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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 19:38
von AUG-andy
FdH22 hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 19:28 Last but not least, schau über den Tellerrand! ;)
Glaub mir, ich kenne genügend Personen in meinem näheren Umfeld die sich getrennt haben. Aber alle ohne die berühmte "Schmutzwäsche" zu waschen.
Eine Trennung ist nie angenehm, sollte unter erwachsenen Menschen nie in eine schmutzige Schlammschlacht ausarten. Meist gehören beide Seiten dazu, um es eskalieren zu lassen. Wie schon erwähnt, sollte man vorher prüfen bevor man sich dauerhaft bindet.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 19:54
von glockfun
Vielleicht geht das ganze zu weit Weg vom Thema. Ich wollte nur auf die Tatsache Wegweisung/Waffenverbot und daher mehr Waffenentzüge hinweisen. Eine logische Entwicklung da es ja im Vergleich zu früher somit einen weiteren Grund (sogar Automatismus) für Waffenverbot gibt.

Ich denke bei einem Waffenverbot gibt es immer wohl zumindest ein Opfer (das kann auch letztlich ein ungĺücklicher Waffenbesitzer sein)

Da ganze im thematischen Kontext (Verwahrungskontrolle) auch beruhigend zu ergänzen: Das Waffenrecht bzw die Rechtssprechung sieht ja auch umgekehrt für Paare Erleichterungen/Toleranzen vor wie beispielsweise die Möglichkeit der gemeinsamen Verwahrung.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 20:21
von twin2000
glockfun hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 19:54 ….Das Waffenrecht bzw die Rechtssprechung sieht ja auch umgekehrt für Paare Erleichterungen/Toleranzen vor wie beispielsweise die Möglichkeit der gemeinsamen Verwahrung….
Darauf würde ich mich nach einführung des 41f nicht mehr verlassen.
Neben vielen anderen Fragen auf die dzt keiner eine Antwort geben will oder kann stellt sich jetzt das Problem dass man nicht weiss wie man damit umgehen soll dass bei gemeinsamer Verwahrung mit einer Person die dzt keine Waffe im ZWR gemeldet hat diese Person ohne jede Wartefrist auf eine Schusswaffe Zugang hat.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 20:45
von kawaz
MrRiesa hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 14:49
AUG-andy hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 14:35 Was habt ihr doch für kranke Beziehungen?
Also wirklich.. wenn man über versteckte Stimmrekorder oder Kameras daheim nachdenken muss, sollte man vielleicht gleich an seinem Beziehungsstatus etwas ändern, bevor Themen wie Waffenverbot und Wegweisung überhaupt aktuell werden..
Die Frau eines Bekannten, mit der er über 30 Jahre verheiratet war, begann nach ihrer Kündigung zu trinken. Er versuchte viel, um die Ehe zu retten. Als er jedoch erkannte, dass die Ehe keine Zukunft mehr hatte, teilte er ihr mit, dass er sich von ihr trennen und wegziehen wolle. Daraufhin drohte sie ihm, ihm die Polizei auf den Hals zu hetzen – und zwar wegen angeblicher Drohung mit einer Waffe.
​Als Reaktion darauf legte er all seine Waffen auf's Depot bei einem Händler und zog die Scheidung durch.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 21:00
von MrRiesa
Ob dein Bekannter richtig/zu spät/falsch gehandelt hat, kann und sollte kein Aussenstehender bewerten..es ändert jedenfalls nichts an meiner Aussage bzgl seine Frau mit Rekorden oder Kameras aufzunehmen..

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 21:21
von glockfun
twin2000 hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 20:21
glockfun hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 19:54 ….Das Waffenrecht bzw die Rechtssprechung sieht ja auch umgekehrt für Paare Erleichterungen/Toleranzen vor wie beispielsweise die Möglichkeit der gemeinsamen Verwahrung….
Darauf würde ich mich nach einführung des 41f nicht mehr verlassen.
Neben vielen anderen Fragen auf die dzt keiner eine Antwort geben will oder kann stellt sich jetzt das Problem dass man nicht weiss wie man damit umgehen soll dass bei gemeinsamer Verwahrung mit einer Person die dzt keine Waffe im ZWR gemeldet hat diese Person ohne jede Wartefrist auf eine Schusswaffe Zugang hat.
Hallo. Danke für den guten Einwurf. Das ist natürlich eine ganz neue Situation mit der man erst Erfahrungen machen muss. Mein einfaches Verständnis sagt mir, dass eine gemeinsame Verwahrung abwärts in den Kategorien weiter zulässig sein kann. Aber nur Verwahrung!!! Da grundsätzlich zb ein Besitz C mit einer WBK B möglich ist/sein wird.

Bislang galt ja auch die höchste genehmigungspflichtige Kategorie die beide erfüllen als zulässig für gemeinsame Verwahrung. Zb beide haben B WBK. Gemeinsam ok, unabhängig der jeweiligen Plätze. Hat einer A Teile müssen die dann zb getrennt verwahrt sein.

Achtung. Verwahrung heißt nicht Nutzung. Das wurde einfach zu oft missverstanden. Am Schießsstand fahren mit der auf den/die Partner/in registrierten B Waffe ist nicht. Dafür gibt's Überlassung. Viele Eheleute haben das oft "verwechselt" und gemeint sie dürfen einfach in Menge Ihrer Plätze rausnehmen aus dem Schrank was wollen. Oder beim Kauf einfach auf die WBK der Frau abholen/melden (hat mir kürzlich einer auf waffengebraucht erklären wollen ... wir sind natürlich nicht zusammengekommen)

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: So 23. Nov 2025, 07:13
von spareribs
Das ist eh krank...aber bei mir wollte der Enkelsohn eine Waffe mit der WBK des Opas abholen ...
natürlich hatte er bei mir die " Gurke" ...Idioten gibt's leider :doh: :whistle: