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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 19:51
von pointi2009
wenn es soweit kommt dass ein Einbrecher sich nicht abschrecken lässt von Alarmanlage und Hund und dann beim Anblick einer Waffe in meiner Hand mich attackiert, denk ich nicht nach, das erledigt in diesem Fall dann mein Zeigefinger.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 19:53
von savage3000
ich wünsche Euch allen ein gesegnetes Osterfest.
Das Schiessen ist unser Hobby, bzw bei einigen von uns gehört es zum Beruf.
Mit meinen Osterwünschen verbinde ich aber auch die Hoffnung, dass niemand von uns in die Situation gerät, jemals die Waffe gegen einen Mitmenschen einsetzen zu müssen, aus welchem Grund auch immer!
Liebe Grüsse Richie.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 20:09
von Robert
Die töten Dich glatt, weil Du auf deren Wiese spazieren gehst. Und das mit Recht.
Du hast auch auf deren Wiese nix verloren?! Privateigentum und basta. Genauso kann ein Einbrecher sagen: ich wollt ja nur ein bisschen in deiner Küche spazieren gehen...
Allerdings:
Die einzigen in den USA die dich für "trespassing", also das wiederrechtliche Betreten eines Grundstückes tatsächlich erschiessen dürfen ist das US Militär / Regierung.
Aber
keine Privatperson. Und wenn diese noch hundertmal ein Schild aufstellt mit "No Trespassing - violators will be shot"
Es ist rechtlich NIRGENDWO in USA gedeckt für Privatpersonen. Damit das vor Gericht nicht negativ ausgeht für den Schützen, muss je nach Bundesstaat schon wesentlich mehr sein als ein reines wiederrechtliches betreten. Wenn natürlich nach dem Betreten der Besitzer körperlich angegriffen wird wenn dieser einen auffordert gefälligst sein Grundstück zu verlassen, sieht das ganze anders aus.
Vor dem triple S (shoot, shovel & shut up oder auf gut deutsch: schiassn, schaufeln, Schnauze halten) ist natürlich niemand sicher wenns entsprechend in der Pampa gelegen ist wos keiner mitkriegt. Aber vom Gesetz wegen ist das nirgends gedeckt einen Trespasser zu erschiessen.
(Sagen die US Anwälte mit denen ich einmal darüber gesprochen habe)
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 21:24
von MikeD
savage3000 hat geschrieben:Mit meinen Osterwünschen verbinde ich aber auch die Hoffnung, dass niemand von uns in die Situation gerät, jemals die Waffe gegen einen Mitmenschen einsetzen zu müssen, aus welchem Grund auch immer!

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 21:33
von BigBen
Robert hat geschrieben:Die töten Dich glatt, weil Du auf deren Wiese spazieren gehst. Und das mit Recht.
Du hast auch auf deren Wiese nix verloren?! Privateigentum und basta. Genauso kann ein Einbrecher sagen: ich wollt ja nur ein bisschen in deiner Küche spazieren gehen...
Allerdings:
Die einzigen in den USA die dich für "trespassing", also das wiederrechtliche Betreten eines Grundstückes tatsächlich erschiessen dürfen ist das US Militär / Regierung.
Aber
keine Privatperson. Und wenn diese noch hundertmal ein Schild aufstellt mit "No Trespassing - violators will be shot"
Es ist rechtlich NIRGENDWO in USA gedeckt für Privatpersonen. Damit das vor Gericht nicht negativ ausgeht für den Schützen, muss je nach Bundesstaat schon wesentlich mehr sein als ein reines wiederrechtliches betreten. Wenn natürlich nach dem Betreten der Besitzer körperlich angegriffen wird wenn dieser einen auffordert gefälligst sein Grundstück zu verlassen, sieht das ganze anders aus.
Vor dem triple S (shoot, shovel & shut up oder auf gut deutsch: schiassn, schaufeln, Schnauze halten) ist natürlich niemand sicher wenns entsprechend in der Pampa gelegen ist wos keiner mitkriegt. Aber vom Gesetz wegen ist das nirgends gedeckt einen Trespasser zu erschiessen.
(Sagen die US Anwälte mit denen ich einmal darüber gesprochen habe)
Aber wenn ich in der Öffentlichkeit mit einem Kapuzenpulli spazierengehe darf mich ein Wachmann erschiessen, weil er sich "bedroht fühlt"...ist nicht wirklich besser, oder?
Ansonsten: Castle-Doktrin mit Sinn und Verstand finde ich OK, es hat niemand etwas ohne mein Einverständniss in meinen 4 Wänden verloren - wobei ich vermutlich nur schiessen würde, wenn das Gegenüber wirklich eine Gefahr für meine Gesundheit darstellt- aber wer kann schon zu 100% sagen wie man in einer heißen Einbruchssituation reagieren würde...
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 22:58
von therion
Wenn wir den Fall in den USA nicht kennen, sollten wir nicht "standard"mäßig vorverurteilen oder?
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 23:28
von BigBen
Naja aber wenn nichtmal ermittelt wird, dann wird es schwierig den Fall wirklich kennenzulernen bzw. die Fakten herauszufinden, oder?
Aber das ist eh ein anderes Thema, wir können darüber gern per PN weiterreden.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 23:38
von Robert
Aber wenn ich in der Öffentlichkeit mit einem Kapuzenpulli spazierengehe darf mich ein Wachmann erschiessen, weil er sich "bedroht fühlt"...ist nicht wirklich besser, oder?
Öffentlich = Öffentlich, Privat = Privat. Mein Garten ist nicht Öffentlich. Amis haben nunmal manchmal einen etwas grösseren Garten rund ums Haus.
Der Fall Zimmerman/Trayvon hat sich in einer Gated Community abgespielt. Öffentlich ist für mich was anderes.
Geschossen hat der Zimmerman laut Augenzeugen anscheinend erst nachdem ihn das arme Bubi angegriffen hat und er schon aufm Rücken lag. (Und ernste Gesundheitliche Schäden durch den Angriff befürchten musste... Da kann man sich schonmal Notwehren)
So meine letzte Info, ich verfolge aber das ganze nicht wirklich. Das sollen die Gerichte klären.
Mich erinnert der Fall und das ganze Tam Tam darum eher an eine Hexenjagd.
Naja aber wenn nichtmal ermittelt wird
?!? Wo hast den bitteschön diesen Blödsinn her? Das glaubst du doch wohl nicht im ernst dass da nicht ermittelt wird....

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 23:50
von BigBen
Es kam erst durch den Druck der Öffentlichkeit zu einer wirklichen Ermittlung, vorher wurde sehr schnell von der Staatsanwaltschaft beschlossen keine Anklage zu erheben. "Stand your ground" gilt speziell in der Öffentlichkeit, mich würde aber PER PN interessieren woher du das mit der Gated Community hast...auch wenn das eigentlich irrelevant ist, würde ich mich über Quellenangaben freuen.
Der Rest zu dem Thema per PN, sonst wird der Thread gesperrt.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: So 8. Apr 2012, 08:47
von Irwin J. Finster
psav hat geschrieben:Gut finde ich allerdings die Rechtssicherheit die ein Hausbesitzer in vielen Bundesstaaten hat: Wenn jemand in ein Haus eindringt, muß er mit dem Tod rechnen. Der Verteidiger hat nichts zu befürchten. Das ist schon beruhigend.
Und es schadet auch gar nichts wenn potenzielle Einbrecher wissen, was Ihnen vermutlich blüht wenn sie irgendwo ihrem "Handwerk" nachgehen wo die Besitzer gerade zu Hause sind.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: So 8. Apr 2012, 09:38
von pointi2009
sollte man den "Einrechern" vor ihrer Tat einen "flyer" in die Hand drücken mit der Information, dass sie vorher das PD Forum lesen sollen, damit sie wissen, wo vielleicht mit Gegenwehr zu rechnen ist
wenn bei mehreren Fällen es zu Gegenwehr kommen würde, die Anklage bei Schusswaffengebrauch aus Notwehr fallen gelassen werden würde, die öffentliche und mediale Meinung dieses dann mit Applaus gut heissen würde, dann würden die "Umverteiler" vielleicht etwas weniger kaltblütig vorgehen und sich nur mehr auf kalte Einbrüche spezialisieren. Und gegen kalte kann man eh wenig unternehmen.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: So 8. Apr 2012, 10:45
von Capulus
Irwin J. Finster hat geschrieben:psav hat geschrieben:Gut finde ich allerdings die Rechtssicherheit die ein Hausbesitzer in vielen Bundesstaaten hat: Wenn jemand in ein Haus eindringt, muß er mit dem Tod rechnen. Der Verteidiger hat nichts zu befürchten. Das ist schon beruhigend.
Und es schadet auch gar nichts wenn potenzielle Einbrecher wissen, was Ihnen vermutlich blüht wenn sie irgendwo ihrem "Handwerk" nachgehen wo die Besitzer gerade zu Hause sind.
Aber andererseits muss man damit rechnen, wenn sie unbedingt einbrechen wollen (warum auch immer, weilst grad sooooo was geiles hast, was kein anderer hat, aber alle wollen), dass sie dann auch mit den entsprechenden Mitteln und Härte vordringen werden.
Wenn ich mit Gegenwehr rechne, gehe ich umso härter und konsequenter vor und warte erst gar nicht auf mögliche Reaktionen.
Da wird vermutlich nicht nur das Taschenmesser als Primärwaffe und der Schraubenzieher als Backup funktionieren, sondern da werden uU größere Kaliber angefahren.
einfach nur mal ein Gedanke (trifft aber echt nur zu, wenn sich der Aufwand des Einbruchs wirklich lohnt)
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: So 8. Apr 2012, 11:56
von pointi2009
wenn sich der Einbruch lohnt, dann kann es schon sein, dass es die eine oder andere Bande gibt, die mit jedem Mittel an ihre Beute kommen wollen, auch mit Waffengewalt. Nur gehe ich davon aus, dass diese so und so bewaffnet sind.
Aber die 99% der Gelegenheitsdiebe, oder einfach Banden, die Haus für Haus abgrasen, oder zufällig in der Gegend sind, gerade dein Haus/Wohnung interessant finden, würde die Gewissheit, dass mit Gegenwehr in Form von Lang oder Kurzwaffen zu rechnen ist, von einer Tat eher absehen, als wenn so und so klar, dass hier keiner was machen kann.
Und die Banden, die mit Waffengewalt kommen, wissen warum sie gerade zu dir kommen. Und zu der Sorte Opfer zähl ich nicht, da ich nichts habe, was nicht jeder andere auch hat.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: So 8. Apr 2012, 12:01
von therion
Also das oft propagierte "Wettrüsten" des redlichen Eigentümers, der seine Sachen bewahren will und der Kleinganoverei, halte ich eher für ein großes Märchen, das in letzter Konsequenz gebracht wird, wenn man keine Argumente gegen die bewaffnete Notwehr weiß.
Würde es wirklich so kommen, dass all die zig Einbrüche, Diebstähle und Raube nur noch von mit Maschinenpistolen ausgestatteten Verbrechern begangen würden, dann würde wohl der letzte Michel in Österreich aufwachen, es würde zu einem neuen Wahlverhalten kommen und die Österreicher würden ein Gesetz verabschieden, das ähnlich den us-amerikanischen ist.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: So 8. Apr 2012, 12:11
von Capulus
bei mir habens in verschiedenen Haushalten bis dato 2x eingebrochen - einmal mit und einmal ohne Erfolg
die haben aber extra gewartet, bis niemand zu Hause war und waren definitiv nicht auf Konflikt aus.
Zweitere wurden gestört und sind sogleich verschwunden - die anderen haben die Wohnung verwüstet, weils nix gefunden haben.
das werden auch die Vielzahl der Einbrecher sein, wie ich oben schon erwähnte, Gegenwehr nur wenn sich der Aufwand lohnt, bei mir aber echt net.
und das hat nix mit Wettrüsten zu tun, es sei denn du verwahrts ein paar Kilo Gold und erzählst es brav herum, dann würd ich anfangen mit Aufrüsten.