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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Sa 15. Nov 2025, 08:27
von SectionThree
rider650 hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 13:23 Sind sie nach 30 Jahren drauf gekommen dass das 'Pumpgunverbot' völlig sinnbefreit ist?
Leider im Gegenteil. Es wurde verfügt, dass auch für Sportschützen keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt werden darf: Sportliches Pumpgun-Schießen in Österreich ist damit tot. (Halbautomaten sind OK!) Manchmal fragt man sich …

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Sa 15. Nov 2025, 12:54
von titan
Vadar hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 11:59 Wie lange eine sinnvolle Wartefrist wirklich ist weiß ich nicht. Das wissen Psychiater oder Psychologen sicher besser als die Politiker oder wir.
Das wissen die selbst auch nicht und können sie auch gar nicht wissen.