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Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Steppenwolf
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Steppenwolf » Mi 19. Nov 2025, 08:41

neuwertig hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:10 Was passiert eigentlich wenn die Polizei wegen der Verwahrungskontrolle vor der Tür steht, man aber inzwischen bettlägerig bzw. ein Pflegefall geworden ist?
Klar, wenn alles gut läuft, dann hat man sich bereits bevor das eintritt darum gekümmert und die Waffen verkauft. Aber das wird nicht jeder schaffen bzw. wahrhaben wollen.
P.S.: Ich frage für einen Freund ;-)
Glaube auch dass in diesem Fall andere Prioritäten herrschen. NIchts desto trotz könnte es zu Porblemen führen ...
Verlässlichkeit
§ 8.

3.
Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2)Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von m_a_d » Mi 19. Nov 2025, 09:29

gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:40 Wenn du gebrechlich wirkst macht die behoerde a entzugsverfahren und sie schicken dich zum amtsarzt.

Wenn du dort ned
- hervorragend siehst
- dich ohne gehilfen wie zb einen gehstock fortbewegen kannst,
- und beide arme und beine in ihrer funktion vollumfänglich benützbar sind

Entziehen sie dir das waffendokument
Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von gewo » Mi 19. Nov 2025, 10:01

m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 09:29
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:40 Wenn du gebrechlich wirkst macht die behoerde a entzugsverfahren und sie schicken dich zum amtsarzt.

Wenn du dort ned
- hervorragend siehst
- dich ohne gehilfen wie zb einen gehstock fortbewegen kannst,
- und beide arme und beine in ihrer funktion vollumfänglich benützbar sind

Entziehen sie dir das waffendokument
Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
ja bin mir sicher
zumindest die LPD wien entzieht
da kenn ich persoenlich faelle dazu
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Promo » Mi 19. Nov 2025, 10:02

m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 09:29 Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
Die Frage war bettlägrig und Pflegefall, nicht Rollstuhlfahrer...
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von neuwertig » Mi 19. Nov 2025, 10:45

gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 10:01
m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 09:29
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:40 Wenn du gebrechlich wirkst macht die behoerde a entzugsverfahren und sie schicken dich zum amtsarzt.

Wenn du dort ned
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- und beide arme und beine in ihrer funktion vollumfänglich benützbar sind

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Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
ja bin mir sicher
zumindest die LPD wien entzieht
da kenn ich persoenlich faelle dazu
Ok, danke, d.h. dann vermutlich auch, dass die potentiellen Erben durch die Finger schauen würden. ... und man sich bevor sowas Eintritt drum kümmern muss.

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von m_a_d » Mi 19. Nov 2025, 10:46

gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 10:01 ja bin mir sicher
zumindest die LPD wien entzieht
da kenn ich persoenlich faelle dazu
komisch, die mir bekannten Schützen sind allesamt aus Wien ... wie gesagt, es geht nicht um bettlägrig, sondern um die von Dir aufgelisteten Kriterien
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