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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:19
von fast12
Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht
Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein
angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der
Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.
Der Absatz bietet viel Spielraum. Der letzte Satz trifft auf jeden Fall auch jene, die ihre bestehende WBK behalten.
Interessant wäre, was wirklich der Unterschied zwischen einer befristeten und unbefristeten ("Altbestand") WBK ist, wenn die Überprüfung der Verlässlichkeit nach § 25 verschärft wird. Ginge es "nur" um psychologische Gutachten, bräuchte man keine Befristung...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:20
von Maddin
Wie kann ein Psychologe bzw. ein Gutachter bitte den Bedarf feststellen?
Im Endeffekt handelt es sich dabei um eine Rechtsfrage, die nur von der Behörde bzw. dem Verwaltungsgericht zu beurteilen ist.
Ein Gutachter (Psychologe) ist nur für die Verlässlichkeitsprüfung beizuziehen. Was oder warum jemand seine Waffen besitzt, kann doch nicht in derem Ermessen liegen. Das was sie prüfen sollen ist, ob Menschen dazu neigen Waffen missbräuchlich zu verwenden und gerade eben nur das…
Im übrigen mal kurz: die Verschärfungen halte ich schon für ziemlich massiv. Auch die zukünftige Befristung der WBK finde ich enorm schwerwiegend und ist mit großer Rechtsunsicherheit verbunden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:22
von Nordi
rhodium hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:17
Hmmm für bestehende Inhaber einer WBK vielleicht alles nicht so schlimm aber halt wieder eine Scheibe der Salami die fehlt und die den Nachwuchs vergrault.
Was mich interessieren würde: wenn ein WBK Besitzer nach 8 Jahren fliegt, bekommt er dann sofort ein Waffenverbot oder „nur“ eine Sperre für Kat. A & B? Man stelle sich vor ein Ordonnanzwaffensammler mit Fokus auf Karabiner hat auch eine zur Sammlung passende Walther Kat. B und fliegt bei der 8-Jahre-Prüfung durch den Test? Muss er dann stante pede seine Sammlung abliefern? Das ist genau auszuarbeiten.
Das ist eine sehr gute Frage sogar...aber NOCH hätte ich das nicht so verstanden das das psychologische Gutachten alle 8 Jahre erneut erbracht werden muss.
Oder versteh ich das falsch ? Ich denke eher das alle 8 Jahre die WBK neu beantragt wird, mit erneuten Background Checks usw.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:23
von fast12
Die bisher bekannte Verschärfung ist ohne jeden Zweifel massiv und wir kennen noch nicht alles.
“A new era regarding gun ownership is beginning"
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:31
von Steppenwolf
fast12 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:19
Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht
Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein
angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der
Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.
Der Absatz bietet viel Spielraum. Der letzte Satz trifft auf jeden Fall auch jene, die ihre bestehende WBK behalten.
Interessant wäre, was wirklich der Unterschied zwischen einer befristeten und unbefristeten ("Altbestand") WBK ist, wenn die Überprüfung der Verlässlichkeit nach § 25 verschärft wird. Ginge es "nur" um psychologische Gutachten, bräuchte man keine Befristung...
viel Spielraum ist noch untertrieben....das ist eigentlich völlig ergebnisoffen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:31
von Bulletmonk
Ich würde gerne Mal diesen echten Entwurf sehen.
Aber da wird es noch was dauern bis da was kommt weil es wohl hinten und vorne nicht ausgearbeitet ist
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:34
von Ldollar
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:28
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Zu dem Verkaufsverbot von Privat an Privat muss ich schon sagen das mich 50€ Gebühr an den Händler oder wieviel auch immer sehr wohl treffen würden. Habe viel Privat an Privat gekauft und verkauft und zu überprüfen ob der Käufer "sauber" ist wie der Kollege oben geschrieben hat ist man schlicht rechtlich nicht verpflichtet. Alles was als Privater bislang kontrollieren musstest war WBK vorhanden bei Kat. B oder volljährig bei Kat. C. Fertig. Wobei evtl noch Staatsbürgerschaft bei Kat. C.
Nö. Versand Privat an Privat war schon immer legal. Das ist lediglich in der Gewerbeordnung verboten was dem Privaten Wurscht ist
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:37
von Maria
Ist der Datenaustausch nur bei Musterungen beim BH. jetzt ein Thema oder auch bei den restlichen Behörden, ich glaube da war ja mal was wegen den Frühpensionen.
Argument war da zb:
Ich bin keine Spezialistin für Blackouts aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand um Essen streiten würde nur wenn für vier Wochen der Strom ausfällt....
*ohne Worte*
Wundert mich das so eine Person ein Psychiater ist gerade die sollten ja wissen was tagelanger Stromausfall aus Menschen macht die sich weder vorbereitet noch vorgesorgt haben, das so jemand mitredet der keine Ahnung hat und sich offenbar auch nicht damit beschäftigt hat ist schon sehr frech, so eine Person sollte man für Gutachten eher meiden.
ps:
In einer Talkshow habe ich heute früh gesehen wie ein Psychiater meinte Begründungen wie Bürgerkriege, Blackout, Krieg würde er ein negativ Gutachten ausstellen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:38
von spareribs
Burschen ! Es ist heiß draußen und scheinbar ist die Hitze manchen in die Birne gestiegen ....Warum hier irgendetwas vermuten und glauben ??? Abwarten ...wir werden es rechtzeitig erfahren und dann ist es wie üblich genug Zeit um Panikkäufe oder Verkäufe zu tätigen ...war bei den Halbautomaten Langwaffen und Pumpgun auch so ...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:46
von Steppenwolf
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:08
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:39
Ja, mit der WBK kannst du ohne (das wird sich auch nicht ändern denke ich) Abkühlphase eine Kat C im Handel erwerben.
Laut Entwurf bei der ersten Waffe generell 4 Wochen
OK, das wäre tatsächlich neu...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:52
von Amorphous
Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:37
Ist der Datenaustausch nur bei Musterungen beim BH. jetzt ein Thema oder auch bei den restlichen Behörden, ich glaube da war ja mal was wegen den Frühpensionen.
Eine generelle Datenweitergabe aller (psychisch) Untauglichen bzw. deren Tests, Befunde und Gutachten an die Waffenbehörden wäre ohnehin verfassungswidrig. Ich kann mir gut vorstellen, dass auffällige Personen selektiert und gemeldet werden. Dass eine weitere Vernetzung stattfinden wird, halte ich nicht für ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:52
von coldi
Als „großen Meilenstein“ sieht Babler die beschlossene Befristung der Waffenbesitzkarte auf acht Jahre für neue Waffenbesitzer. Ausbauen und verbessern will die Regierung auch waffenpsychologische Gutachten. Hier soll ein mehrstufiges Verfahren kommen.
https://orf.at/stories/3397103/
Scheint wohl tatsächlich nur für NEUE Waffenbesitzer gültig zu sein. Na ich bin mal sehr gespannt auf die Gesetzesvorlage.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 14:59
von Mag Dump
Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:00
von Mag Dump
Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:02
von vsfn
Amorphous hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:52
Eine generelle Datenweitergabe aller (psychisch) Untauglichen bzw. deren Tests, Befunde und Gutachten an die Waffenbehörden wäre ohnehin verfassungswidrig. Ich kann mir gut vorstellen, dass auffällige Personen selektiert und gemeldet werden. Dass eine weitere Vernetzung stattfinden wird, halte ich nicht für ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.
Vorstellbar wäre auch eine Bestätigung die der Antragsteller, vermutlich gegen Gebühr, beim BH einholt und beim beantragen der WBK vorzeigen muss als weiteres Dokument.
Des weiteren Frage ich mich wie das bei Anstragstellern gehandhabt wird deren Stellung 10-20 Jahre her ist. Hat das BH überhaupt noch entsprechende Unterlagen ?