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Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 15:57
von rider650
Snoop hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 14:08
Ich glaube auch, dass das nicht so einfach ist. Zumindest nach der neuen Rechtslage ist aufgrund der Gesetzesmaterialien/Erläuterungen klar, dass die bisherigen „Wechselsysteme“ künftig als Verschluss und Lauf gesondert im ZWR zu erfassen sind. Ich kann jetzt keinen zwingenden Grund erkennen, dass das bei der Langwaffe anders sein soll und nicht künftig Lauf und der „Rest“ zumindest zwei Zubehörplätze einnehmen.
Sie haben auch noch die Möglichkeit, das, was jetzt schon im ZWR als Wechselsystem drin steht, zu lassen, und nur die neuen Sachen separat einzutragen. Auch Beamte müssen irgendwo ihre Kreativität ausleben

Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 16:00
von Snoop
rider650 hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 15:57
Snoop hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 14:08
Ich glaube auch, dass das nicht so einfach ist. Zumindest nach der neuen Rechtslage ist aufgrund der Gesetzesmaterialien/Erläuterungen klar, dass die bisherigen „Wechselsysteme“ künftig als Verschluss und Lauf gesondert im ZWR zu erfassen sind. Ich kann jetzt keinen zwingenden Grund erkennen, dass das bei der Langwaffe anders sein soll und nicht künftig Lauf und der „Rest“ zumindest zwei Zubehörplätze einnehmen.
Sie haben auch noch die Möglichkeit, das, was jetzt schon im ZWR als Wechselsystem drin steht, zu lassen, und nur die neuen Sachen separat einzutragen. Auch Beamte müssen irgendwo ihre Kreativität ausleben
Das wäre die charmanteste Variante. Ich weiß noch nicht, ob ich mich‘s trauen soll.
Eine Übergangsregelung wie für die Griffstücke (mit „Platzgarantie“) gibt es dafür ja leider nicht.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 16:09
von rider650
Snoop hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 16:00
Das wäre die charmanteste Variante. Ich weiß noch nicht, ob ich mich‘s trauen soll.
Eine Übergangsregelung wie für die Griffstücke (mit „Platzgarantie“) gibt es dafür ja leider nicht.
So lange du genug freie Plätze hast musst du nichts unternehmen. Niemand muss wissen als was sein Zeug im ZWR steht, das ist nur ein behördeninternes Register. Du musst nur ordentlich melden, und beim Kauf vom Händler nichtmal das, weil der Händler das machen muss.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 16:26
von Snoop
rider650 hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 16:09
Snoop hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 16:00
Das wäre die charmanteste Variante. Ich weiß noch nicht, ob ich mich‘s trauen soll.
Eine Übergangsregelung wie für die Griffstücke (mit „Platzgarantie“) gibt es dafür ja leider nicht.
So lange du genug freie Plätze hast musst du nichts unternehmen. Niemand muss wissen als was sein Zeug im ZWR steht, das ist nur ein behördeninternes Register. Du musst nur ordentlich melden, und beim Kauf vom Händler nichtmal das, weil der Händler das machen muss.
Wenn ich der Besitzer bin, und sich die Rechtslage ändert, glaube ich das nicht. Man musste ja auch 2019 HiCaps und muss 2026 Griffstücke melden. Da kann ich mich wohl nicht auf ein Geschäft mit einem Händler unter alter Rechtslage ausreden. Oder kennst Du dazu am Ende eine Entscheidung (VwGH) - das würde mich sehr interessieren, gefunden habe ich aber nichts.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 11:39
von Skytale
Heute in Wien um Erweiterung angesucht. Von 2 zu 5 Plätzen.
Bin gespannt wie lange das tatsächlich dauert und ob/was an Rückfragen kommt.
Angeblich (laut der Person die den Antrag aufgenommen hat), liegt die Bearbeitungsdauer aktuell bei mehreren Monaten. Bin daher sehr gespannt ob das vor Jahresende etwas wird.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 11:45
von balahu
Es könnte sein dass sie versuchen alles erst in der Phase 2 der Novelle zu bearbeiten.
Dh erst im Q2 oder Q3 2026
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 15:32
von Coolhand1980
Vermutlich wirst so eine Bestätigung von der Stellungskommission beibringen müssen. Soweit ich weiß, wird das momentan grad in Wien verlangt. Ned frag warum...
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 16:50
von Steppenwolf
Gelten noch die maximal 6 Monate Bearbeitungszeit oder ist das auch schon gefallen?!
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 17:10
von rider650
Steppenwolf hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 16:50
Gelten noch die maximal 6 Monate Bearbeitungszeit oder ist das auch schon gefallen?!
Ja das gilt. Danach darfst du eine Säumnisbeschwerde einlegen, gegen eine Gebühr von 50 €
Ich stelle mir gerade vor dass sich Kunden von mir beschweren weil ich ihre Aufträge nicht bearbeite, und ich verlange dann Geld von ihnen dafür dass sie sich beschweren dürfen..
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 18:12
von mikonis
rider650 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 17:10
Steppenwolf hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 16:50
Gelten noch die maximal 6 Monate Bearbeitungszeit oder ist das auch schon gefallen?!
Ja das gilt. Danach darfst du eine Säumnisbeschwerde einlegen, gegen eine Gebühr von 50 €
Ich stelle mir gerade vor dass sich Kunden von mir beschweren weil ich ihre Aufträge nicht bearbeite, und ich verlange dann Geld von ihnen dafür dass sie sich beschweren dürfen..
Naja, du hast ja danach als Beschwerdeführer die Ehre, von jemand wirklich kompetenten (2. Instanz, Richter beim LVG) beamtsverwaltet zu werden, nicht bloß von "Dir". Das muss einem schon 50 € Wert sein. Es dauert halt wieder lange Monate und dieser Richter bleibt dir bis zum Schluss, außer die Säumnisbeschwerde beim VwGh geht beim ersten Mal durch und es gibt keine Fristsetzung. (Aber Instanzenzug ist nicht wirklich mein Thema).
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 20:30
von rider650
Und was macht der Richter als erstes? Der Behörde sagen dass sie doch bitte eine Entscheidung fällen soll und dafür weitere 3 Monate Zeit hat. Also habe ich bestenfalls (!) die Entscheidung die mir zusteht nach längerer Zeit als mir zusteht für einen höheren Preis als mir zusteht. Wow, ist Rechtsstaat nicht was geiles?
Wenns nach mir ginge müssten die mir 50 € zahlen, und zwar für jeden Tag den sie überziehen. Und das würde vom Budget der Behörde bezahlt werden, die mir die Entscheidung schuldig ist. Das würde den faulen Amtsschimmel etwas auf Trab bringen.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 20:54
von Steppenwolf
rider650 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 17:10
Steppenwolf hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 16:50
Gelten noch die maximal 6 Monate Bearbeitungszeit oder ist das auch schon gefallen?!
Ja das gilt. Danach darfst du eine Säumnisbeschwerde einlegen, gegen eine Gebühr von 50 €
Ich stelle mir gerade vor dass sich Kunden von mir beschweren weil ich ihre Aufträge nicht bearbeite, und ich verlange dann Geld von ihnen dafür dass sie sich beschweren dürfen..
In Summe ist das wohl richtig
