Re: Filterkunde erbeten
Verfasst: Sa 21. Mär 2020, 23:18
Ich sabber doch nicht rein.. 

Ja das glaubt man immer, und beim Reden spuckt man auch nicht - bis man es dann doch mal tut.
Naja, ich hab nicht die Finger eines kleinwüchsigen Elfenkinds daher kann ich besonders innen bestimmte Stellen unmöglich damit abwischen. Also einfach durchspülen und danach zum Trocknen aufhängen, ist am einfachsten, am schnellsten und auch am gründlichsten.Da_Mani hat geschrieben: So 22. Mär 2020, 00:02 Zum reinigen der Maske gibt's extra so Feuchttücher. Die sind desinfizierend und greifen den Gummi nicht an. Kann man sich überlegen wenn man das ganze öfter in Gebrauch hat
Ergänzende Frage:rhodium hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 19:15 Geh ich eigentlich recht mit der Annahme, dass die meisten professionellen Masken aus dem Armeebereich die ausgeatmete Luft ungefiltert passieren lassen? ... d.h. wo Maskenpflicht zum Fremdschutz vorgeschrieben ist, darf ich diese im Prinzip nicht anziehen?
Viele Leute haben vielleicht nur solche Masken und wissen es auch gar nicht.gynta hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 20:18Ergänzende Frage:rhodium hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 19:15 Geh ich eigentlich recht mit der Annahme, dass die meisten professionellen Masken aus dem Armeebereich die ausgeatmete Luft ungefiltert passieren lassen? ... d.h. wo Maskenpflicht zum Fremdschutz vorgeschrieben ist, darf ich diese im Prinzip nicht anziehen?
Setzt diese "Vorschreibung" ein Wissen über die Maskentypen einfach so voraus?
Denn wenn man bei den Pressekonferenzen hört: "Auch ein Schal reicht" - so ist dies nicht gerade eine klare Definition. Auch der Karli mit seiner FFP2 Maske mit Ventil, glaubt doch er ist ein Braver, weil: "Des haben's im TV zagt". Ich denke zwar nicht, daß der Karli vom Hausverstand aus dem Paradies verwiesen wird aber wie die Rechtslage aussieht, wäre schon interessant. Denn Fremdschutz ist es ja nur im sehr geringen Ausmaß.
Kommt jetzt wieder "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Viele Wegweisungen wird es, vermutlich nicht geben.
Tragen würd' ich sie pers. nicht. Eben aus obigen Gründen.
Dies dürfte meiner Ansicht nach NICHT auf alle Arten von Maske zutreffen, mit welchen man sich NUR selbst (FFP2/3 mit Auslassventil) schützt.Wulpe hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 20:52 In der 151. Verordnung des Bundesministers...
...gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion tragen...
Dies dürfte meiner Ansicht nach auf alle Arten von Maske zutreffen, egal ob man damit sich selbst (FFP2/3) oder die anderen (MNS) schützt.
„Abdecken“ im Sinn von bedecken und verdecken, also anliegen, tun FFP Masken sicherlich besser als MNS. Für wen die Barriere sein soll wird nicht angeführt.gynta hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 21:16Dies dürfte meiner Ansicht nach NICHT auf alle Arten von Maske zutreffen, mit welchen man sich NUR selbst (FFP2/3 mit Auslassventil) schützt.Wulpe hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 20:52 In der 151. Verordnung des Bundesministers...
...gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion tragen...
Dies dürfte meiner Ansicht nach auf alle Arten von Maske zutreffen, egal ob man damit sich selbst (FFP2/3) oder die anderen (MNS) schützt.
= Im Zweifelsfall gar keine mit Auslassventil verwenden - auch wenn FFP2/3 drauf steht.
Ich sehe jetzt nicht, dass die Verordnung definieren würde wer mit den "mechanischen Schutzvorrichtungen" zu schützen ist. Das heisst es ist nicht definiert, ob der Träger oder sein Gegenüber zu schützen ist, daher können auch irgendwelche Arten an "mechanischen Schutzvorrichtungen" nicht ausgeschlossen werden. Damit erfüllen auch Masken mit Ausatemventil die Erfordernisse der Verordnung.gynta hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 21:16Dies dürfte meiner Ansicht nach NICHT auf alle Arten von Maske zutreffen, mit welchen man sich NUR selbst (FFP2/3 mit Auslassventil) schützt.Wulpe hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 20:52 In der 151. Verordnung des Bundesministers...
...gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion tragen...
Dies dürfte meiner Ansicht nach auf alle Arten von Maske zutreffen, egal ob man damit sich selbst (FFP2/3) oder die anderen (MNS) schützt.
= Im Zweifelsfall gar keine mit Auslassventil verwenden - auch wenn FFP2/3 drauf steht.
So interpretiere ich das auch.Yukon hat geschrieben: Fr 17. Apr 2020, 21:34 Ich sehe jetzt nicht, dass die Verordnung definieren würde wer mit den "mechanischen Schutzvorrichtungen" zu schützen ist. Das heisst es ist nicht definiert, ob der Träger oder sein Gegenüber zu schützen ist, daher können auch irgendwelche Arten an "mechanischen Schutzvorrichtungen" nicht ausgeschlossen werden. Damit erfüllen auch Masken mit Ausatemventil die Erfordernisse der Verordnung.