Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 19. Nov 2025, 16:05
Ich denk die Abfrage läuft über die SV, die haben dann schon alle Daten.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Das ist natürlich was anderes, besonders wenn zukünftig alle Diagnosen ICD10 codiert sein müssenbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 16:05 Ich denk die Abfrage läuft über die SV, die haben dann schon alle Daten.
Ein Grund nie zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehenbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 16:05 Ich denk die Abfrage läuft über die SV, die haben dann schon alle Daten.
Ganz genau. Wer es absolut muss sollte es im Ausland machen, auf eigene Rechnung. Geht heute ja alles online.Poirot hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 16:13 ...
Und nie psychologische Hilfe annehmen versteht sich von selbst.
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Online würde ich nicht vertrauen das da keiner was mitbekommt und es dann zu staatlichen Sanktionen kommt weil man medizinische Hilfe in Anspruch nehmen wollte:rider650 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 08:25 Ganz genau. Wer es absolut muss sollte es im Ausland machen, auf eigene Rechnung. Geht heute ja alles online.
Die Versteigerung wäre zu Gunsten von Vater Staat? Und der Betroffene hat davor noch ein paar Tage Zeit um die Waffen zu verkaufen? (was in manchen Fällen sowieso nicht mehr möglich sein wird ...)gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 11:40 ...
die faelle die ich kenn kenn ich aus erster hand
ich habe/ musste die waffen der betroffenen uebernehmen weil sie sonst bei eintreten der rechtskraft des entzugsverfahrens versteigert worden wäeren
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Musst du unterscheiden:neuwertig hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 19:57Die Versteigerung wäre zu Gunsten von Vater Staat? Und der Betroffene hat davor noch ein paar Tage Zeit um die Waffen zu verkaufen? (was in manchen Fällen sowieso nicht mehr möglich sein wird ...)gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 11:40 ...
die faelle die ich kenn kenn ich aus erster hand
ich habe/ musste die waffen der betroffenen uebernehmen weil sie sonst bei eintreten der rechtskraft des entzugsverfahrens versteigert worden wäeren
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Der Versteigerungserlös hat nix mit der Entschädigung zu tun. Da wird von einem SB ein Gutachten erstellt und das bekommt man wenn man nach dem §12 eine Entschädigung beantragt. Wiederbeschaffungswert abzüglich Abnutzung und technischer Veralterung. Sammler und sentimentaler Wert zählt nicht. So irgendwo erwähnt auch in Runderlass/Rechtsinfo.gewo hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 22:50Musst du unterscheiden:neuwertig hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 19:57Die Versteigerung wäre zu Gunsten von Vater Staat? Und der Betroffene hat davor noch ein paar Tage Zeit um die Waffen zu verkaufen? (was in manchen Fällen sowieso nicht mehr möglich sein wird ...)gewo hat geschrieben: Mi 19. Nov 2025, 11:40 ...
die faelle die ich kenn kenn ich aus erster hand
ich habe/ musste die waffen der betroffenen uebernehmen weil sie sonst bei eintreten der rechtskraft des entzugsverfahrens versteigert worden wäeren
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Bei waffenverbot sind die kanonen weg. Keine chance sie irgendwie noch wem zu überlassen. Versteigerungserlös kriegst. Abzüglich nebenkosten … ist am ende meist max 20% des üblichen marktwertes.
Wenn es aber darum geht dass die behörde dich für waffenrechtlich nicht zuverlässig zu erklären versucht dann ist das ein längeres verfahren. Da hast du ausreichend zeit die waffen an berechtigtezu überlassen.
seit dem ist eine Wohnungs Dashcam Pflicht ! /sglockfun hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 07:05 Gerade seit das mit Wegweisung usw fix Waffenverbot (wenn auch Zuerst nur temporär) gibt
Müsste natürlich unaufällig und unauffindbar platziert werden ! Natürlich nur wenn das nicht gegen den §120 StGB verstößt.kawaz hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 13:10 Das Erste, was die Frau bei einem Streit tun wird, ist, die Dashcam kaputt zu machen.
Was habt ihr doch für kranke Beziehungen?kawaz hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 13:10
Meiner Meinung nach ist ein unauffälliger Stimmenrekorder, getarnt als Schlüsselanhänger, besser, vorausgesetzt, man sagt der Partnerin nicht, worum es sich dabei handelt. Das Erste, was die Frau bei einem Streit tun wird, ist, die Dashcam kaputt zu machen.
Also wirklich.. wenn man über versteckte Stimmrekorder oder Kameras daheim nachdenken muss, sollte man vielleicht gleich an seinem Beziehungsstatus etwas ändern, bevor Themen wie Waffenverbot und Wegweisung überhaupt aktuell werden..
Vollste ZustimmungMrRiesa hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 14:49Also wirklich.. wenn man über versteckte Stimmrekorder oder Kameras daheim nachdenken muss, sollte man vielleicht gleich an seinem Beziehungsstatus etwas ändern, bevor Themen wie Waffenverbot und Wegweisung überhaupt aktuell werden..
Nicht alle Menschen (sowohl Männer als auch Frauen) haben bei ihrer Partnerwahl ein glückliches Händchen (wie du).AUG-andy hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 14:35Was habt ihr doch für kranke Beziehungen?kawaz hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 13:10
Meiner Meinung nach ist ein unauffälliger Stimmenrekorder, getarnt als Schlüsselanhänger, besser, vorausgesetzt, man sagt der Partnerin nicht, worum es sich dabei handelt. Das Erste, was die Frau bei einem Streit tun wird, ist, die Dashcam kaputt zu machen.![]()
Ich hatte in meinem Leben 3 längere Partnerschaften
(5,7,23 Jahre, zum Glück kinderlos), mit und ohne WBK ihrerseits.
Wenn man sich wie normale Menschen auf Augenhöhe trennt, sollte das kein Thema sein. Da immer beide gut verdient haben, war das Geld nie ein Grund dem anderen etwas böses anzutun. Ich kann so etwas nicht nachvollziehen, eine solche böse negative Eigenschaft kann doch nicht jahrelang unbemerkt bleiben.![]()