Seite 7 von 9

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Di 16. Sep 2025, 11:00
von Gadai
Eventuell macht ja das neue WaffG Sinn...?
Es gibt ja eine große Gruppe an traumatisierten und psych. Kranken und Wehrdienstverw. welche demnächst nach 10 Jahren auch Anspruch . .

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Di 16. Sep 2025, 11:32
von jirgel
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/595/

Wenn selbst die Miliz sagt das die Regierung einen rappel hat..

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Di 16. Sep 2025, 11:53
von Steppenwolf
Habens eh recht wenn ich mir das so durchlesen.
Die geplante Altersgrenze von 21 bzw. 25 Jahren sowie die Einführung einer fünfjährigen „Probephase“ ignorieren die sicherheitspolitische Realität, das Wehrsystem Österreichs und untergraben das Vertrauen in die Wehrfähigkeit junger, tauglicher Bürger. Die Altersgrenzen wirken demotivierend auf jene, die sich freiwillig für die Landesverteidigung engagieren.
5. Forderungen des Milizverbandes Wir fordern daher:
a) Automatische Anerkennung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit und damit der grundsätzlichen Erlaubnis zum Kauf und Besitz von Schusswaffen der Kat. B und Kat. C ab positivem Stellungsergebnis und einem Mindestalter von 18 Jahren bis ein allfällig positives Stellungsergebnis aufgehoben werden sollte.
b) Anerkennung der Handhabungssicherheit für alle unbefristet beorderten (=übungspflichtigen) Wehrpflichtigen des Milizstandes mit abgeschlossenem Grundwehrdienst (bzw. Kaderanwärterausbildung) und aktiver Teilnahme an Waffenübungen.
c) Verzicht auf zusätzliche Prüfungen bei unbefristeter Beorderung eines Wehrpflichtigen des Milizstandes und dessen aktiver Miliztätigkeit (= Teilnahme an Milizübungen mit Scharfschießen mit Handfeuerwaffen zumindest alle fünf Jahre – die Teilnahmebestätigung dazu an den Wehrpflichtigen des Milizstandes zur weiteren Vorlage an die Waffenbehörde obliegt dem Kommandanten der Scharfschiessorganisation oder Einsatzorganisation).
d) Anerkennung der militärischen Führungsverantwortung als Nachweis für persönliche Reife und Verlässlichkeit im Sinne des Waffengesetzes.

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 08:38
von howa308
So wie es aussieht kann man noch Stellungnahmen und Unterstützungserklärungen abgeben.

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=101

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 10:11
von the_kole
Das ganze wird anscheinend morgen wieder im Innenausschuss behandelt:
"18.09.2025
Ausschuss für innere Angelegenheiten: auf Tagesordnung in der 8. Sitzung des Ausschusses
Wiederaufnahme der am 4. September 2025 vertagten Verhandlungen"

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 10:22
von jirgel
Ein der wichtigsten bitte reichlich unterstützen

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/648/

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 11:12
von Hephaistos
Bitte auch die Stellungnahme der Datenschutzbehörde Österreich (550/SN) zu unterstützen.

Übrigens muss ich sagen, dass ich die Mobilisierung zu proaktiv demokratisch-parlamentarischen Interventionen im Rahmen der Begutachtung hier super finde!

Vielen Dank an die Administratoren und alle User!

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 11:43
von Hephaistos
Eine derart intransparent gestaltete und weder im zeitlichen Rahmen noch in der Breite oder Tiefe tatsächlich eingeschränkte Aufweichung des Datenschutzes halte ich für ausgesprochen gefährlich für den Legalwaffenbesitz auf lange Sicht. Übrigens sind bei der gegenwärtigen Formulierung hier auch Jäger betroffen.

Ich widerspreche hier eventuell bisherigen Postings von mir, in denen ich meine Interpretation der Umsetzung beschrieb, die prinzipiell eher rational ist und davon ausgeht, dass man die allgemeinen Grundsätze der DSGVO in Zusammenhang mit der Weitergabe von sensiblen Daten zum Schutz des Zwecks der öffentlichen Sicherheit einhält.

Irgendwie bin ich mir aber nicht mehr ganz so sicher, dass diese Grundsätze dann auch wirklich eingehalten werden.

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 12:06
von balahu
Hephaistos hat geschrieben: Mi 17. Sep 2025, 11:43 Eine derart intransparent gestaltete und weder im zeitlichen Rahmen noch in der Breite oder Tiefe tatsächlich eingeschränkte Aufweichung des Datenschutzes halte ich für ausgesprochen gefährlich für den Legalwaffenbesitz auf lange Sicht. Übrigens sind bei der gegenwärtigen Formulierung hier auch Jäger betroffen.

Ich widerspreche hier eventuell bisherigen Postings von mir, in denen ich meine Interpretation der Umsetzung beschrieb, die prinzipiell eher rational ist und davon ausgeht, dass man die allgemeinen Grundsätze der DSGVO in Zusammenhang mit der Weitergabe von sensiblen Daten zum Schutz des Zwecks der öffentlichen Sicherheit einhält.

Irgendwie bin ich mir aber nicht mehr ganz so sicher, dass diese Grundsätze dann auch wirklich eingehalten werden.
Der Grund, warum Graz passieren konnte war weil Darabos (SPÖ) irgendwann um 2008 herum den Informationsaustausch zwischen Heer und den anderen Verwaltungen betreffend Stellungsergebnissen "abgedreht" hat.

Bis dahin haben Menschen die sich bei der Stellung als psychisch ungeeignet erwiesen haben weder einen Kfz-Führerschein noch ein Waffendokument erhalten.

Man könnte den ganzen stümperhaften Gesetzesentwurf - was sitzen da für Legisten im BMI? Jede Arbeitsgruppe aus Jus Studenten im zweiten Studienjahr würde das professioneller hinbekommen - einfach zurückziehen und den Informationsaustausch so wie früher wieder einführen.

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 12:49
von Poirot
balahu hat geschrieben: Mi 17. Sep 2025, 12:06 Bis dahin haben Menschen die sich bei der Stellung als psychisch ungeeignet erwiesen haben weder einen Kfz-Führerschein noch ein Waffendokument erhalten.
Und diese Personen haben dann lebenslang keinen Führerschein mehr bekommen ?
Unwahrscheinlich.
Ich denke da konnte man sicher auch später mal eine zweite Meinung einholen um sich wieder frei zu testen.
Stellt sich nur die Frage ob das Bundesheer die Personen dann auch wieder einberufen hat oder ob der Datenaustausch in die andere Richtung dann wieder nicht vorhanden war ;)

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 15:49
von Hephaistos
Der Informationsaustausch von sogenannten "Sicherheits- und Verteidungsbehörden" vor dem Ausstellen der WBK ist tatsächlich sinnvoll und datenschutzrechtlich auch wenig problematisch, weil die Beamten wissen, wonach gesucht beziehungsweise was abgefragt werden soll. Wird wohl immer das gleiche sein.

Aber der Informationsaustausch mit den Sozialversicherungsträgern, beispielsweise um Untersuchungsergebnisse zu Frühpensionierungen (In der Gesetzeserläuterung etwas stümperhaft mit einem "zum Beispiel" davor, aber doch explizit erwähnt) hier zu durchleuchten ist ungleich schwieriger umzusetzen. Wonach genau wird bei der SV gesucht? Wie lange zurück in die Vergangenheit.

- Ist die Person frühpensioniert? Wenn ja, aus welchen Gründen?
- Hat die Person eventuell ein Alkoholproblem? (Leberwerte und andere Parameter der letzten jährlichen Gesundenuntersuchung)
Österreich hat weltweit den 8.höchsten Alkoholkonsum. Betrifft sicher wen.
- Eingeschränkte Leistungsfähigkeit wegen Long-Covid?
-Dauermedikation, welche Reaktionsvermögen und eventuell Konzentration herabsetzt? (betrifft nicht nur Psychopharmaka. Auch viele Antiallergika)
oder die beispielsweise Stimmungsänderungen oder -Schwankungen im Nebenwirkungsprofil hat (Ozempic)
-War die Person die letzten 5 Jahre beim Psychiater? Wenn ja? Warum? 800 000 Verschreibungen von Psychopharmaka. Teilweise auch Off-Label für Schlafstörungen etc. in Österreich pro Jahr. Da ist von den 400 000 WBK-Haltern sicher keiner dabei. Alle pumperlgesund.
-Was ist mit den Leuten, die als Kind eine Diagnose bekommen haben, weil die Eltern glaubt haben der Bua hat ADHS. dabei war ihm nur fad.
-Ist der Neurologe der die Nervenleitgeschwindigkeit misst vielleicht auch Psychiater. Husch, Husch zum Gutachter. Wer weiß, was der Patient ausser eines Ischiasleidens noch alles hat.
-Augenarzt- Ab wann ist man so eingeschränkt sehfähig, dass man als körpelich für nicht geeignet befunden wird eine Waffe zu bedienen? ca. 5-10% der Bevölkerung haben mehr als 5 Dioptrien. Die sehen ohne Brille 20cm weit. Farbenblindheit? Nachtblindheit?
-Herzinfarkt? Stell Dir vor, der kriegt am Sauriegler einen zweiten Kasperl und schießt vor Schreck mit der 300 WinMag durch die Schneise ins Bahnhofresti.

Genauso wie die "psychische Störung" kann auch die Körperliche Uneignung sehr weit gefasst werden.

Wer entscheidet, welche Daten zur Erhebung der Verlässlichkeit relevant sind und weitergegeben werden und welche nicht?

Also welche Daten erhebt man? Wie genau sollen das die Mitarbeiter der SV durchführen? Wühlen die einfach mal alles durch? Müssen die einfach ein paar Begriffe in ein Suchfeld eingeben? Wann genau soll der Austausch stattfinden? Oder kriegt die Waffenbehörde den ganzen Datensatz der Person und darf selber wühlen?
-
Aber auch sonst. Also nicht medizinisch.

Gibt das Standesamt dann Bescheid, dass gerade ein Ehestreit besteht?
Bei den SV-Daten ist eventuell auch eine Gewerkschaftszugehörigkeit erkennbar.



Ich weiß. Viele Waffenbesitzer denken, sie wären von derartigen schwer kontrollierbaren Eingriffen nicht betroffen und sind deshalb der Meinung, eine inflationäre Weitergabe von Daten wäre zu rechtfertigen. Aber mit viel Phantasie kann man so suchen, dass man bei sehr vielen etwas findet. Und in einem Klima, in dem jeder Gutachter sich davor fürchtet einem Menschen Verlässlichkeit zu attestieren, weil er nicht der sein will über den gesagt wird, er hätte es wissen können...

Wie erfolgt der "Austausch" der Daten rein technisch? Digital über Datenplattformen? Haben die alle das gleiche Format? Oder wird ausgedruckt und mit der Post verschickt?
Und... die Person muss ja auch informiert werden.

Und...
Es gibt Daten, die Behörden vielleicht trotz allem nicht haben sollten, weil Behörden immer auch der gegenwärtigen Regierung unterstehen. Wer immer noch glaubt gewisse Dinge in der Geschichte könnten sich nicht wiederholen...
Vielleicht sollten wir Legalwaffenbesitzer eventuell damit aufhören, die selben Argumente der Waffenverbieter ins Feld zu bringen.

Das mit dem Führerschein ist übrigens ein Märchen. Stellungsergebnis hat hier nie jemanden interessiert.

Mit lieben Grüßen

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 17:28
von Poirot
Hephaistos hat geschrieben: Mi 17. Sep 2025, 15:49 Wer entscheidet, welche Daten zur Erhebung der Verlässlichkeit relevant sind und weitergegeben werden und welche nicht?
Also dafür gibt es eine juristisch bewährte österreichische Methode.
Man schreibt ins Gesetz: "liegt im Ermessen der Behörde".
Dann machen sich das der Waffensachbearbeiter, der Bezirksjägermeister und der Bezirkshauptmann untereinander aus.
So wie es sich in einem Rechtsstaat gehört :lol:

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 18:53
von Hephaistos
:lol: :naughty:

Ermessen der Behörde! :at1:
Geht hier aber ned. Weil es um Daten gemäß dsgvo Artikel 9 geht. Ist schon schwierig mit der "Ermächtigung", die sich auf juristisch fragwürdigen Verbalsalat stützt.

Ich zitiere ja gerne Orwell, der mal sagte:
"in philosophy, or religion, or ethics, or politics, two and two might make five, but when one was designing a gun or an aeroplane they had to make four."


Bei der Erstellung von Rechtsnormen sollte es sich verhalten wie im Design von Waffen oder Flugzeugen. 2+2 sollte 4 ergeben.

In der österreichischen Anlassgesetzgebung kann 2+2 aber alles mögliche ergeben. Nicht nur Fünf. Manchmal drei. Nicht einmal das Plus ist determiniert. Im Zweifelsfall kommt dann bei zwei plus zwei auch einfach nix heraus. Also nicht null. Sondern nix!

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 20:05
von Davomon1979
balahu hat geschrieben: Mi 17. Sep 2025, 12:06
Hephaistos hat geschrieben: Mi 17. Sep 2025, 11:43 Eine derart intransparent gestaltete und weder im zeitlichen Rahmen noch in der Breite oder Tiefe tatsächlich eingeschränkte Aufweichung des Datenschutzes halte ich für ausgesprochen gefährlich für den Legalwaffenbesitz auf lange Sicht. Übrigens sind bei der gegenwärtigen Formulierung hier auch Jäger betroffen.

Ich widerspreche hier eventuell bisherigen Postings von mir, in denen ich meine Interpretation der Umsetzung beschrieb, die prinzipiell eher rational ist und davon ausgeht, dass man die allgemeinen Grundsätze der DSGVO in Zusammenhang mit der Weitergabe von sensiblen Daten zum Schutz des Zwecks der öffentlichen Sicherheit einhält.

Irgendwie bin ich mir aber nicht mehr ganz so sicher, dass diese Grundsätze dann auch wirklich eingehalten werden.
Der Grund, warum Graz passieren konnte war weil Darabos (SPÖ) irgendwann um 2008 herum den Informationsaustausch zwischen Heer und den anderen Verwaltungen betreffend Stellungsergebnissen "abgedreht" hat.

Bis dahin haben Menschen die sich bei der Stellung als psychisch ungeeignet erwiesen haben weder einen Kfz-Führerschein noch ein Waffendokument erhalten.

Man könnte den ganzen stümperhaften Gesetzesentwurf - was sitzen da für Legisten im BMI? Jede Arbeitsgruppe aus Jus Studenten im zweiten Studienjahr würde das professioneller hinbekommen - einfach zurückziehen und den Informationsaustausch so wie früher wieder einführen.
Was können die Legisten dafür wenn die Politik etwas beschließt was nicht geht...

Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT

Verfasst: Do 18. Sep 2025, 15:17
von rand00m
balahu hat geschrieben: Mi 17. Sep 2025, 12:06 Man könnte den ganzen stümperhaften Gesetzesentwurf - was sitzen da für Legisten im BMI? Jede Arbeitsgruppe aus Jus Studenten im zweiten Studienjahr würde das professioneller hinbekommen - einfach zurückziehen und den Informationsaustausch so wie früher wieder einführen.
Was hat das mit den Legisten im BMI in der Gruppe III zu tun?
Wenn da jeden Tag in der Früh ein lustiger Politiker reinschaut und das Gesetz ansagt... dann sind die weisungsgebunden und machen das. so wie befohlen.