicht im Bezug auf das AR, sondern auf das kurze AK.
Konkret ging es darum, ob es im Hinblick auf die 60cm erlaubt ist, auf ein kurzes AK (Gesamtlänge mit Festschaft 79cm) einen Klappschaft zu montieren, bzw. wo gemessen wird um abzuschätzen bzw. abzumessen, ob sich das mit den 60cm ausgeht. Gefragt habe ich deshalb, weil ich verhindern wollte Geld für ein kurzes AK auszugeben das ich dann erst nicht umbauen darf. Und es war gut, dass ich gefragt habe. Es hat Geld gespart.
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Do 25. Jun 2020, 03:04
von RcL
Hat eigentlich schon jemand die Edelsportschützenausnahme beantragt bzw. bekommen? Im WaffG steht ja, dass die befristet bzw. an Auflagen gebunden werden kann - wie sehen diese aus?
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Do 25. Jun 2020, 09:34
von m_w
Ja, meine Frau und Ich haben eine, Bestätigung der IPSC Austria und vom ASF, in der steht dass wir aktive "Sportschüzen" sind.
Ich Weiss aber nicht was eine "edelsportschützen" bestätung sein soll...
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Do 25. Jun 2020, 09:52
von fast12
Da es in dem Thread um die Magazingröße geht:
Ich denke RcL bezieht sich auf die Ausnahmen nach § 11b. (4). Also eine Genehmigung weiterhin "große" Magazine zu erwerben (ohne Altbestandsregelung).
Sportschützen nach § 11b (1),(2),(3) gibt es sicher schon viele.
@m_w: Hast du so eine Genehmigugn nach §11b (4)?
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Do 25. Jun 2020, 11:43
von combatmiles
ist bei einer Genehmigung nach §11b automatisch der (4) includiert?
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Do 25. Jun 2020, 14:08
von m_w
Ich müsste mal nachschauen was da genau steht.