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Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von ColtPhyton » Do 26. Mär 2026, 14:40

punk-of-vk hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 11:12 Naja ich mache einige Ausbildungen/Kurse aus Eigeninteresse und klar kosten sie Geld. Das ist dann sowas wie ein Hobby ;)
Und wenn man dann vielleicht noch gewisse Vorteile aus diesen Ausbildungen ziehen kann, dann sollte man sie doch nutzen auch, oder?
Viele haben ja z.B. auch einen LKW-Führerschein und wissen, dass sie nie einen LKW fahren werden ;)
Ab welcher Grundstücksgröße kann man sich denn als Forstschutzorgan vereidigen lassen hätte auch 10.000 qm Eigenwald :lol:

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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von Promo » Do 26. Mär 2026, 15:47

punk-of-vk hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 09:53 Jetzt hat mich der Bearbeiter von der BH aber angerufen und mir mitgeteilt, dass is hier in NÖ scheinbear eine Judikatur gibt, wo das jetzt doch nicht so einfach ist und ich deswegen eine Rechtfertigung dazu einbringen müsste, sprich warum ich den Bedarf dafür habe.
Kann ich natürlich machen, aber wenn ich dann einen negativen Bescheid bekomme, bin ich € 186 los und das würde ich gerne vermeiden.
Hat von euch jemand denn hier einen Tipp für mich?
Ich würde den Bearbeiter der BH bitten dir das "Ergebnis der Beweisaufnahme" zu senden. In diesem muss er seine Recherche zusammenfassen und darlegen, was er gedenkt zu tun. Wenn dir das vorliegt, dann kannst du immer noch den Antrag zurückziehen.
Grundsätzlich würde ich in der Annahme gehen, dass das worauf er sich beruft vermutlich nicht auf dich umlegbar ist (es sei denn, du hast explizit einen uneingeschränkten Waffenpass beantragt --> § 21 Abs 4 beachten!), das weißt du aber erst, wenn er das schreibt.
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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von Wilhelmshoehe » Do 26. Mär 2026, 17:27

ColtPhyton hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 14:40 Ab welcher Grundstücksgröße kann man sich denn als Forstschutzorgan vereidigen lassen hätte auch 10.000 qm Eigenwald :lol:
Wald laut Forstgesetz ist es ab 1.000 qm zusammenhängender Waldfläche mit einer Durchschnittsbreite von mindestens 10m ;)

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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von Wilhelmshoehe » Do 26. Mär 2026, 17:41

So für dich und den Herrn SB an der BH, der hier unter Umständen mitliest:

Das Forstgesetz ist ein Bundesgesetz, ebenso ist das Waffengesetz ein Bundesgesetz. Die stehen auf der gleichen gesetzlichen Ebene. Dies ist anders als bei Jagdaufsichtsorganen, welche sich auf diverse Landesgesetze berufen.
§ 111 ForstG hat geschrieben: (1) Das Forstschutzorgan hat die durch § 112 eingeräumten Rechte eines Organs der öffentlichen Aufsicht und ist befugt, in Ausübung seines Dienstes, unbeschadet der Bestimmungen des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, eine Faustfeuerwaffe zu führen.
(2) Das Forstschutzorgan genießt in Ausübung seines Dienstes, wenn es das landesgesetzlich vorgeschriebene Dienstabzeichen trägt, den Schutz, der Beamten (§ 74 Z 4 StGB) gewährt wird. Auf Verlangen hat das Forstschutzorgan den Dienstausweis vorzuweisen.
§ 59 WaffG hat geschrieben: Von diesem Bundesgesetz bleiben unberührt:
1. § 111 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440;

2. das KMG.
Ergo, du hast keinen gesetzlichen Bedarf für einen WP. Die Befugnis als beeidetes Organ auf die du dich mit § 111 ForstG stützt, ist bereits ex-lege gegeben. Dazu brauchst du keinen Waffenpass, das WaffG hat hier eine explizite Ausnahme. Führen darfst du ausschließlich in Ausübung des Dienstes als Forstschutzorgan, sonst nicht. Kannst du in etwa analog zu "Jäger darf mit WBK im eigenen Revier zu Zwecken der Jagd führen" sehen.

Insofern liegt es an dir deinen Bedarf darzulegen, warum du eine FFW außerhalb des Dienstes führen musst. Alles andere liegt im Ermessen der Behörde, welche dir bereits abgewunken hat.

Das bei 6 ha, zu erstreiten? Viel Glück, wird mE. eher nach hinten losgehen.

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