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von gewo » Mi 19. Nov 2025, 10:01
m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 09:29
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:40
Wenn du gebrechlich wirkst macht die behoerde a entzugsverfahren und sie schicken dich zum amtsarzt.
Wenn du dort ned
- hervorragend siehst
- dich ohne gehilfen wie zb einen gehstock fortbewegen kannst,
- und beide arme und beine in ihrer funktion vollumfänglich benützbar sind
Entziehen sie dir das waffendokument
Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
ja bin mir sicher
zumindest die LPD wien entzieht
da kenn ich persoenlich faelle dazu
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