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Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 01:10
von mgritsch
http://derstandard.at/1334796878181" onclick="window.open(this.href);return false;

abgesehen davon, dass die Geschichte dahinter eigentlich sehr traurig ist und 70 EUR für "98 Patronen Kaliber 22" ein bissi viel erscheint (oder falsch abgeschrieben?) - könnte das evtl eine interessante Alternative zum Dorotheum sein? War schon mal jemand bei so einer Auktion? Scheint dass da auch mal Waffen / Muni unter den Hammer kommen...

am 28.06. gibts zB folgende vier stücke:
http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/f ... 7209968334" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 07:55
von Freitag
Ich schau regelmässig rein aber da die Gerichte die selben Arbeitszeiten haben wie ich war ich leider noch bei keiner.

Die wurden vor 2 wochen in meiner Nachbarortschaft versteigert

1 Luftdruckgewehr HW 77
1 Gewehrlauf Merkl-Sul 5314316 7x57R
1 Gewehr Brauning 470025
1 Gewehr Brauning 23829
1 Gewehr J.G. Anschütz 1366677
1 Gewehr Brauning 1710465
1 Gewehr The Marlin Firearms Mod. 444XLR
1 Gewehr Gebr.Mankel SUHL 53143
1 Gewehr Brauning 77898
1 Gewehr Fried.Wilh.Heyn 26684 Mod.SR20N
1 Gewehr Steyr Manlinger 54000 Mod.SS669
1 Gewehr Made in Russia IZH-18MH mit grüner Tasche
1 Gewehr Heckler & Koch 770/04913 mit Tasche Dosko Sport
1 Gewehr Sevage F116574 mit Optik Nighteagle 2,5-10x56 in Gewehrtasche
1 Gewehr ZBK 110-002804 mit Optik Helias 1,5-6x42
1 Gewehr Mauser 2310.60 Mod.98 Optik Helias 4S2 Nr.57035
1 Gewehr Luger 99 1481
1 Gewehr 98 K 300061 mit brauner Tasche
1 Gewehrtasche braun

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 08:19
von Salem
Wenn ich statt "Browning" - wie John Moses mit Familiennamen hies -
"Brauning" lese dann beutelts mich wie a Kluppensackl und mir rollts die Zachentnägl ein... :mrgreen:

Mit der Justiz - Seite krieg i irgendwie nix zamm.....

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 09:44
von buckshot
seit ich von einem befreundeten büma weiß, dass ins pfandl vor allem die bixn kommen die nix taugen bzw net gscheit schiessen, lass ich die finger davon!

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 10:14
von Shephard
buckshot hat geschrieben:seit ich von einem befreundeten büma weiß, dass ins pfandl vor allem die bixn kommen die nix taugen bzw net gscheit schiessen, lass ich die finger davon!
Die "guten" Knarren kommen dann wohin ? :? :think:

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 10:24
von dragon08
Typische Aussagen von Gewerbetreibenden um die Konkurrenz schlecht zu machen.

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 11:02
von Capulus
hab mal eine S&W19 in .357 als Subnose um 120,- ersteigert und einige Jahre damit Spaß gehabt. Geschossen hat sie tadellos.
Genauso kenn ich ein paar Leut die funktionierende Geräte ersteigert haben - muss nicht immer schrottig sein, was versteigert wird, da kannst auf egon unter Umständen mehr einfahren.

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 11:49
von Charles
Capulus hat geschrieben:hab mal eine S&W19 in .357 als Subnose um 120,- ersteigert und einige Jahre damit Spaß gehabt. Geschossen hat sie tadellos.
Genauso kenn ich ein paar Leut die funktionierende Geräte ersteigert haben - muss nicht immer schrottig sein, was versteigert wird, da kannst auf egon unter Umständen mehr einfahren.


Das kann ich DICK unterstreichen! :(

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 12:05
von josephiner
Da gabs ja richtige Raritäten zu ersteigern. Eine Steyr Manlinger hat nicht jeder!

Seits mir nicht böse aber die Liste zeugt von totaler Unfähigkeit des Bearbeitenden oder AWNler ;) . Listen mit zu versteigernden Objekten zu erstellen ist deren berufliche Aufgabe und ich glaub da gehört auch dazu Artikelbezeichungen/Namen richtig zu schreiben. Wenns bei einem Objekt passiert ok aber bei der Liste stimmt ja fast gar nichts.Lesen...merken...schreiben...so einfach wär das eigentlich :think:

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 12:11
von BigBen
josephiner hat geschrieben:Da gabs ja richtige Raritäten zu ersteigern. Eine Steyr Manlinger hat nicht jeder!

Seits mir nicht böse aber die Liste zeugt von totaler Unfähigkeit des Bearbeitenden oder AWNler ;) . Listen mit zu versteigernden Objekten ist deren berufliche Aufgabe und ich glaub da gehört auch dazu Artikelbezeichungen/Namen richtig zu schreiben. Wenns bei einem Objekt passiert ok aber bei der Liste stimmt ja fast gar nichts.Lesen...merken...schreiben...so einfach wär das eigentlich :think:
Du hast noch nicht viel mit Büro-Beamten zu tun gehabt, oder? ;-)

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 12:17
von buckshot
das heißt ja nicht dass man nicht auch glück haben kann und evtl. doch ein schnäppchen ergattert... - aber es gibt für mich keinen grund an der aussage eines sachkundigen freundes zu zweifeln, dass eben stücke aus hinterlassenschaften en gros gekauft werden und die "guten" stücke als gebrauchtwaffen im eigenen laden des büxers landen und die waffen welche sich als unverkäufliche ladenhüter herauskristallisieren aus pragmatischen gründen im pfandl sprich dorotheum landen... - das steigert zumindest die warscheinlichkeit, ein weniger gutes gewehr zu ersteigern... -das man auch auf egun ins klo greifen kann ist glaube ich unbestritten...- aber uch da gibt es manchmal gute angebote - etwas glück gehört halt immer dazu ;-) ich will mich nur nicht darauf verlassen, ist vergeudete energie...

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 12:25
von josephiner
BigBen hat geschrieben:
josephiner hat geschrieben:Da gabs ja richtige Raritäten zu ersteigern. Eine Steyr Manlinger hat nicht jeder!

Seits mir nicht böse aber die Liste zeugt von totaler Unfähigkeit des Bearbeitenden oder AWNler ;) . Listen mit zu versteigernden Objekten ist deren berufliche Aufgabe und ich glaub da gehört auch dazu Artikelbezeichungen/Namen richtig zu schreiben. Wenns bei einem Objekt passiert ok aber bei der Liste stimmt ja fast gar nichts.Lesen...merken...schreiben...so einfach wär das eigentlich :think:
Du hast noch nicht viel mit Büro-Beamten zu tun gehabt, oder? ;-)
Schon, aber anscheinend gibts da mehrere Spezies davon :lol:

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 12:50
von Shephard
josephiner hat geschrieben:Da gabs ja richtige Raritäten zu ersteigern. Eine Steyr Manlinger hat nicht jeder!

Seits mir nicht böse aber die Liste zeugt von totaler Unfähigkeit des Bearbeitenden oder AWNler ;) . Listen mit zu versteigernden Objekten zu erstellen ist deren berufliche Aufgabe und ich glaub da gehört auch dazu Artikelbezeichungen/Namen richtig zu schreiben. Wenns bei einem Objekt passiert ok aber bei der Liste stimmt ja fast gar nichts.Lesen...merken...schreiben...so einfach wär das eigentlich :think:
Ich seh das nicht sooo eng. Kann durchaus sein, dass die Liste durch eine einfache Schreibkraft erfasst und getippt wurde,
die halt mit Waffen/Gewehren nicht unbedingt zu tun hat.

Solange die Zahlen stimmen und man den Sinn versteht... :)

Re: Gerichtliche Versteigerungen?

Verfasst: Do 17. Mai 2012, 13:54
von mgritsch
buckshot hat geschrieben:...dass eben stücke aus hinterlassenschaften en gros gekauft werden und die "guten" stücke als gebrauchtwaffen im eigenen laden des büxers landen und die waffen welche sich als unverkäufliche ladenhüter herauskristallisieren aus pragmatischen gründen im pfandl sprich dorotheum landen...
dorotheum: vom privaten eingebracht, mag sein.
dafür kannst du sie ja vor auktion besichtigen.
abgesehen davon verlangt das dorotheum relativ unverschämte gebühren.

was da in der ediktdatei steht, sind dinge die vom exekutor bei säumigen schuldnern eingesammelt wurden, mit restposten hat das nix zu tun. für einen büxer übernehmen die definitv keine ladenhüter, es sei denn er geht pleite :)
sollte also der arme schuldner nicht schon vorher die besseren stücke selbst zu geld gemacht haben kann da durchaus das eine oder andere gustostückerl dabei sein.
Und wenn ich es richtig verstehe - zu dem preis wo du den zuschlag erhalten hast trägst du es auch raus, keine zusätzlichen gebühren wie bei tante dorothee.