Seite 7 von 7

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: Sa 24. Jan 2026, 21:47
von Poirot
Plinker hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 21:32
Das deine Aussage absolut dumm ist ist dir hoffentlich bewusst.
Legalwaffengegner argumentieren das der Staat Schuld ist wenn damit Morde passieren weil er den Erwerb legitimiert.
Ich denke man kann den Spieß auch umdrehen.

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: Sa 24. Jan 2026, 22:07
von Plinker
Poirot hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 21:47
Plinker hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 21:32
Das deine Aussage absolut dumm ist ist dir hoffentlich bewusst.
Legalwaffengegner argumentieren das der Staat Schuld ist wenn damit Morde passieren weil er den Erwerb legitimiert.
Ich denke man kann den Spieß auch umdrehen.
Gerade du bist doch großer Verfechter von Eigenverantwortung und meinst das Haustierbesitzer selbst Schuld sind wenn Freigänger egal ob Hund oder Katze geschossen werden.

Jetzt hat wieder einmal ein Nutztier auf einer Weide dran glauben müssen. Jetzt trägt auf einmal der Gesetzgeber die Verantwortung. Nebenbei ist meinen Wissen zur Jagd auf Wildschweine in Deutschland die Verwendung von Nachtsicht erlaubt.

Auch in Österreich könnte jeder Jäger ein Nachtsichtgerät zum richtigen Ansprechen des Wildes mitnehmen. Die Zieloptik ist halt mancherorts tabu.

Könnte es sein das du zufällig Anwalt bis?

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: Sa 24. Jan 2026, 22:56
von Poirot
Plinker hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 22:07 Jetzt hat wieder einmal ein Nutztier auf einer Weide dran glauben müssen. Jetzt trägt auf einmal der Gesetzgeber die Verantwortung.
Ich weise nur auf einen Missstand hin der ganz einfach zu lösen wäre. Ohne jemanden einzuschränken, bei gleichzeitigen Freiheitsgewinn und der Reduktion von juristischen Fallstricken. Win Win für alle - ohne Verlierer.
Und wenn der Gesetzgeber die Nutzung von Technik zum sicheren ansprechen und schießen in der Nacht nur eingeschränkt erlaubt liegt der Verdacht nahe, das nicht nur die bösen Jäger Schuld sind wenn es mal zu einer Verwechslung im dunkeln kommt.

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: Sa 24. Jan 2026, 23:37
von Plinker
Poirot hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 22:56
Plinker hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 22:07 Jetzt hat wieder einmal ein Nutztier auf einer Weide dran glauben müssen. Jetzt trägt auf einmal der Gesetzgeber die Verantwortung.
Ich weise nur auf einen Missstand hin der ganz einfach zu lösen wäre. Ohne jemanden einzuschränken, bei gleichzeitigen Freiheitsgewinn und der Reduktion von juristischen Fallstricken. Win Win für alle - ohne Verlierer.
Und wenn der Gesetzgeber die Nutzung von Technik zum sicheren ansprechen und schießen in der Nacht nur eingeschränkt erlaubt liegt der Verdacht nahe, das nicht nur die bösen Jäger Schuld sind wenn es mal zu einer Verwechslung im dunkeln kommt.
Was du gerade betreibst ist Täter-Opfer Umkehr.

Es sind auch nicht die bösen Jäger sondern einzelne Menschen mit zu großen Ego die bewusst Risiken eingehen und damit ihr Umfeld gefährden.

Ich sehe nicht ein das man als Jäger oder Legalwaffenbesitzer solche Menschen in Schutz nehmen muss.

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: So 25. Jan 2026, 00:36
von Poirot
Plinker hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 23:37 Was du gerade betreibst ist Täter-Opfer Umkehr.

Es sind auch nicht die bösen Jäger sondern einzelne Menschen mit zu großen Ego die bewusst Risiken eingehen und damit ihr Umfeld gefährden.

Ich sehe nicht ein das man als Jäger oder Legalwaffenbesitzer solche Menschen in Schutz nehmen muss.
Wo wir beim Hauptproblem wären: für viele sind das Täter obwohl deren Taten nicht mal strafrechtlich relevant sind.
Und dann wundern sich alle warum es für die Legalwaffengegner so einfach ist ständig gegen diese Minderheit zu hetzen.
Mit weitreichenden Folgen wie wir an der aktuellen Waffengesetzverschärfung sehen. Und das wird nicht die letzte sein.

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: So 25. Jan 2026, 09:20
von Plinker
Poirot hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 00:36
Plinker hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 23:37 Was du gerade betreibst ist Täter-Opfer Umkehr.

Es sind auch nicht die bösen Jäger sondern einzelne Menschen mit zu großen Ego die bewusst Risiken eingehen und damit ihr Umfeld gefährden.

Ich sehe nicht ein das man als Jäger oder Legalwaffenbesitzer solche Menschen in Schutz nehmen muss.
Wo wir beim Hauptproblem wären: für viele sind das Täter obwohl deren Taten nicht mal strafrechtlich relevant sind.
Und dann wundern sich alle warum es für die Legalwaffengegner so einfach ist ständig gegen diese Minderheit zu hetzen.
Mit weitreichenden Folgen wie wir an der aktuellen Waffengesetzverschärfung sehen. Und das wird nicht die letzte sein.
Mit dir zu diskutieren macht keinen Sinn. Fakten und Argumente die dir nicht in den Kram passen ignorierst du gekonnt. Alles was nicht per Strafgesetz verboten ist geht automatisch in Ordnung. Außer natürlich wenn die was nicht in den Kram passt. Dann gelten wieder andere Regeln.

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: So 25. Jan 2026, 10:34
von Mr. Danger
Das die aktuellen Jagdgesetze einige moderne Möglichkeiten, welche die Jagd sicherer und waidgerechter machen würden ausschließen, ist die Realität. Zum Glück ändert sich zumindest in NÖ gerade etwas.

Erst ab Mitte Februar wird es in NÖ erlaubt sein Restlichtverstärker oder Thermalgerät auf der Waffe (im Schuß) für alle bejagbaren Wildarten ausserhalb der Nachtzeit zu nutzen. Ist (mit Ausnahmen für SW) bis jetzt verboten.
Ich denke das ist ein guter Schritt.
Wie schaut es da eigentlich in anderen Bundesländern aus?

Warum darf ich Pistolen im Kaliber 7,5FK nicht für die Nachsuche und Fangschuß verwenden, obwohl das Kaliber dafür entwickelt wurde (nach NÖ LJG Mindestkaliber 9mm)?

Als Jäger kann ich diese Missstände ignorieren oder ich versuche die Interessensvertretung auf den Missstand aufmerksam zu machen. Dann ändert sich auch das Gesetz. Aber bis dahin muss ich mich an die Gesetze halten (oder mit den Konsequenzen leben)!

Zum Hund: Wenn ich einen Hund in Fuchsgröße habe, Ihm ein graue Hundejacke anziehe (und damit wie einen räudiger Fuchs kostümiere) und dann noch ohne Leine in der Dämmerung im Wald laufen lasse darf ich mich über das Ableben des Hundes nicht wundern.

Wenn ein Jäger es unter Tags bei guter Sicht nicht schafft Wild ausreichend anzusprechen gehört ihm die Jagdkarte entzogen (erlegte Ponys, Schüsse auf Spaziergänger und Radfahrer, Hunde im Nahbereich von Menschen, ...).

Bezüglich Alkohol, die Zeiten haben sich in den letzen 10 Jahren extrem geändert. Vor und während der Jagd ist Alkohol unter Jägern wirklich zum no-go geworden. Danach sieht es schon anders aus ....

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: So 25. Jan 2026, 13:59
von voodoo-medic
Plinker hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 09:20
Poirot hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 00:36
Plinker hat geschrieben: Sa 24. Jan 2026, 23:37 Was du gerade betreibst ist Täter-Opfer Umkehr.

Es sind auch nicht die bösen Jäger sondern einzelne Menschen mit zu großen Ego die bewusst Risiken eingehen und damit ihr Umfeld gefährden.

Ich sehe nicht ein das man als Jäger oder Legalwaffenbesitzer solche Menschen in Schutz nehmen muss.
Wo wir beim Hauptproblem wären: für viele sind das Täter obwohl deren Taten nicht mal strafrechtlich relevant sind.
Und dann wundern sich alle warum es für die Legalwaffengegner so einfach ist ständig gegen diese Minderheit zu hetzen.
Mit weitreichenden Folgen wie wir an der aktuellen Waffengesetzverschärfung sehen. Und das wird nicht die letzte sein.
Mit dir zu diskutieren macht keinen Sinn. Fakten und Argumente die dir nicht in den Kram passen ignorierst du gekonnt. Alles was nicht per Strafgesetz verboten ist geht automatisch in Ordnung. Außer natürlich wenn die was nicht in den Kram passt. Dann gelten wieder andere Regeln.
Finde ich gar nicht.
Er argumentiert ja.

Versucht euch weniger zu überzeugen als eure Argumente darzulegen.

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: So 25. Jan 2026, 14:12
von RBM
Mr. Danger hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 10:34

Erst ab Mitte Februar wird es in NÖ erlaubt sein Restlichtverstärker oder Thermalgerät auf der Waffe (im Schuß) für alle bejagbaren Wildarten ausserhalb der Nachtzeit zu nutzen.
Hast du eine Quelle? Das habe ich bei den Änderungen nirgends gelesen :think:

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: So 25. Jan 2026, 15:18
von Mr. Danger
RBM hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 14:12
Mr. Danger hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 10:34

Erst ab Mitte Februar wird es in NÖ erlaubt sein Restlichtverstärker oder Thermalgerät auf der Waffe (im Schuß) für alle bejagbaren Wildarten ausserhalb der Nachtzeit zu nutzen.
Hast du eine Quelle? Das habe ich bei den Änderungen nirgends gelesen :think:
https://www.noejagdverband.at/jagdgesetz/

Ist aber nur angekündigt und noch nicht gültig.

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: So 25. Jan 2026, 17:43
von gewo
Mr. Danger hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 15:18
RBM hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 14:12
Mr. Danger hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 10:34

Erst ab Mitte Februar wird es in NÖ erlaubt sein Restlichtverstärker oder Thermalgerät auf der Waffe (im Schuß) für alle bejagbaren Wildarten ausserhalb der Nachtzeit zu nutzen.
Hast du eine Quelle? Das habe ich bei den Änderungen nirgends gelesen :think:
https://www.noejagdverband.at/jagdgesetz/

Ist aber nur angekündigt und noch nicht gültig.
weils (leider) ja hier in den thread passt:
Auch folgende Änderung wird ab vermtl. februar für NÖ in Kraft treten:

Jagdschutz: Die Verpflichtung der Jagdaufseher, in ihrem Dienstbereich wildernde Hunde zu töten, ist entfallen. Es besteht jedoch eine Berechtigung zur Tötung wildernder Hunde.

Ich würde mir halt wünschen dass bei Überlegungen wie vorzugehen ist unterschieden wird in

- wildernde Haushunde
also Hunde die mit duldung ihrer halter planmässig unbeaufsichtigt reviere durchstreifen

- frei laufende Haushunde
also hunde die beim spaziergang sich innerhalb der sicht- und rufweite des halters - aufgrund der raeumlichen distanz sich jedoch nicht mehr vollständig unter der kontrolle des halters befinden

- entlaufende hunde
also hund die unplanmässig dort gelanden sind wo sie sind, und deren halter das nicht beabsichtigt haben.


alle massnahmen die getroffen werden sollten danach abgestuft und angemessen sein
jagdrecht hin oder her

denn die definition für "wildernd" ist ja beispiellos breit im NÖ jagdrecht.

Ein wildernder Hund im Sinne des Jagdrechts in Niederösterreich ist ein Hund, der sich außerhalb der Rufweite seines Halters befindet, sich der Einwirkung entzogen hat und im Jagdgebiet aktiv Wild aufspürt, verfolgt oder reißt. Es handelt sich um ein zielgerichtetes, selbstständiges Revieren (Suchen) oder Hetzen von Wild abseits menschlicher Kontrolle.

da wuerde ja auch ein pekinese dazu gehoeren der die nase a boden hat beim laufen

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Verfasst: So 25. Jan 2026, 19:27
von RBM
Mr. Danger hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 15:18
RBM hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 14:12
Mr. Danger hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 10:34

Erst ab Mitte Februar wird es in NÖ erlaubt sein Restlichtverstärker oder Thermalgerät auf der Waffe (im Schuß) für alle bejagbaren Wildarten ausserhalb der Nachtzeit zu nutzen.
Hast du eine Quelle? Das habe ich bei den Änderungen nirgends gelesen :think:
https://www.noejagdverband.at/jagdgesetz/

Ist aber nur angekündigt und noch nicht gültig.
Danke, so hatte ich das gar nicht verstanden.