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kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 09:14
von Knuffibaer
ich weiß, dass es bei den verkauften schrot halbautomaten (kat. b) eine reduzierung bei den zu ladenden patronen gibt, so dass das gewehr nur 2+1 ist.
irgendwo hab ich mal gelesen, dass theoretisch ein schrotflinten halbautomat in kat d eingestuft werden kann wenn es ein "echte" 2+1 waffe ist, sprich nicht das begrenzungsteil entfernt werden kann.

gibt's sowas bei uns.

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 09:23
von Schnittbrot
davon habe ich noch nie etwas im Waffengesetz gelesen. Repetier- und Selbstladeflinten sind (sofern nicht Kat.A) IMHO stets Kat.B.
Die 2+1 Reduktion hat meines Wissens jagdliche Gründe, denn bei der Jagd dürfen nur solche verwendet werden, wo maximal 2 Patronen ins Magazin reinpassen.

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 09:23
von Revierler_old
Negativ, IMHO

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 09:31
von BigBen
Knuffibaer hat geschrieben:ich weiß, dass es bei den verkauften schrot halbautomaten (kat. b) eine reduzierung bei den zu ladenden patronen gibt, so dass das gewehr nur 2+1 ist.
irgendwo hab ich mal gelesen, dass theoretisch ein schrotflinten halbautomat in kat d eingestuft werden kann wenn es ein "echte" 2+1 waffe ist, sprich nicht das begrenzungsteil entfernt werden kann.

gibt's sowas bei uns.
Halte ich für kompletten Unfug, im Waffengesetz ist diesbezüglich nichts zu finden, die Einstufung erfolgt nach Funktionsweise und Waffenlänge (und teilweise Kaliber) aber eigentlich nie nach Magazinkapazität.

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 09:32
von Noldi
Das beträfe die Jäger. Deren Vertretung könnte beantragen dass eine solche Jagdwaffe nicht mehr B ist. Nur wozu sollten die das tun?!?

WP brauchen sie ja sowieso und
kriegen sie auch. Also warum sollten sie solche Anträge stellen die ihnen nichts bringen. Außerdem gibt es die 2+1 Begrenzung nicht in jedem Landesjagdgesetz ...

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 09:35
von pointi2009
ausserdem müssten alle Landesjagdverbände geschlosse diesen Antrag stellen, das wird wohl nie sein. Und was bringt mir dieser Aufwand wenn ich eine BDF so und so verwenden kann - hat 2 Schuss und ist min. so schnell zu laden + schiessen wie ein SLF mit 2+1

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 10:02
von Knuffibaer
hab den beitrag wieder gefunden. ist vom niederösterreichischem landesjagdverband.

http://www.noeljv.at/waff3.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
Werden die Landesjagdverbände einen Antrag stellen, um bestimmte Marken und Typen von „2+1-Halbautomaten" von der Genehmigungspflicht auszunehmen?

In den meisten Bundesländern ist die Verwendung von Halbautomaten mit einer höheren Feuerkraft als „2+1 Patronen in Magazin und Patronenlager" im Jagdbetrieb verboten. Ein gemeinsamer Antrag der Landesjagdverbände zur „Herunterreihung der 2+1-Halbautomaten" im Rahmen einer Verordnung wird eingebracht werden. Die Liste dieser Halbautomaten kann allerdings nur echte 2+1-Halbautomaten umfassen.

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 10:18
von Noldi
Zum Glück ist das eine alte Seite und zum Glück werden sich die Jagdverbände auf so einen Schwachsinn nicht einigen können.

Hier geht es um Gewehre die Sportschützen sowieso nie verwenden werden und die Jäger würden sich damit nur ins eigene Fleisch schneiden. Wobei wenn man sich das Interview vom Pröll (NÖ Landesjagdverband) mit der Verband durchliest, dann dürfte NÖ ziemlich beratungsresistent sein ...

Ich höre die BHs schon sagen: Wieso wollen sie einen WP, nehmen sie eines der "genehmigten" HAs. Wozu einen Revolver zur SW-Abwehr. Nehmen sie einen gekürzten "genehmigten" HA ... Alles zwar völliger Blödsinn, aber das wäre in vielen Bezirken in Öst. die Konsequenz.
Besser und einfacher sie geben jedem Jäger einfach einen WP der keine Platzbeschränkung hat. Bei den C+D Waffen ist der Jagdschein ja nichts anderes als ein WP, beschränkt halt auf C+D. Es wäre an der Zeit den endlich mal auszuweiten auf B.

Gibt es überhaut "richtige" 2+1 HAs für Jäger?!? Ich habe mal eine Diskussion diesbezüglich in einem D. Forum gelesen. Da meinten die Jäger es gäbe sowas in Wahrheit gar nicht, sondern lediglich das Magazin ist auf 2 Patronen künstlich begrenzt. Anderes Magazin kaufen und die 2+1 Beschränkung ist doch aufgehoben!?

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 13:53
von Gumbar
Noldi hat geschrieben: Gibt es überhaut "richtige" 2+1 HAs für Jäger?!? Ich habe mal eine Diskussion diesbezüglich in einem D. Forum gelesen. Da meinten die Jäger es gäbe sowas in Wahrheit gar nicht, sondern lediglich das Magazin ist auf 2 Patronen künstlich begrenzt. Anderes Magazin kaufen und die 2+1 Beschränkung ist doch aufgehoben!?
http://www.ugb25xcel.com/index.aspx?m=53&did=56" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 13:54
von BigBen
ohja, wieder was gelernt.

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 15:45
von Knuffibaer
interessantes teil.
gibts wahrscheinlich bei uns nicht zu kaufen, bzw. eine einstufung, oder? aber ob dass als kat. d durchgeht.

die sinnhaftigkeit sei mal dahingestellt. aber ich bin halt technikverliebt. ;)

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 16:40
von Gumbar
Knuffibaer hat geschrieben:
aber ich bin halt technikverliebt. ;)
Dann brauchst Du dringend eine Cosmi :
http://www.cosmi.net/uk/ukdettaglio.htm" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 23:35
von Knuffibaer
geleck. was ist denn das für ein ding.

bei mir ist bei der begeisterung für die technik auch der faktor, so einfach und effektiv wie möglich um eine funktion zu meistern, ein wichtiger.
Und das ding spinnt sicher oft. viel zu komplex gefertigt. nur damit ma es aufklappen kann, wen interessierts.

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Do 20. Sep 2012, 00:24
von eXistenZ
Knuffibaer hat geschrieben: eine einstufung, oder? aber ob dass als kat. d durchgeht.
Einstufung wird für das Ding keine notwendig sein.
Da es eine halbautomatische Flinte ist ist es eine Kat. B und keine Kat. D Waffe.

Re: kat. d schrot halbautomat?

Verfasst: Do 20. Sep 2012, 08:22
von Stickhead
§ 19 WaffG

1. Genehmigungspflichtige Schußwaffen sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

2. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.