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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 19:38
von AUG-andy
FdH22 hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 19:28 Last but not least, schau über den Tellerrand! ;)
Glaub mir, ich kenne genügend Personen in meinem näheren Umfeld die sich getrennt haben. Aber alle ohne die berühmte "Schmutzwäsche" zu waschen.
Eine Trennung ist nie angenehm, sollte unter erwachsenen Menschen nie in eine schmutzige Schlammschlacht ausarten. Meist gehören beide Seiten dazu, um es eskalieren zu lassen. Wie schon erwähnt, sollte man vorher prüfen bevor man sich dauerhaft bindet.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 19:54
von glockfun
Vielleicht geht das ganze zu weit Weg vom Thema. Ich wollte nur auf die Tatsache Wegweisung/Waffenverbot und daher mehr Waffenentzüge hinweisen. Eine logische Entwicklung da es ja im Vergleich zu früher somit einen weiteren Grund (sogar Automatismus) für Waffenverbot gibt.

Ich denke bei einem Waffenverbot gibt es immer wohl zumindest ein Opfer (das kann auch letztlich ein ungĺücklicher Waffenbesitzer sein)

Da ganze im thematischen Kontext (Verwahrungskontrolle) auch beruhigend zu ergänzen: Das Waffenrecht bzw die Rechtssprechung sieht ja auch umgekehrt für Paare Erleichterungen/Toleranzen vor wie beispielsweise die Möglichkeit der gemeinsamen Verwahrung.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 20:21
von twin2000
glockfun hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 19:54 ….Das Waffenrecht bzw die Rechtssprechung sieht ja auch umgekehrt für Paare Erleichterungen/Toleranzen vor wie beispielsweise die Möglichkeit der gemeinsamen Verwahrung….
Darauf würde ich mich nach einführung des 41f nicht mehr verlassen.
Neben vielen anderen Fragen auf die dzt keiner eine Antwort geben will oder kann stellt sich jetzt das Problem dass man nicht weiss wie man damit umgehen soll dass bei gemeinsamer Verwahrung mit einer Person die dzt keine Waffe im ZWR gemeldet hat diese Person ohne jede Wartefrist auf eine Schusswaffe Zugang hat.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 20:45
von kawaz
MrRiesa hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 14:49
AUG-andy hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 14:35 Was habt ihr doch für kranke Beziehungen?
Also wirklich.. wenn man über versteckte Stimmrekorder oder Kameras daheim nachdenken muss, sollte man vielleicht gleich an seinem Beziehungsstatus etwas ändern, bevor Themen wie Waffenverbot und Wegweisung überhaupt aktuell werden..
Die Frau eines Bekannten, mit der er über 30 Jahre verheiratet war, begann nach ihrer Kündigung zu trinken. Er versuchte viel, um die Ehe zu retten. Als er jedoch erkannte, dass die Ehe keine Zukunft mehr hatte, teilte er ihr mit, dass er sich von ihr trennen und wegziehen wolle. Daraufhin drohte sie ihm, ihm die Polizei auf den Hals zu hetzen – und zwar wegen angeblicher Drohung mit einer Waffe.
​Als Reaktion darauf legte er all seine Waffen auf's Depot bei einem Händler und zog die Scheidung durch.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 21:00
von MrRiesa
Ob dein Bekannter richtig/zu spät/falsch gehandelt hat, kann und sollte kein Aussenstehender bewerten..es ändert jedenfalls nichts an meiner Aussage bzgl seine Frau mit Rekorden oder Kameras aufzunehmen..

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 22. Nov 2025, 21:21
von glockfun
twin2000 hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 20:21
glockfun hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 19:54 ….Das Waffenrecht bzw die Rechtssprechung sieht ja auch umgekehrt für Paare Erleichterungen/Toleranzen vor wie beispielsweise die Möglichkeit der gemeinsamen Verwahrung….
Darauf würde ich mich nach einführung des 41f nicht mehr verlassen.
Neben vielen anderen Fragen auf die dzt keiner eine Antwort geben will oder kann stellt sich jetzt das Problem dass man nicht weiss wie man damit umgehen soll dass bei gemeinsamer Verwahrung mit einer Person die dzt keine Waffe im ZWR gemeldet hat diese Person ohne jede Wartefrist auf eine Schusswaffe Zugang hat.
Hallo. Danke für den guten Einwurf. Das ist natürlich eine ganz neue Situation mit der man erst Erfahrungen machen muss. Mein einfaches Verständnis sagt mir, dass eine gemeinsame Verwahrung abwärts in den Kategorien weiter zulässig sein kann. Aber nur Verwahrung!!! Da grundsätzlich zb ein Besitz C mit einer WBK B möglich ist/sein wird.

Bislang galt ja auch die höchste genehmigungspflichtige Kategorie die beide erfüllen als zulässig für gemeinsame Verwahrung. Zb beide haben B WBK. Gemeinsam ok, unabhängig der jeweiligen Plätze. Hat einer A Teile müssen die dann zb getrennt verwahrt sein.

Achtung. Verwahrung heißt nicht Nutzung. Das wurde einfach zu oft missverstanden. Am Schießsstand fahren mit der auf den/die Partner/in registrierten B Waffe ist nicht. Dafür gibt's Überlassung. Viele Eheleute haben das oft "verwechselt" und gemeint sie dürfen einfach in Menge Ihrer Plätze rausnehmen aus dem Schrank was wollen. Oder beim Kauf einfach auf die WBK der Frau abholen/melden (hat mir kürzlich einer auf waffengebraucht erklären wollen ... wir sind natürlich nicht zusammengekommen)

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: So 23. Nov 2025, 07:13
von spareribs
Das ist eh krank...aber bei mir wollte der Enkelsohn eine Waffe mit der WBK des Opas abholen ...
natürlich hatte er bei mir die " Gurke" ...Idioten gibt's leider :doh: :whistle:

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mo 24. Nov 2025, 13:07
von Promo
twin2000 hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 20:21 Darauf würde ich mich nach einführung des 41f nicht mehr verlassen.
Neben vielen anderen Fragen auf die dzt keiner eine Antwort geben will oder kann stellt sich jetzt das Problem dass man nicht weiss wie man damit umgehen soll dass bei gemeinsamer Verwahrung mit einer Person die dzt keine Waffe im ZWR gemeldet hat diese Person ohne jede Wartefrist auf eine Schusswaffe Zugang hat.
Die Judikatur spricht von "selbst zum Waffenbesitz berechtigten Personen". Wenn ich daher davon ausgehe, dass die ebenfalls zum Waffenbesitz berechtigte Person mit der man gemeinsam verwahrt auch jederzeit eine Waffe ausleihen kann, greift der § 41f auch nicht, bzw. ist dafür im § 41 f Abs 2 explizit eine Freistellung davon vorgesehen. Insoweit ist hier keine Änderung gegeben.
Allenfalls zu beachten wäre, wenn der "selbst zum Waffenbesitz berechtigte Mitbewohner" beispielsweise mal aus Altersgründen die Jagdkarte nicht mehr einbezahlt und dann plötzlich nicht mehr zum Waffenbesitz berechtigt ist, ohne dass man das groß mitbekommt.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 25. Nov 2025, 18:23
von balahu
Promo hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 13:07
twin2000 hat geschrieben: Sa 22. Nov 2025, 20:21 Darauf würde ich mich nach einführung des 41f nicht mehr verlassen.
Neben vielen anderen Fragen auf die dzt keiner eine Antwort geben will oder kann stellt sich jetzt das Problem dass man nicht weiss wie man damit umgehen soll dass bei gemeinsamer Verwahrung mit einer Person die dzt keine Waffe im ZWR gemeldet hat diese Person ohne jede Wartefrist auf eine Schusswaffe Zugang hat.
Die Judikatur spricht von "selbst zum Waffenbesitz berechtigten Personen". Wenn ich daher davon ausgehe, dass die ebenfalls zum Waffenbesitz berechtigte Person mit der man gemeinsam verwahrt auch jederzeit eine Waffe ausleihen kann, greift der § 41f auch nicht, bzw. ist dafür im § 41 f Abs 2 explizit eine Freistellung davon vorgesehen. Insoweit ist hier keine Änderung gegeben.
Allenfalls zu beachten wäre, wenn der "selbst zum Waffenbesitz berechtigte Mitbewohner" beispielsweise mal aus Altersgründen die Jagdkarte nicht mehr einbezahlt und dann plötzlich nicht mehr zum Waffenbesitz berechtigt ist, ohne dass man das groß mitbekommt.
wobei wir alle wissen dass die situation mit
"verkaufen nur erlaubt nach wartefrist 4 wochen", aber
"gebuehrenpflichtig verleihen, leihwaffe ins ZWR eintragen und dann dank ZWR eintrag einer waffe am selben tag noch die gewünschte waffe verkaufen"
eine legistische schlamperei des BMI war und nie so vorgesehen....

sich auf sowas dann in einer ableitung einer anderen sachlage zu stuetzen is halt spannend

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 25. Nov 2025, 20:12
von rider650
balahu hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 18:23 ...
"gebuehrenpflichtig verleihen, leihwaffe ins ZWR eintragen und dann dank ZWR eintrag einer waffe am selben tag noch die gewünschte waffe verkaufen"
eine legistische schlamperei des BMI war und nie so vorgesehen....

sich auf sowas dann in einer ableitung einer anderen sachlage zu stuetzen is halt spannend
Dann sollte man sich den eigenen Blödsinn halt nochmal durchlesen bevor man ihn im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wenn die werten Damen und Herren Gesetzgeber irgendwas vorsehen, aber was anderes hinschreiben, ist das wohl kaum der Fehler des Bürgers.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 25. Nov 2025, 20:19
von ebner33
rider650 hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 20:12
balahu hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 18:23 ...
"gebuehrenpflichtig verleihen, leihwaffe ins ZWR eintragen und dann dank ZWR eintrag einer waffe am selben tag noch die gewünschte waffe verkaufen"
eine legiste schlamperei des BMI war und nie so vorgesehen....

sich auf sowas dann in einer ableitung einer anderen sachlage zu stuetzen is halt spannend
Dann sollte man sich den eigenen Blödsinn halt nochmal durchlesen bevor man ihn im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wenn die werten Damen und Herren Gesetzgeber irgendwas vorsehen, aber was anderes hinschreiben, ist das wohl kaum der Fehler des Bürgers.
Genau so sehe ich das auch!
Das passiert doch immer wieder,gerade im Waffenrecht.
Aus diesem Grund wird ja auch immer wieder gesagt,dass ein Waffenrecht in Österreich nichts mit Logik zu tun hat.
Deshalb egal wie es ursprünglich mal gedacht oder geplant war,wichtig ist nur wie es im Endeffekt ausgelegt und in der Praxis angewendet wird .

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 27. Nov 2025, 09:52
von Promo
balahu hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 18:23 wobei wir alle wissen dass die situation mit "verkaufen nur erlaubt nach wartefrist 4 wochen", aber "gebuehrenpflichtig verleihen, leihwaffe ins ZWR eintragen und dann dank ZWR eintrag einer waffe am selben tag noch die gewünschte waffe verkaufen" eine legistische schlamperei des BMI war und nie so vorgesehen....
Ich persönlich bezweifle, dass die letzte WaffG Novelle von den Juristen im BMI ausgearbeitet wurde, sondern mehr, dass hier das jeweilige Kabinett der betreffenden politischen Person hier Vorgaben gemacht hat, und den Juristen des BMI hier keine anderen Optionen blieben.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 27. Nov 2025, 16:41
von Saitzev
Bei mir wurden die Beamten komischerweise zuletzt nach 4 Jahren vorstellig.
Wie bisher auch, erst ein Besuch beim Hauptwohnsitz (wo ich untertags natürlich nicht anwesend bin), dann anschließender Anruf.
Nach verweis auf den Nebenwohnsitz dauerte es gut vier Wochen, bis sich der andere Posten gemeldet hat, wann ich denn Zeit hätte.
Eine Stunde später habe ich beim Heimkommen die beiden Beamten vor meiner Haustür getroffen und nach ca. 20 Minuten und einem netten Gespräch war die Sache erledigt... es ging eben aus beidseitiger Routine schnell dahin.

Ein "alter Hase" hat amtsgehandelt und eine junge, offenbar frische Polizistin hat hinter mir gesichert und einiges vom Kollegen erklärt bekommen.

Bisher hat sich ein jedes Mal der entsprechende Beamte hörbar gefreut, wenn auf der Liste der 500er dran war. :D

Frage in eigener Sache:
Gilt für den nächsten Besuch in der Regel nicht die Zeit seit der letzten Dokumentenausstellung oder Amtshandlung?
Meine WBK wäre nämlich aus 2021, deshalb war ich eigentlich überrascht über die Kontaktaufnahme.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 27. Nov 2025, 17:08
von Glock1768
Es gilt eigentlich 5 jahre seit der letzten kontrolle und nicht das erweiterungsdatum der letztgültigen wbk …

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Fr 28. Nov 2025, 13:19
von PizzaHawaii
Frage zur 5-jährigen Kontrolle:
Ich wohne in einem Reihenhaus und das letzte Mal vor rd. 4,5 Jahren ist ein Streifenwagen vorgefahren, 2 uniformierte Polizisten sind ausgestiegen, haben angeläutet und laut und deutlich bekannt gegeben, dass sie wegen der Waffen hier sind.

Da ich recht neugierige und in der Nachbarschaft sehr gesprächige Nachbarn habe, möchte ich aber nicht, dass sie darüber Bescheid wissen.

Was kann ich tun? Ich mache den Beamten keinen Vorwurf. Die machen ihren Job, alles gut. Vor ein paar Wochen habe ich unseren Polizeiposten aufgesucht und mit einem netten Herren gesprochen. Ich hatte das Gefühl, dass er mir schon gerne entgegen gekommen wäre, hat aber gemeint, dass sie da auch nichts tun können.

Habt ihr gute Ideen? Danke!