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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 08:41
von Steppenwolf
neuwertig hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:10
Was passiert eigentlich wenn die Polizei wegen der Verwahrungskontrolle vor der Tür steht, man aber inzwischen bettlägerig bzw. ein Pflegefall geworden ist?
Klar, wenn alles gut läuft, dann hat man sich bereits bevor das eintritt darum gekümmert und die Waffen verkauft. Aber das wird nicht jeder schaffen bzw. wahrhaben wollen.
P.S.: Ich frage für einen Freund
Glaube auch dass in diesem Fall andere Prioritäten herrschen. NIchts desto trotz könnte es zu Porblemen führen ...
Verlässlichkeit
§ 8.
3.
Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2)Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 09:29
von m_a_d
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:40
Wenn du gebrechlich wirkst macht die behoerde a entzugsverfahren und sie schicken dich zum amtsarzt.
Wenn du dort ned
- hervorragend siehst
- dich ohne gehilfen wie zb einen gehstock fortbewegen kannst,
- und beide arme und beine in ihrer funktion vollumfänglich benützbar sind
Entziehen sie dir das waffendokument
Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 10:01
von gewo
m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 09:29
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:40
Wenn du gebrechlich wirkst macht die behoerde a entzugsverfahren und sie schicken dich zum amtsarzt.
Wenn du dort ned
- hervorragend siehst
- dich ohne gehilfen wie zb einen gehstock fortbewegen kannst,
- und beide arme und beine in ihrer funktion vollumfänglich benützbar sind
Entziehen sie dir das waffendokument
Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
ja bin mir sicher
zumindest die LPD wien entzieht
da kenn ich persoenlich faelle dazu
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 10:02
von Promo
m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 09:29
Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
Die Frage war bettlägrig und Pflegefall, nicht Rollstuhlfahrer...
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 10:45
von neuwertig
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 10:01
m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 09:29
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 08:40
Wenn du gebrechlich wirkst macht die behoerde a entzugsverfahren und sie schicken dich zum amtsarzt.
Wenn du dort ned
- hervorragend siehst
- dich ohne gehilfen wie zb einen gehstock fortbewegen kannst,
- und beide arme und beine in ihrer funktion vollumfänglich benützbar sind
Entziehen sie dir das waffendokument
Bist Du Dir bzgl der von Dir angeführten Kriterien sicher? Ich bezweifle diese. Kenne einige Schützen, die im Rollstuhl sitzen, nur ein Bein haben, nur einen Arm / Hand haben, etc und die haben alle eine WBK bekommen. Die grundsätzliche Vorgehensweise mit Amtsarzt ist nachvollziehbar, die Kriterien werden aber andere / vielschichtiger sein.
ja bin mir sicher
zumindest die LPD wien entzieht
da kenn ich persoenlich faelle dazu
Ok, danke, d.h. dann vermutlich auch, dass die
potentiellen Erben durch die Finger schauen würden. ... und man sich bevor sowas Eintritt drum kümmern muss.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 10:46
von m_a_d
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 10:01
ja bin mir sicher
zumindest die LPD wien entzieht
da kenn ich persoenlich faelle dazu
komisch, die mir bekannten Schützen sind allesamt aus Wien ... wie gesagt, es geht nicht um bettlägrig, sondern um die von Dir aufgelisteten Kriterien
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 11:40
von gewo
m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 10:46
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 10:01
ja bin mir sicher
zumindest die LPD wien entzieht
da kenn ich persoenlich faelle dazu
komisch, die mir bekannten Schützen sind allesamt aus Wien ... wie gesagt, es geht nicht um bettlägrig, sondern um die von Dir aufgelisteten Kriterien
dann gehe ich davon aus ist der waffenbehoerde deren gebrechlichkeit nicht bekannt.
die faelle die ich kenn kenn ich aus erster hand
ich habe/ musste die waffen der betroffenen uebernehmen weil sie sonst bei eintreten der rechtskraft des entzugsverfahrens versteigert worden wäeren
es gab auch ein SV gutachten auf einem schiesstand bei dem einer der betroffene ich glaub 43 von 50 punkten geschossen hat auf 25m
war aber egal
verfahren und einsprueche ect hat glaub ich sogar der rippel gemacht
und ist damit gescheitert bis in die instanz
amtsarzt hat festgestellt dass er nicht in der lage ist mit waffen sicher zu hantieren
in allen faellen die ich kenne ist es damit "losgegangen" dass die persoenlich auf der LPD waren wegen eines antrages auf erweiterung
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 11:59
von m_a_d
gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 11:40
dann gehe ich davon aus ist der waffenbehoerde deren gebrechlichkeit nicht bekannt.
[...]
verfahren und einsprueche ect hat glaub ich sogar der rippel gemacht
und ist damit gescheitert bis in die instanz
amtsarzt hat festgestellt dass er nicht in der lage ist mit waffen sicher zu hantieren
in allen faellen die ich kenne ist es damit "losgegangen" dass die persoenlich auf der LPD waren wegen eines antrages auf erweiterung
hab den für mich daraus wichtigsten Satz fett hervorgehoben
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 12:18
von bino71
m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 10:46
komisch, die mir bekannten Schützen sind allesamt aus Wien ... wie gesagt, es geht nicht um bettlägrig, sondern um die von Dir aufgelisteten Kriterien
Wo kein Kläger, da kein Richter und
bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit wird es den Herrn wurscht sein, weil das mehr Arbeit wäre.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 12:58
von Amorphous
bino71 hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 12:18
m_a_d hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 10:46
komisch, die mir bekannten Schützen sind allesamt aus Wien ... wie gesagt, es geht nicht um bettlägrig, sondern um die von Dir aufgelisteten Kriterien
Wo kein Kläger, da kein Richter und
bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit wird es den Herrn wurscht sein, weil das mehr Arbeit wäre.
Vielleicht. Man wird sehen, wie die neuen Möglichkeiten von den Behörden genutzt werden. Abfrage der ELGA-Daten bei „Erforderlichkeit“ (zB Verdacht auf Vorliegen eines körperlichen Gebrechens im Zuge der Verwahrungskontrolle), standardmäßige Abfrage der Stellungsergebnisse auch im Zuge der Verlässlichkeitsüberprüfung etc.