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Kat B Waffenmeldung bei Import aus EU-Land
Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 10:32
von Incite
Hi Leute,
Ich hab gerade meine 2 Guns gekriegt (Kat B) aus dem EU-Raum und wie gehe ich da nun bei der Meldung genau vor?
Soll ich ihm einfach eine Meldung aller relevanten Daten schicken oder noch zusätzlich eine Kopie des Import/Export Formulares beilegen? Das Importformular hat er sich damals kopiert das er bewilligt hat.
Alternativ werde ich ihn morgen zum Parteienverkehr persönlich beglücken
lg
Martin
Re: Kat B Waffenmeldung bei Import aus EU-Land
Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 21:24
von the_law
du musstes ja sowieso schon vorher die genehmigung für den import der b waffe am zuständigen amt einholen, da steht ja alles schon drauf und wurde entsprechend abgestempelt, hast ja auch die gebühren dafür gezahlt.
nomalerweise brauchst da nix mehr nachmelden...
wenn du dir nit sicher bist ruf vorher dort an.
Re: Kat B Waffenmeldung bei Import aus EU-Land
Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 22:00
von the_law
woolf hat geschrieben:the_law hat geschrieben:du musstes ja sowieso schon vorher die genehmigung für den import der b waffe am zuständigen amt einholen, da steht ja alles schon drauf und wurde entsprechend abgestempelt, hast ja auch die gebühren dafür gezahlt.
nomalerweise brauchst da nix mehr nachmelden...
wenn du dir nit sicher bist ruf vorher dort an.
Das hat meine BH ganz anders gesehen!....
interessant wie unterschiedlich das wieder von den ämtern gehandhabt wird, bei mir wurden die teile gleich in die kartei eingetragen mit dem vermerk das ich mich telefonisch melde wenn das teil da ist und somit im tatsächlichen besitz.
hat immer anstandslos funktioniert...
Re: Kat B Waffenmeldung bei Import aus EU-Land
Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 22:27
von therion
the law, dein SB ist etwas vorschnell.
Re: Kat B Waffenmeldung bei Import aus EU-Land
Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 23:35
von gewo
woolf hat geschrieben:the_law hat geschrieben:du musstes ja sowieso schon vorher die genehmigung für den import der b waffe am zuständigen amt einholen, da steht ja alles schon drauf und wurde entsprechend abgestempelt, hast ja auch die gebühren dafür gezahlt.
nomalerweise brauchst da nix mehr nachmelden...
wenn du dir nit sicher bist ruf vorher dort an.
Das hat meine BH ganz anders gesehen! Die Einfuhrbewilligung sagt ja noch nicht aus, ob man das Eisen jetzt auch tatsächlich importiert hat! Für den Fall, dass man es importiert hat, muss man es also auch melden. Einfuhrerlaubnis und Meldung sind zwei Paar Schuhe!
hallo
normal ist importgenehmigung und meldung komplett getrennt von einander
egal ob kat B oder C
das eine hat mit dem anderen nix zu tun
ist aber durchaus denkbar dass das nicht ueberall so gehandhabt wird
ich hab schon die .. hmmm ... interessantesten sachen diesbezueglich mit der einen oder anderen behoerde in den bundeslaendern erlebt
Re: Kat B Waffenmeldung bei Import aus EU-Land
Verfasst: Do 24. Mai 2012, 13:46
von Incite
soda, war heute beim SA,
Hab die Exporterlaubnis vorgelegt und ihm kopiert, meine beiden Inlandsmeldungen vorgelegt, hat er mir abgestempelt und die Sache ist für mich erledigt - meinte er.
Was er noch sagte - sie werden von der anderen Behörde eh auch verständigt wenn die Waffe aus dessen Karte gestrichen wird aber wurscht, doppelt hält besser
lg