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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 18. Jul 2025, 09:10
von Mag Dump
Eigentlich haben wir hier etwas erfahren, was ziemlich übel ist:
Laut Auskuft der LPD Wien - so hat es ein user hier angeblich worgetreu zitiert - bedeutet Waffenverbotszone, das Legalwaffenbesitzer mit WBK oder ohne WBK aber mit C-Waffen ihre Waffen nicht mehr aus der Wohnung bewegen dürfen, ohne sich strafbar zu machen, was üble Folgen beim Legalwaffenbesitz nach sich zieht.
Stattdessen wird jetzt über die Grünen und ihre politische Zukunft debattiert. Kann man machen, aber wenn das jetzt das Dauerthema hier wird.
Zwei Fragen:
(1) Was mach die IWÖ? Das wäre doch ein juristisches Thema, wenn hintenrum ein Waffenverbot für Menschen gezimmert wurde (ich glaube ja nicht einmal, dass das Absicht war, aber der Ludwig dürdte das erkannt haben und setzt sich jetzt populistisch drauf), immerhin gehts da um eine maßgebliche Einschränkung von Freiheiten und Rechten.
Die Mitgliedschaft kostet zwar wenig, aber wenn alles was dabei rausschaut ein bissl Artikelchen in dem Heftl sind und keine Initiativen gestartet werden... irgendwie hat die IWÖ ein bissl so eine Betriebsratsdynamik...
(2) Angeblich hilft die FPÖ den Waffenbesitzern. Bisher höre ich nur das übliche sinnlose Geplärr. Warum setzt sich keiner von denen auf diesen Punkt? Angeblich gehts doch so um Demokratie und die Rechte (no pun intended) der Bürger - jeiern im Parlament für etliche 1000 Euro im Monat hilft da nichts, wo ist die juristische Aktion?
Die Grünen haben damals die Klage einer Praktikantin unterstützt (die haben, glaube ich, den Anwalt finanziert) und einen Erdrutsch bei den Praktika losgetreten, der vielen Studierenden heikle Studienverzögerungen verursacht hat. Können nur die Grünen sowas?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 16:37
von Scout17
https://orf.at//stories/3399227/
"Es brauche schärfere Waffengesetze, die zum Schulstart im Herbst beschlossen und schon im nächsten Jahr gelten sollen."
Wie ist das gemeint - im Herbst soll das neue Gesetz beschlossen werden aber es tritt erst im nächsten Jahr 2026 in Kraft?
Oder meinen sie im nächsten Schuljahr? Das wäre dann September 2025?
Wie schaut rs jetzt aus wann treten die Neuerungen in Kraft? Weiß man schon neues bzw gibt es schon nen ungefähren Fahrplan der Regierung? Bzw was wäre realistisch?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 16:53
von SectionThree
Scout17 hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 16:37
Wie ist das gemeint - im Herbst soll das neue Gesetz beschlossen werden aber es tritt erst im nächsten Jahr 2026 in Kraft?
Was heißt „erst“? Wenn man es im Herbst beschließt und es tritt zum 1. Jänner in Kraft ist das eh ein Rekordtempo.
Wie schaut rs jetzt aus wann treten die Neuerungen in Kraft?
Nein, niemand weiß Genaueres. Es gibt noch keinen Entwurf. Ein Inkrafttreten mit 1.1.2026 erscheint aber nicht unrealistisch.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 17:12
von Kapselpracker
Mag Dump hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:10
Eigentlich haben wir hier etwas erfahren, was ziemlich übel ist:
Laut Auskuft der LPD Wien - so hat es ein user hier angeblich worgetreu zitiert - bedeutet Waffenverbotszone, das Legalwaffenbesitzer mit WBK oder ohne WBK aber mit C-Waffen ihre Waffen nicht mehr aus der Wohnung bewegen dürfen, ohne sich strafbar zu machen, was üble Folgen beim Legalwaffenbesitz nach sich zieht.
....
Vergiss es, hier die Verordnung von der Waffenverbotszone Praterstern,
Schutzzweck §1
Abs (2)
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen.
In den anderen Verordnungen, zum Beispiel der am Reumannplatz, steht derselbe Paragraf drin.
Das „Führen” bezieht sich nicht nur auf Waffenpassinhaber, das wurde anderorts schon besprochen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 17:26
von SectionThree
„Führen“ (iSd § 7 Abs. 1 WaffG) und „mit sich führen“ sind unterschiedliche Dinge. Die Verordnungen erlauben ja das Mitsichführen aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung. Dazu muss man wohl auch den Transport einer legal besessenen und genehmigungspflichtigen (!) Schusswaffe (ungeladen, geschlossenes Behältnis) zählen, also idR Kat. B. Auch hier gibt es die geforderte „waffenrechtliche Bewilligung“. Problematisch wird es mE aber bei den nicht genehmigungspflichtigen Waffen, also Kat. C und sonstige (Nicht-Schuss-) Waffen. Da diese eben nicht „auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung“ besessen werden (weil keine notwendig ist), dürfen sie in den Verbotszonen auch nicht „mitgeführt“ werden.
Im Prinzip kann das so nicht gemeint sein – aber ich möchte nicht derjenige sein, der das vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes ausstreiten muss.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 17:48
von Mag Dump
Kapselpracker hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 17:12
Mag Dump hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:10
Eigentlich haben wir hier etwas erfahren, was ziemlich übel ist:
Laut Auskuft der LPD Wien - so hat es ein user hier angeblich worgetreu zitiert - bedeutet Waffenverbotszone, das Legalwaffenbesitzer mit WBK oder ohne WBK aber mit C-Waffen ihre Waffen nicht mehr aus der Wohnung bewegen dürfen, ohne sich strafbar zu machen, was üble Folgen beim Legalwaffenbesitz nach sich zieht.
....
Vergiss es, hier die Verordnung von der Waffenverbotszone Praterstern,
Schutzzweck §1
Abs (2)
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen.
In den anderen Verordnungen, zum Beispiel der am Reumannplatz, steht derselbe Paragraf drin.
Das „Führen” bezieht sich nicht nur auf Waffenpassinhaber, das wurde anderorts schon besprochen.
Ja, das wissen wir doch - aber es gibt da diese Auskunft der LPD Wien, die hier laufend zitiert wird. Und das ist eindeutig formuliert:
LPD Wien hat geschrieben:
Zu Frage 1:
§ 36b Abs. 1 SPG stellt auf das Betreten mit Waffen oder waffengleichen Gegenständen ab, jedoch nicht unmittelbar auf den Begriff „Führen“ iSd WaffG 1996, welcher nur im Zuge des
Ausnahmegrundes im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Bewilligungen verwendet wird. Unter Personen, die Waffen aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung führen, sind im Zusammenhang mit dem Regelungsregime der Waffenverbotszone nur solche zu verstehen, die unmittelbar aufgrund der waffenrechtlichen Bewilligung zum Führen berechtigt werden (z.B. Waffenpass). Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind daher – auch wenn diese eine
Schusswaffe iSd § 7 Abs. 3 WaffG in ungeladenem Zustand transportieren – nicht vom Ausnahmebereich des § 36b Abs. 1 letzter Satz SPG umfasst.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 18:02
von SectionThree
Das ist die Rechtsansicht der LPD Wien, der in dieser Form nicht beigetreten werden kann und die auch im Gesetz keine Deckung findet. Es kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, hier ein – wenn auch sektorales – de facto Waffenverbot zu erlassen; insofern sind die Bestimmungen des SPG bzw. der dazu ergangenen Verordnungen entsprechend teleologisch zu reduzieren.
Faktisch wird man jedenfalls als „autochthoner“ Österreicher mittleren Alters, der etwa seine Schusswaffe im Rucksack auf den Schießstand ausführt keine Probleme haben – schon aufgrund einer fehlenden Durchsuchungserlaubnis (ohne Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen). Schön und vor allem legistisch sauber ist das alles aber natürlich nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 19:18
von Kapselpracker
Es ist sehr sonderbar, welche Rechtsansichten die LPD Wien in letzter Zeit vertritt. So wurde mir beispielsweise nach § 23 Abs. 2b eine Erweiterung verweigert. Ein Sachbearbeiter teilte mir mit, dass er bei mir kein Bedürfnis sehe und es in seinem Ermessen liege, ob die Erweiterung bewilligt werde. Da hatte ich Luft geholt und Anlauf genommen.,.......


Auf den ablehnenden Bescheid warte ich heute noch.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 19:36
von Poirot
Kapselpracker hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 19:18
Es ist sehr sonderbar, welche Rechtsansichten die LPD Wien in letzter Zeit vertritt. So wurde mir beispielsweise nach § 23 Abs. 2b eine Erweiterung verweigert. Ein Sachbearbeiter teilte mir mit, dass er bei mir kein Bedürfnis sehe und es in seinem Ermessen liege, ob die Erweiterung bewilligt werde. Da hatte ich Luft geholt und Anlauf genommen.,.......


Auf den ablehnenden Bescheid warte ich heute noch.
Ich kann mir vorstellen das Beamter oder Sachbearbeiter kein besonders spannender Job ist.
Villeicht versuchen die mit solchen Aktionen ihre trieste Existenz ein wenig aufzupeppen. Besser als die saufen und belasten später mit Folgekrankheiten das Sozialsystem.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 19:48
von Poirot
SectionThree hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 18:02
Faktisch wird man jedenfalls als „autochthoner“ Österreicher mittleren Alters, der etwa seine Schusswaffe im Rucksack auf den Schießstand ausführt keine Probleme haben – schon aufgrund einer fehlenden Durchsuchungserlaubnis (ohne Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen). Schön und vor allem legistisch sauber ist das alles aber natürlich nicht.
Dann werden bald kleinere Waffen boomen
https://youtu.be/3fUA_YCVkKs
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 21:37
von Mag Dump
Kapselpracker hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 19:18
Es ist sehr sonderbar, welche Rechtsansichten die LPD Wien in letzter Zeit vertritt. So wurde mir beispielsweise nach § 23 Abs. 2b eine Erweiterung verweigert. Ein Sachbearbeiter teilte mir mit, dass er bei mir kein Bedürfnis sehe und es in seinem Ermessen liege, ob die Erweiterung bewilligt werde. Da hatte ich Luft geholt und Anlauf genommen.,.......


Auf den ablehnenden Bescheid warte ich heute noch.
Kann es sein, dass man keine Erweiterungen bewilligt, bis das neue Gesetz da ist? Damit möglichst viele in den Genuß der wiederholten Psychologischen Testungen kommen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 22:44
von combatmiles
Dann gibt es immer noch die Säumnisbeschwerde...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 20. Jul 2025, 00:08
von Mag Dump
combatmiles hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 22:44
Dann gibt es immer noch die Säumnisbeschwerde...
Die sicher sehr aussichtsreich wäre

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 20. Jul 2025, 00:50
von Mag Dump
Also, wenn die schon öfters zitierte Auskunft der LPD Wien wortgetreu und vor allem wahr ist, dann wäre dazu zu bemerken, dass die LPD Wien so etwas niemals verlautbaren würde, ohne sich rechtlich abgesichert zu wissen.
Nun muss "rechtliche Absicherung" nicht unbedingt heißen, dass etwas sauber durchjudiziert wurde. Im Grunde brauchte eine solche Verlautbarung eine Weisung an die LPD Wien.
Das würde bedeuten, dass jemand der LPD Wien die Weisung gegeben hat, die WBK nicht als Ausnahme in der Waffenverbotszone zu behandeln. Für die LPD Wien gibt es bei einer Weisung nichts zu hinterfragen.
Vom wem eine solche Weisung kommt - wenn es denn tatsächlich eine gibt, das ist ja nur meine Vermutung - muss man nicht erraten. Es würde auch zu seinem Charakter passen, und zu der Art, wie er sein Amt ausübt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 11:17
von jirgel
Also, wenn die schon öfters zitierte Auskunft der LPD Wien wortgetreu und vor allem wahr ist
Natürlich ist sie Wort getreu und Wahr .
Deswegen war und bin ich hellhörig geworden was die Waffenverbotszone betrifft.