Eventuell macht ja das neue WaffG Sinn...?
Es gibt ja eine große Gruppe an traumatisierten und psych. Kranken und Wehrdienstverw. welche demnächst nach 10 Jahren auch Anspruch . .
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Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT !!!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/595/
Wenn selbst die Miliz sagt das die Regierung einen rappel hat..
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- Steppenwolf
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT
Habens eh recht wenn ich mir das so durchlesen.
Die geplante Altersgrenze von 21 bzw. 25 Jahren sowie die Einführung einer fünfjährigen „Probephase“ ignorieren die sicherheitspolitische Realität, das Wehrsystem Österreichs und untergraben das Vertrauen in die Wehrfähigkeit junger, tauglicher Bürger. Die Altersgrenzen wirken demotivierend auf jene, die sich freiwillig für die Landesverteidigung engagieren.
5. Forderungen des Milizverbandes Wir fordern daher:
a) Automatische Anerkennung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit und damit der grundsätzlichen Erlaubnis zum Kauf und Besitz von Schusswaffen der Kat. B und Kat. C ab positivem Stellungsergebnis und einem Mindestalter von 18 Jahren bis ein allfällig positives Stellungsergebnis aufgehoben werden sollte.
b) Anerkennung der Handhabungssicherheit für alle unbefristet beorderten (=übungspflichtigen) Wehrpflichtigen des Milizstandes mit abgeschlossenem Grundwehrdienst (bzw. Kaderanwärterausbildung) und aktiver Teilnahme an Waffenübungen.
c) Verzicht auf zusätzliche Prüfungen bei unbefristeter Beorderung eines Wehrpflichtigen des Milizstandes und dessen aktiver Miliztätigkeit (= Teilnahme an Milizübungen mit Scharfschießen mit Handfeuerwaffen zumindest alle fünf Jahre – die Teilnahmebestätigung dazu an den Wehrpflichtigen des Milizstandes zur weiteren Vorlage an die Waffenbehörde obliegt dem Kommandanten der Scharfschiessorganisation oder Einsatzorganisation).
d) Anerkennung der militärischen Führungsverantwortung als Nachweis für persönliche Reife und Verlässlichkeit im Sinne des Waffengesetzes.
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