Schrotkaliber obergrenze
Verfasst: Fr 24. Aug 2012, 11:38
Gibt es bei den schrotkalibern der Waffen die unter Kat D u B fallen eine obergrenze? gäbe ja noch 10gauge, 4 gauge und ein paar exoten dazwischen 

impact hat geschrieben:Gibt es bei den schrotkalibern der Waffen die unter Kat D u B fallen eine obergrenze? gäbe ja noch 10gauge, 4 gauge und ein paar exoten dazwischen
Eben.Stickhead hat geschrieben:Eine Obergrenze ist mir nicht bekannt. Im WaffG steht sowas meines Wissens nach nicht drinnen.
...auf einem behördlich abgenommenem schießstand... auf privatgelände ist das einzige problem die versicherun falls was passiert, richtig? (wennd avon ausgegangen wird dass das grundstück befriedet ist etc...)Varminter hat geschrieben:impact hat geschrieben:
Theoretisch könntest du sogar eine Puntgun kaufen... Beschuss muss sie halt haben, wenn du damit schiessen möchtest...
Die Herren beim Beschussamt würd ich gerne sehen wennst mit ner Kal 4 Flinte antanztStickhead hat geschrieben:Einen gültigen Beschuss sollte das Teil unbedingt haben. Dann ists, wie mit allen anderen Waffen auch.
impact hat geschrieben:Die Herren beim Beschussamt würd ich gerne sehen wennst mit ner Kal 4 Flinte antanztStickhead hat geschrieben:Einen gültigen Beschuss sollte das Teil unbedingt haben. Dann ists, wie mit allen anderen Waffen auch.
impact hat geschrieben:Die Herren beim Beschussamt würd ich gerne sehen wennst mit ner Kal 4 Flinte antanztStickhead hat geschrieben:Einen gültigen Beschuss sollte das Teil unbedingt haben. Dann ists, wie mit allen anderen Waffen auch.
Oh ja eine Puntgun wärs. Nur mit dem Waffenschrank gäbs da ein klitzekleines ProblemVarminter hat geschrieben:
Theoretisch könntest du sogar eine Puntgun kaufen... Beschuss muss sie halt haben, wenn du damit schiessen möchtest...